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Ausstellung eines internationalen Führerscheins beantragen
[Nr.99023001012004 ]

Internationaler Führerschein (für das nichteuropäische Ausland)

SIE BENÖTIGEN EINEN TERMIN, UM IHR ANLIEGEN VORTRAGEN ZU KÖNNEN!

Benötigte Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument, wenn auf dem Ausweisdokument keine Adresse steht, benötigen wir zusätzlich eine Meldebescheinigung* (nicht älter als drei Monate)
  • Kartenführerschein (falls noch nicht vorhanden, muss vorher eine Umstellung auf den Kartenführerschein erfolgen - siehe Umstellung auf den Europäischen Kartenführerschein)
  • ein biometrisches Lichtbild
  • Gebühr: 16,00 Euro

*) Die Meldebescheinigung ist erhältlich bei der für den Wohnort zuständigen Samtgemeinde, Gemeinde oder Stadt.


Ansprechpartner/in

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Volltext

Internationale Führerscheine werden für befristete Aufenthalte in einem Land, welches nicht zur EU gehört, benötigt. Der internationale Führerschein ist nur eine Übersetzung des nationalen EU-Führerscheines und daher auch nur in Verbindung mit diesem gültig .

Verfahrensablauf

Sie müssen den Antrag persönlich und schriftlich stellen.

Voraussetzungen

  • Ordentlicher Wohnsitz des Bewerbers muss in der Bundesrepublik Deutschland und im Zuständigkeitsbereich der ausstellenden Behörde sein
  • das 18. Lebensjahr vollendet sein
  • Besitz des EU-Kartenführerscheins oder einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis

Ansprechpunkt

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
    • bei Vorlage des Personalausweises ist keine Meldebescheinigung notwendig
  • Vorlage des Kartenführerscheines
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht

Kosten

Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach Ihrer Gebührenordnung fest.

Frist

Der internationale Führerschein ist in der Regel 3 Jahre gültig.

Hinweise (Besonderheiten)

Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Führerscheinbehörde.
Aktuelle Auskünfte, in welchem Land ein internationaler Führerschein benötigt wird, erhalten sie von den Automobilclubs.

Rechtsgrundlage(n)

Zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.