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Fahrerlaubnis: Erweiterung
Leistungsbeschreibung
In jedem Fall müssen Sie die Umschreibung der Fahrerlaubnis persönlich beantragen, da zur Herstellung des Führerscheins bei der Bundesdruckerei Ihre Unterschrift benötigt wird.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreise und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Die Fahrerlaubnisklassen A1, M, L, T, S, B, BE, Abe (Klasse A beschränkt) und Adirekt (offene Maschinen) sind ohne Befristung zu erteilen.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C1 und C1E sind bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres gültig.
- Die Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, D1, D1E, D und DE sind ab Erteilung auf fünf Jahre befristet.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule oder Fahrerlaubnisbehörde.
Rechtsgrundlage
Formulare
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung
- Zeugnis über die augenärztliche Untersuchung des Sehvermögens (Anlage 6 Nr. 2.2 der Fahrerlaubnis-Verordnung)
- Sehtest-Bescheinigung gemäß § 12 Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung zum Erwerb der Klassen A, A1, B, BE, M, S, L oder T
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr; aktualisiert am 29.06.2009