Hilfen zur Erziehung
[Nr.99060006000000 ]
Allgemeiner Sozialer Dienst
Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD), Jugendhilfe im Strafverfahren
E-Mail: h.ahrens(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 2.28
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Kindeswohlgefährdung
kinderschutz@landkreis-cuxhaven.de
Allgemeines
Die zuständigen Bezirkssozialarbeiterinnen und Bezirkssozialarbeiter des Allgemeinen Sozialen Dienstes finden Sie hier:
Der Allgemeine Soziale Dienst im Landkreis Cuxhaven hat umfangreiche Aufgaben in der Jugendhilfe wahrzunehmen.
Eine ganz wichtige Aufgabe ist es, Kinder und Jugendliche zu schützen. Wir üben eine Garantenpflicht aus und haben darauf zu achten, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen nicht gefährdet ist.
Wir sind Ansprechpartner und beraten Eltern, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige - manchmal auch Großeltern und andere Verwandte und Bekannte, wenn Probleme bestehen oder sich anbahnen, wo immer diese auch im täglichen Miteinander gelagert sein mögen.
Wenn Eltern sich trennen wollen oder bereits getrennt haben, versuchen wir im Interesse der Kinder und Jugendlichen eine einvernehmliche Lösung mit den Eltern zu finden, damit die Kinder nicht zum "Spielball" von Streitigkeiten und Verletzungen werden, die Eltern in der Trennungsphase haben und auch danach noch oftmals ausleben.
Diese Beratung kann stattfinden, wenn Eltern dies auch wünschen.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD arbeiten gemeinsam mit einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe in sieben verschiedenen Jugendhilfestationen.
Wir betreuen und begleiten Kinder, Jugendliche und junge Volljährige, wenn sie „Mist gebaut" haben und im strafrechtlichen Sinne aufgefallen sind.
Um diese Anliegen kümmert sich das Fachteam Jugendhilfe im Strafverfahren.
Volltext
Die Erziehung und Sorge für ein Kind nehmen in erster Linie die Eltern wahr. Mitunter können jedoch ergänzende Hilfen des Staates bei der Erziehung notwendig werden.
Die Hilfe wird zwar den Eltern gewährt, sie orientiert sich jedoch an den Interessen des Kindes oder der/des Jugendlichen. Das heißt, das Kind oder die/der Jugendliche muss an den sie/ihn betreffenden Entscheidungen beteiligt werden. Angeboten werden unter anderem
- Erziehungsberatung,
- soziale Gruppenarbeit,
- Erziehungsbeistand,
- Betreuungshelfer,
- sozialpädagogische Familienhilfe,
- Erziehung in einer Tagesgruppe,
- Vollzeitpflege,
- Heimerziehung und sonstige betreute Wohnformen oder
- intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung.
Darüber hinaus entscheidet das Jugendamt über die Gewährung von Eingliederungshilfe und Hilfe für junge Volljährige und gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder.
Ansprechpunkt
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und bei der kreisfreien Stadt. Diese stellen über das Jugendamt Hilfsangebote bereit. Eine Übersicht erhalten Sie auch auf den Websites der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter der Länder Niedersachsen und Bremen (AGJÄ ).
Erforderliche Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Die Finanzierung der Hilfe zur Erziehung erfolgt durch das Jugendamt. Dieses stellt die Leistungen selbst bereit oder übernimmt die mit den Trägern vereinbarten Kosten. Über die Heranziehung zu den entstehenden Kosten wird im Einzelfall entschieden.
Frist
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie des niedersächsischen Landessozialamtes ist zuständig für den Schutz von Kindern und Jugendlichen in derzeit 520 Jugendhilfeeinrichtungen mit unterschiedlichen Leistungsangeboten, 40 Einrichtungen für Minderjährige mit Behinderungen.
Die Beratung der Fachgruppe wird im Bereich der Hilfen zur Erziehung von über 660 freien und öffentlichen Trägern in Anspruch genommen. Weitere Informationen dazu finden Sie über das Internetangebot des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Rechtsgrundlage(n)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Formulare
Anträge für Hilfe zur Erziehung stellen Sie bitte beim Jugendamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.