Pflegesatzvereinbarungen
Zusatzinformation
Pflegesatzvereinbarungen
Der Aufgabenbereich der Stabsstelle Pflegesatzvereinbarungen innerhalb des Amtes Soziale Leistungen umfasst auf dem Gebiet der Altenhilfe und -pflege im Wesentlichen die folgenden Schwerpunkte:
- Förderung von Investitionsbeträgen für teilstationäre Einrichtungen, Kurzzeitpflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste
Die Förderfähigkeit von teilstationären Altenpflegeeinrichtungen (Einrichtungen der Tages- u./o. Nachtpflege), solitären Kurzzeitpflegeeinrichtungen (d. h. es wird ausschließlich Kurzzeitpflege angeboten) und ambulanten Pflegediensten nach dem Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG) wird dem Grunde und der Höhe nach festgestellt, Förderbeträge werden für die o.g. Bereiche und auch für den Bereich der "eingestreuten" Kurzzeitpflege ausgezahlt. - Entgelte für Pflege, Unterkunft und Verpflegung
Mit Leistungsanbietern und Einrichtungsbetreibern in den Bereichen teilstationäre Einrichtungen, solitäre Kurzzeitpflegeeinrichtungen, ambulante Pflegedienste und vollstationäre Dauerpflegeeinrichtungen (d. h. Altenpflegeheime im eigentlichen Sinne) werden Umfang und Güte der zu erbringenden Leistungen vereinbart und die Höhe der Entgelte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Pflegekassen verhandelt. - Investitionsbeträge bei vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen
Mit Einrichtungsträgern von vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen werden Leistungs- und Prüfungsvereinbarungen (in Zusammenarbeit mit dem Sozialplanungsreferat) sowie Vergütungsvereinbarungen nach §§ 75 ff. SGB XII über Investitionsbeträge ausgehandelt. Diese sind Voraussetzung für die Übernahme von Investitionskosten für in Altenpflegeheimen untergebrachte Sozialhilfeempfänger durch den Sozialhilfeträger.
Aufgrund ihrer Aufgaben dürfte die Stabsstelle Pflegesatzvereinbarungen in erster Linie Ansprechpartner für Leistungsanbieter und Einrichtungsbetreiber sein. Hierfür stehen die folgenden Ansprechpartner/innen zur Verfügung:
Fax: 04721 66-270725
E-Mail: k.kamjunke(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 159
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Sollten Sie individuelle Fragen zur Übernahme von Heimkosten bzw. von Kosten für die Inanspruchnahme eines ambulanten Pflegedienstes aus Mitteln der Sozialhilfe haben, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Ansprechpartner/innen aus dem Bereich “Hilfe zur Pflege“.
Ein Verzeichnis der Tagespflegeeinrichtungen finden Sie hier.
Eine Übersicht der Ambulanten Pflegedienste finden Sie hier.