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Anregung einer gesetzlichen Betreuung

Wir beraten Sie über die gesetzliche Betreuung, z.B.

  • wenn Sie sich Sorgen um eine Person machen, die schwer krank ist, einen Unfall hatte, geistig abgebaut hat oder sich vielleicht selbst gefährdet,

  • wenn Sie selbst psychisch oder körperlich beeinträchtigt sind und Unterstützung benötigen,

  • wenn Sie Eltern eines jungen Menschen mit einer geistigen Behinderung sind, der bald volljährig wird.

In akuten lebensbedrohlichen Krisensituationen vermittelt Ihnen die Rettungsleitstelle Hilfen über die Rufbereitschaft des Landkreises. Notruf: 110 / 112

Vorrausetzungen für eine gesetzliche Betreuung, z.B.

  • Volljährigkeit
  • Kann seine Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung ganz oder teilweise rechtlich nicht besorgen
  • Keine Vollmacht erteilt
  • Keine Betreuung gegen den freien Willen
  • Vorrang von anderen Hilfen

Bei einer rechtlichen Betreuung geht es nicht um eine direkte Betreuung im Sinne einer Alltagsbegleitung oder um pflegerische Maßnahmen. 

Andere Hilfen für Betroffene sind z.B.

Wenn sie sich unsicher sind, ob eine Betreuung erforderlich ist, können sie gerne bei uns anrufen und sich beraten lassen.

Die Anregung einer Betreuung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht. Zuständig für die gesetzliche Betreuung ist das Amtsgericht am Wohnort / ständigen Aufenthaltsort des Betroffenen:

  • Amtsgericht Cuxhaven, Betreuungsgericht, Deichstr. 12 a, 27472 Cuxhaven
    Tel.: 04721 5019-10
  • Amtsgericht Otterndorf, Betreuungsgericht, Am Großen Specken 6, 21762 Otterndorf
    Tel.: 04751 902-300
  • Amtsgericht Geestland , Betreuungsgericht, Debstedter Straße 17, 27607 Geestland
    Tel.: 04743 882-0

Die Anregung kann formlos erfolgen. Wir empfehlen die Nutzung einer der beiden folgenden Vorlagen:

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Haben Sie noch Fragen? Dann rufen Sie uns an:

Telefon: 04721 59183-11
Fax: 04721 66-270452
E-Mail: betreuungsstelle(at)landkreis-cuxhaven.de
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Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Betreuungsstelle des Landkreises Cuxhaven