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Elterngeld beantragen
[Nr.99041006017000 ]

Elterngeld

Leistungen nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz - BEEG

Allgemeines

Das Elterngeldgesetz ist seit dem 01.01.2007 in Kraft und hat das bisherige Erziehungsgeld abgelöst. Das Elterngeld soll es für Mütter und Väter einfacher machen, vorübergehend ganz oder auch nur teilweise auf eine Erwerbstätigkeit zu verzichten und so mehr Zeit für die Betreuung ihres Kindes zu haben, da es einen Einkommenswegfall nach der Geburt auffängt.

Anspruchsvoraussetzungen

Elterngeld erhält nur, wer mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, dieses Kind selbst betreut und erzieht und höchstens 30 Wochenstunden arbeitet.

Das Elterngeld wird für Väter und Mütter für maximal 14 Monate gezahlt; beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und höchstens zwölf Monate für sich in Anspruch nehmen, zwei weitere Monate gibt es, wenn sich der Partner an der Betreuung des Kindes beteiligt und den Eltern mindestens zwei Monate Erwerbseinkommen wegfällt. Alleinerziehende, die das Elterngeld zum Ausgleich des wegfallenden Erwerbseinkommens beziehen, können aufgrund des fehlenden Partners die vollen 14 Monate Elterngeld in Anspruch nehmen.

Das Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor der Antragstellung gewährt.


In der Höhe orientiert sich das Elterngeld am laufenden durchschnittlichen monatlich verfügbaren Erwerbseinkommen, welches der betreuende Elternteil im Jahr vor der Geburt erzielt hat. Es beträgt höchstens 1.800 Euro und mindestens 300 Euro. Diese Beträge erhöhen sich ggf. um den Geschwisterbonus und den Mehrlingszuschlag.

Höhe des Elterngeldes

Bei Voreinkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro ersetzt das Elterngeld das nach der Geburt wegfallenden Einkommen zu 67 Prozent. Für Geringverdiener mit einem Einkommen unter 1.000 Euro vor der Geburt des Kindes steigt die Ersatzrate schrittweise auf bis zu 100 Prozent: je geringer das Einkommen, desto höher die Ersatzrate. Für Nettoeinkommen ab 1.200 Euro und mehr vor der Geburt des Kindes sinkt künftig die Ersatzrate des Elterngeldes moderat von 67 auf 65 Prozent (bei Voreinkommen von 1.240 und mehr zu 65 Prozent, bei Voreinkommen von 1.220 Euro zu 66 Prozent).
Das Elterngeld wird beim Arbeitslosengeld II, bei der Sozialhilfe und beim Kinderzuschlag künftig vollständig als Einkommen angerechnet – dies betrifft auch den Mindestbetrag von 300 Euro. Es gibt aber eine Ausnahme: Alle Elterngeldberechtigten, die Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Kinderzuschlag beziehen und die vor der Geburt ihres Kindes erwerbstätig waren, erhalten ab dem 01.01.2011 einen Elterngeldfreibetrag. Der Elterngeldfreibetrag entspricht dem Einkommen vor der Geburt, beträgt jedoch höchstens 300 Euro. Bis zu dieser Höhe bleibt das Elterngeld bei den genannten Leistungen weiterhin anrechnungsfrei und steht damit zusätzlich zur Verfügung.
Der Elterngeldanspruch entfällt künftig für alle Elternpaare, die im Kalenderjahr vor der Geburt ihres Kindes gemeinsam ein zu versteuerndes Einkommen von mehr als 300.000 Euro hatten. Für Alleinerziehende entfällt der Anspruch ab mehr als 250.000 Euro.

Anträge, Gesetzestext und Informationen

Ausführliche Informationen zum Elterngeld- und Elternzeitgesetz erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de. Hier finden Sie auch den Elterngeldrechner, um die voraussichtliche Höhe des Elterngeldanspruchs berechnen lassen.


Achtung: Der Elterngeldrechner kann keine rechtsverbindlichen Auskünfte liefern. Die endgültige Entscheidung über das zustehende Elterngeld bleibt einzig der zuständigen Elterngeldstelle vorbehalten, bei der nach der Geburt des Kindes auch der Antrag auf Elterngeld zu stellen ist!

