Kinderbetreuung
Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
Als Fachberaterinnen für Kindertageseinrichtungen des Landkreises Cuxhaven nehmen wir im Rahmen des Betreuungs-, Erziehungs- und Bildungsauftrages im Elementarbereich gem. § 13 Nds. KiTaG folgende Aufgaben wahr:
Beratung der pädagogischen Fachkräfte in Form von:
- Beratung in Fragen der Kindertagesbetreuung, insbesondere zu gesetzlichen Grundlagen, Organisation, pädagogischen Ansätzen und Inhalten sowie Beratung bei Konflikten innerhalb des Teams,
- Coaching der Leitungskräfte,
- Unterstützung beim Umgang mit Kindern mit herausforderndem Verhalten,
- Vernetzung der Kindertageseinrichtungen mit anderen Institutionen,
- Unterstützung bei der Entwicklung einer tragfähigen Bildungs-und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern,
- Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Standards auf Grundlage des Niedersächsischen Orientierungsplans für Bildung und Erziehung.
Die Sicherung und Weiterentwicklung der pädagogischen Standards wird insbesondere gewährleistet durch:
- die Begleitung von Konzeptionsentwicklungen bzw. deren Fortschreibung und der dafür erforderlichen Qualitätssicherungsprozesse, Fachberatung für Kindertageseinrichtungen
- die Planung, Koordination und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen für pädagogisches Fachpersonal,
- die Beratung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung § 8a SGB VIII / insoweit erfahrene Fachkraft)
- die fachliche Beratung im Zusammenhang mit seelischer Behinderung.
Beratung der Träger und Trägervertreter sowie Mitwirkung im Rahmen der Fachaufsicht in Form von:
- Beratung bei der Umsetzung von Gesetzen und Verordnungen,
- Unterstützung bei Bauvorhaben, insbesondere auch bei der Planung von Kindertagesstättenplätzen,
- Informationen bei Fragen der Aufsichtspflicht, des Datenschutzes, der Gesundheit, der Haftung und der Sicherheit
- sowie Mitwirkung im Rahmen der Fachaufsicht (Erteilung der Betriebserlaubnis für Kindertagesstätten) und Mitwirkung bei der Errichtung oder der baulichen Änderung von Kindertagesstätten (Bauamt und Finanzhilfe).
Beratung von Elternbeiräten und Eltern in Form von:
- Informationsweitergabe über die Wahrnehmung der Rolle als Elternbeirat,
- Unterstützung und Vermittlung bei Problemen in der Kindertageseinrichtung.
Das Fortbildungsprogramm für 2024 steht hier zum Download bereit.
Anmelden können Sie sich über dieses Anmeldeformular .
Ansprechpartner/-innen
Zuständig für den Bereich der EG Beverstedt, EG Hagen i. Br.
Deichstraße 29a
27568 Bremerhaven
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Fax: 0471 958974-29
E-Mail: i.finke(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.6
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Zuständig für den Bereich der EG Schiffdorf, EG Hagen i. Br.
Deichstraße 29a
27568 Bremerhaven
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Fax: 0471 958974-29
E-Mail: a.haertel(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 1.6
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Zuständig für den Bereich EG Loxstedt, EG Hagen i. Br
Marktstraße 14
21762 Otterndorf
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Fax: 04751 97877-20
Fax: 04721 66-270689
E-Mail: m.heinsohn(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 7
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Zuständig für den Bereich der SG Börde Lamstedt, Stadt Geestland, SG Hemmoor und SG Land Hadeln
Marktstraße 14
21762 Otterndorf
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Fax: 04751 97877-20
Fax: 04721 66-270689
E-Mail: j.kuppe(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 7
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Zuständig für den Bereich EG Wurster Nordseeküste
Marktstraße 14
21762 Otterndorf
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Fax: 04721 66-270744
E-Mail: b.thielebeule(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 7
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Fachberatung für Kindertagespflege
Kindertagespflege als familiennahe Betreuungsform
Eine Betreuung in Kindertagespflege beinhaltet die Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern durch eine qualifizierte Kindertagespflegeperson in einem familiären Rahmen. Die Betreuung kann im Haushalt der Kindertagespflegeperson, im Haushalt der Eltern oder in anderen geeigneten Räumen erfolgen.
Die Kindertagespflege ist ein gleichrangiges Angebot zur Krippe und kann auch ergänzend für Kinder im Alter von 0-14 Jahren in Anspruch genommen werden.
Die Kindertagespflege stellt eine besonders passgenaue und individuelle Betreuungsform, vor allem für Kinder unter drei Jahren, sicher und zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
- Individuelle Förderung
- Familiäre Betreuungssituation
- Feste Bezugsperson
- Hohe Zeitliche Flexibilität
Die Kindertagespflegeperson, die in ihrem eigenen Haushalt oder angemieteten Räumen betreut, ist selbständig tätig. Im Gegensatz zu anderen selbständig Tätigen erhält sie die Hälfte der zu zahlenden Beiträge für die Rentenversicherung, die Krankenversicherung und die Pflegeversicherung. Sie unterliegt einkommensanhängig der Rentenversicherung und muss ihr Einkommen versteuern.
Die Kindertagespflegeperson erhält eine Erlaubnis zur Kindertagespflege von der Fachberatung für Kindertagespflege des Landkreises Cuxhaven, die vor dem Betreuungsbeginn schriftlich beantragt werden muss.
Die Erlaubnis erhält eine Person, wenn sie für die Tätigkeit fachlich und persönlich geeignet ist, sich in qualifizierten Lehrgängen fortgebildet hat und über kindgerechte Räumlichkeiten verfügt. Weiterhin muss sie die Bereitschaft mitbringen, sich darüber hinaus weiterzubilden und mit der Fachberatung und anderen Kindertagespflege zu kooperieren.
Erreichbarkeit Verwaltung der Kindertagespflege
Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr
Aktuelles in der Kindertagespflege
Aufgaben der Fachberatung
- Beratung für Eltern, die Kindertagespflege in Anspruch nehmen wollen
- Beratung und Begleitung von aktiven Kindertagespflegepersonen und Bewerber*innen
- Vermittlung geeigneter und überprüfter Kindertagespflegepersonen
- Beratung in allen pädagogischen und finanziellen Fragen und Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen der Kindertagespflege
- Eignungsüberprüfung und Erteilung der Pflegeerlaubnis (Gültigkeit maximal fünf Jahre)
- Begleitung in der Qualifizierung zur Kindertagespflege
- Organisation und Durchführung von Fortbildungen, Fachtagen und Vernetzungstreffen
- Öffentlichkeitsarbeit
Erreichbarkeiten der Fachberaterinnen und Fachberater
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Montag, Dienstag, Mittwoch und Donnerstag von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
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