Fahrerlaubnis: Ausstellung - ab 17 Jahre
Leistungsbeschreibung
Jugendliche dürfen in Deutschland bereits mit 17 Jahren Pkw und Lkw bis 3,5 t sowie Pkw mit Anhänger fahren, wenn sie erfolgreich die Führerscheinprüfung abgelegt haben. Das Fahren ist jedoch bis zum 18. Geburtstag nur in Begleitung einer erwachsenen Person erlaubt – sonst drohen ein Widerruf der Fahrerlaubnis, Bußgeld und eine Verlängerung der Probezeit.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine Antragstellung ist frühestens ab 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie bei jeder Fahrschule und jeder zuständigen Stelle.