Antragstellung

Das Elterngeld ist schriftlich bei der Elterngeldstelle des Landkreises Cuxhaven - Amt Soziale Leistungen - , 27470 Cuxhaven, zu beantragen, sofern Sie Ihren Wohnsitz im Landkreis Cuxhaven haben. Es kann maximal drei Monate rückwirkend ab Antragstellung gewährt werden. Im Internet sind die Antragsvordrucke auf den Seiten des Ministeriums für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit (MS) als Download hier verfügbar.
 
Für die Beantwortung weiterer Fragen stehen Ihnen beim Landkreis Cuxhaven folgende Ansprechpartner-/innen zur Verfügung:

Buchstaben A bis K

Buchstaben L bis P

Telefon: 04721 66-2567
Fax: 04721 66-270933
E-Mail: co.vonbargen(at)landkreis-cuxhaven.de
E-Mail: co.vonbargen(at)bafoeg-niedersachsen.de
Raum: 178
Nachricht schreiben
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Buchstaben Q - Z

Telefon: 04721 66-2588
Fax: 04721 66-270310
E-Mail: b.kreft(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 171
Nachricht schreiben
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Voraussetzungen

Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst,
  • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf,
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt,
  • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche,
    • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über EUR 250.000. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei EUR 300.000.

Verfahrensablauf

Das Elterngeld muss schriftlich nach Geburt des Kindes beantragt werden.

Hinweise, Erläuterungen und Anträge sowie die für den Wohnort zuständige Elterngeldstelle sind auch auf den Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung erhältlich.

Leistungsbeschreibung

Elterngeld  ist eine Leistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es ersetzt einen Teil des entfallenden Einkommens, wenn Sie nach der Geburt für Ihr Kind da sein wollen und Ihre berufliche Arbeit unterbrechen oder einschränken. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Elterngeld gibt es in drei Varianten:
•    Basiselterngeld
•    ElterngeldPlus
•    Partnerschaftsbonus

ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus unterstützen Sie besonders, wenn Sie sich Erwerbs- und Familienarbeit nach der Geburt partnerschaftlich teilen.

Auch wenn Sie alleinerziehend sind, können Sie die verschiedenen Varianten beantragen. Für Adoptivkinder und Kinder in Adoptionspflege ist ebenfalls Elterngeld möglich.

Sie können als Eltern selbst entscheiden, wer für welchen Zeitraum das Elterngeld in Anspruch nimmt. Im Antrag müssen Sie angeben, für welche Lebensmonate Ihres Kindes Sie Elterngeld beantragen möchten und welche Elterngeld-Variante Sie wählen.  

Die Höhe des Elterngelds wird individuell berechnet. Die Berechnung richtet sich nach dem Einkommen, das Sie vor der Geburt hatten und das nach der Geburt wegfällt. Wenn Sie vor der Geburt gar kein Einkommen hatten oder nach der Geburt kein Einkommen wegfällt, bekommen Sie einen Mindestbetrag. Beim Basiselterngeld sind das mindestens EUR 300,00 monatlich.

Tipp: Als Hilfe zur Planung und Berechnung können Sie den Elterngeld-Rechner des Bundesfamilienministeriums nutzen.

An wen muss ich mich wenden?

In Niedersachsen liegt die Zuständigkeit bei den Landkreisen, kreisfreien Städten und den regionsangehörigen Gemeinden sowie in Einzelfällen (auf Antrag) bei großen selbstständigen Städten oder selbständigen Gemeinden, in welchen sich Ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt befindet. In Fällen der Entsendung, Abordnung, Versetzung oder Abkommandierung ohne Wohnsitz in Deutschland richtet sich die Zuständigkeit nach Ihrem letzten Wohnsitz in Deutschland oder dem Sitz der entsendenden Stelle.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
  • Geburtsurkunde oder Geburtsbescheinigung Ihres Kindes

Je nach Ihrer individuellen Situation werden zusätzliche Unterlagen nötig sein. Weitere Hinweise dazu finden Sie in den Antragsunterlagen oder erhalten Sie direkt von der zuständigen Elterngeldstelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

Rechtsgrundlage

Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Online-Dienste

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Dokumente