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Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler (BAföG)

Ausbildungsförderung / BAföG

Eine gute Ausbildung ist die Basis für beruflichen Erfolg. Jede Ausbildung bringt aber auch finanzielle Belastungen mit sich. Ziel des BAföG ist es, jedem jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder seines Ehegatten scheitern.

Ob die angestrebte Ausbildung nach dem BAföG gefördert werden kann, ist im Wesentlichen davon abhängig, ob

  • die Ausbildung förderungsfähig ist,
  • die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und
  • der Bedarf während der Ausbildung durch eigenes Einkommen und/oder Vermögen der/des Auszubildenden sowie durch das Einkommen von Ehegatten und Eltern gedeckt werden kann.

Gefördert werden folgende Ausbildungen:

  1. Weiterführende allgemeinbildende Schulen (z.B. Gymnasien) sowie Berufsfachschulen einschließlich aller Formen der beruflichen Grundbildung ab Klasse 10,
  2. Fach- und Fachoberschulklassen ab Jahrgangsstufe 11,
  3. Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, deren Besuch in einem zumindest 2-jährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
  4. Fach- und Fachoberschulklassen, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt,
  5. Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen,
  6. Abendgymnasien und Kollegs,
  7. Höhere Fachschulen und Akademien,
  8. Hochschulen.


Schülerinnen bzw. Schüler in den Schulformen 1 -2 werden gemäß § 2 Abs. 1a BAföG nur gefördert, wenn sie nicht mehr bei den Eltern wohnen und

  1. von der Wohnung der Eltern aus eine entsprechende zumutbare Ausbildungsstätte nicht erreichbar ist,
  2. einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind oder waren,
  3. einen eigenen Haushalt führen und mit mindestens einem Kind zusammenleben.


Antragstellung:

(Neuerungen ab 01.07.2021 - siehe unten1)

Ausbildungsförderungsleistungen erhalten Sie nur auf Antrag. Wo BAföG-Leistungen beantragt werden können, richtet sich nach der Schulform:

  • Für die Ausbildungsformen Nr. 1 bis 5 sind, soweit die Eltern ihren Wohnsitz im Landkreis Cuxhaven haben, die Anträge an den hiesigen Landkreis zu richten.
  • Für die Ausbildungsformen Nr. 6 und 7 sind die Anträge an die BAföG-Ämter am Ort der Ausbildungsstätte zu richten.
  • Für die Ausbildungsform Nr. 8 sind die Anträge an die Studentenwerke bei den Ausbildungsstätten zu richten.
  • In bestimmten Fällen, z. B. wenn die Eltern ihren Hauptwohnsitz nicht im selben Landkreis bzw. derselben kreisfreien Stadt, wie die Auszubildende/der Auszubildende haben, ist auch im letzteren Fall der Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt zuständig, in dem die/der Auszubildende ihren/seinen ständigen Wohnsitz hat.

Die formgerechten Anträge erhalten Sie beim Amt Soziale Leistungen des Landkreises Cuxhaven (siehe nachstehend aufgeführte Ansprechpartner) oder unter https://bafög.de .

Ab dem 26.07.2021 können neue Online-Anträge über BAföG Digital gestellt werden: https://www.bafoeg-digital.de/

Unter www.bafög.de erhalten Sie weitere ausführliche Informationen zum BAföG.

Wichtiger Hinweis:

Ausbildungsförderung wird vom Beginn des Monats an geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, frühestens jedoch vom Beginn des Antragsmonats an.
Sofern Sie zum Schul- oder Ausbildungsbeginn Ihre Antragsunterlagen noch nicht komplett zusammengestellt haben, sollten Sie zur Fristwahrung Ihren Antrag trotzdem rechtzeitig an das Amt Soziale Leistungen schicken oder dort abgeben. Sie können den Antrag auch vorab faxen, um keine Fristen zu versäumen. Selbstverständlich sind anschließend die vollständig ausgefüllten Formblätter und Nachweise nachzureichen.

Haben Sie weitere Fragen? 

Die Ansprechpartner/innen beantworten sie gerne.

Telefon: 04721 66-2297
Fax: 04721 66-270516
E-Mail: a.ottowitz(at)landkreis-cuxhaven.de
E-Mail: Andrea.Ottowitz(at)bafoeg-niedersachsen.de
Raum: 178
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Telefon: 04721 66-2567
Fax: 04721 66-270933
E-Mail: co.vonbargen(at)landkreis-cuxhaven.de
E-Mail: co.vonbargen(at)bafoeg-niedersachsen.de
Raum: 178
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