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Leistungen für Bildung und Teilhabe bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Bewilligung
[Nr.99107032148000 ]

Bildungspaket Startseite

Das Bildungspaket - Mitmachen möglich machen!

1. Wer kann Leistungen beanspruchen?

Kinder von Eltern, die

  • Arbeitslosengeld II,
  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Leistungen in besonderen Fällen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeld oder einen
  • Kinderzuschlag zum Kindergeld beziehen,

und darüber hinaus

  • eine allgemeinbildende- oder berufsbildende Schule oder eine Kindertagesstätte besuchen und
  • keine Ausbildungsvergütung erhalten,

haben grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf Leistungen zur Bildung und Teilhabe, sofern Sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Leistungen zur sozialen und kulturellen Teilhabe sind nicht an den Besuch einer Kindertagesstätte oder Schule gekoppelt, sie werden jedoch nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt.

 

2. Wo können die Leistungen beantragt werden?

A) Jobcenter Cuxhaven
Empfänger, die vom Jobcenter Cuxhaven Arbeitslosengeld II erhalten, können Antragsformulare und nähere Informationen in ihrem Standort des Jobcenters Cuxhaven bekommen. Darüber hinaus können die Antragsunterlagen auf dieser Seite heruntergeladen und per EDV ausgefüllt werden.
Welche Unterlagen den jeweiligen Anträgen beizufügen sind, können Sie den Antragsvordrucken entnehmen. Die vollständigen Antragsunterlagen sind beim für den Wohnort zuständigen Standort des Jobcenters Cuxhaven einzureichen.

B) Landkreis Cuxhaven
Leistungsberechtigte, die

  • Hilfe zum Lebensunterhalt,
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
  • Leistungen nach § 2 AsylbLG,
  • Wohngeld oder einen
  • Kinderzuschlag

beziehen, bekommen die Antragsunterlagen und weitere Informationen beim Landkreis Cuxhaven – Amt Soziale Leistungen –. Die Antragsvordrucke können auch auf dieser Seite heruntergeladen und per EDV ausgefüllt werden. Die Vordrucke gelten sowohl für den Landkreis Cuxhaven als auch für das Jobcenter Cuxhaven.
Welche Unterlagen den jeweiligen Anträgen beizufügen sind, können Sie den Antragsvordrucken entnehmen. Vollständig ausgefüllte Anträge sind beim Landkreis Cuxhaven – Amt Soziale Leis-tungen - abzugeben.

3. Welche Leistungen können beantragt werden?

  • Kostenübernahme für Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
  • Gewährung des persönlichen Schulbedarfs
  • Übernahme von Schülerbeförderungskosten
  • Aufwendungen für ergänzende Lernförderung
  • Mehraufwendungen für Mittagsverpflegung
  • Bedarf zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben

Mehr zu den zu beantragenden Leistungen erfahren Sie hier...

Leistungsbeschreibung

Die Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden eingeführt, um Kindern und Jugendlichen aus finanziell schwachen Familien die Möglichkeit zu geben, Lern- und Freizeitangebote in Anspruch nehmen zu können und ihnen so bessere Bildungs- und Entwicklungschancen zu eröffnen.

Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst folgende Leistungen:

1. Ausflüge und mehrtägige Klassenfahrten
Die Kosten für eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten in Schulen und Kindertageseinrichtungen werden bei Vorliegen aller Voraussetzungen in tatsächlicher Höhe mit Ausnahme des Taschengeldes übernommen.

2. Persönlicher Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler erhalten für die Schulausstattung (z.B. für Schulranzen, Sportzeug und Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien) eine Pauschale in Höhe von 174 Euro im Kalenderjahr 2023:

  • für das 1. Schulhalbjahr 116 Euro
  • für das 2. Schulhalbjahr 58 Euro

Seit dem Jahr 2021 wird der persönliche Schulbedarf jährlich mit dem gleichen Prozentwert wie der Regelbedarf angepasst.

3. Schulbeförderung
Die Kosten für die Schülerbeförderung zur nächstgelegenen Schule können kostenfrei unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden. Voraussetzung ist, dass die Beförderung zur nächsten Schule notwendig ist und die Kosten nicht von anderer Seite übernommen werden.

4. Lernförderung
Lernförderung erhalten Schülerinnen und Schüler, soweit diese schulische Angebote ergänzt, geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Als Nachweis ist eine Bestätigung der Lehrerin oder des Lehrers notwendig.

5. Mehraufwendung für Mittagessen
Es werden für jedes leistungsberechtigte Kind die Aufwendungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in der Schule, in der Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege gezahlt.

6. Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben
Bezuschusst werden Unternehmungen, die eine Freizeitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in der Gemeinschaft fördern - Vereinsmitgliedschaften, Schwimmkurse, Freizeiten, Musikunterricht und vieles mehr. Pro Person stehen dafür aktuell monatlich 15 Euro zur Verfügung, die auch auf verschiedene Angebote aufgeteilt oder für eine größere Aktivität angespart werden können.

Voraussetzungen

Anspruchsberechtigt sind junge Menschen, wenn sie, beziehungsweise ihre Familien, eine der folgenden Leistungen beziehen:

  • Bürgergeld (SGB II)
  • Wohngeld und Kinderzuschlag (§ 6b BKGG)
  • Sozialhilfe (SGB XII – Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung)
  • Asylbewerberleistungen (§§ 2 oder 3 AsylbLG)
  • Familien mit geringem Einkommen

Wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten für Bildung und Teilhabe aber nicht selbst decken kann, hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen prüfen zu lassen. Der Leistungsanspruch gilt für Kinder und junge Menschen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Leistungen zur Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft werden bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bezuschusst.

Verfahrensablauf

Die Antragstellung für BuT kann formlos erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt.

Bei einer Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II wenden Sie sich für die Beratung und Anstragstellung an Ihr Jobcenter vor Ort.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ansprüche auf Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets nach dem Bundeskindergeldgesetz (für Familien mit Kinderzuschlag oder Wohngeld) verjähren 12 Monate nach Ablauf des Kalendermonats, in dem sie entstanden sind.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Was sollte ich noch wissen?

Auch Schulen und Kindertagesstätten sollten sich mit den zuständigen Stellen in Verbindung setzen, wenn sie beim Bildungspaket mitmachen wollen.

Lehrer und Erzieher spielen beim Bildungs- und Teilhabepaket eine wichtige Rolle: Sie kennen die Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler besonders gut und können den Eltern Tipps geben, welche Angebote für das einzelne Kind sinnvoll sind.

Insbesondere bei der Nachhilfe sind die Schulen gefragt: Erst wenn sie bestätigen, dass eine Schülerin oder ein Schüler das Lernziel nicht erreicht, können Eltern Nachhilfe aus dem Bildungspaket beantragen.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Anträge / Formulare

Die entsprechenden Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Stelle.

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