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10.05.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 10.05.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des Landes kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Sonntag, 09.05.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.398 Personen
(+29 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.022 Personen
(+53 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 154 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 222 Personen
(+29/-53 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen heute nicht möglich.
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: 1 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Durchgeführte Impfungen:

Erstimpfungen:
43.439
Zweitimpfungen:
16.227
(Angegeben sind hier ausschließlich die Daten des Impfzentrums.
Über Impfungen in Arztpraxen liegen keine Daten vor.)


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

44,40

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 267 (+3)

246 (+2)

18 (+3/-2)

3
SG Börde Lamstedt 84 (+3)
77 (+5)
6 (+3/-5)
1
Gem. Hagen i. Br. 247
231 (+3)
10 (-3)
6
SG Hemmoor 225 (+3)
210 (+2)
13 (+3/-2)
2
SG Land Hadeln 450 (+2)
403 (+2)
29 (+2/-2)
18
Gem. Loxstedt
455 (+4)
427 (+4)
22 (+4/-4)
6
Gem. Schiffdorf
387 (+5)

356 (+9)

18 (+5/-9)
13
Stadt Cuxhaven 1.280 (+3)

1.165 (+18)

56 (+3/-18)
59
Stadt Geestland 777 (+6)
700 (+4)
37 (+6/-4)
40
Gem. Wurster Nordseeküste 226
207 (+4)
13 (-4)
6
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.398 (+29)
4.022 (+53)
222 (+29/-53)
154


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: Dashboard des RKI

Stand der Zahlen: Montag, 10.05.2021, 09:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
03.05.2021
64,10
04.05.2021
64,10
05.05.2021
60,60
06.05.2021
57,60
07.05.2021
56,00
08.05.2021
48,50
09.05.2021
46,50
10.05.2021
44,40
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 44,40

Beurteilung der Lage

„Über das Wochenende ist der 7-Tage-Inzidenzwert für den Landkreis Cuxhaven erneut gesunken auf 44,4 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche. Niedriger war die Quote zuletzt am 31. Dezember 2020. Dies ist ein vergleichsweise guter Ausgangspunkt für die neuen Lockerungen, durch die wir manche Freiheiten zurückerhalten, die wir in den letzten Monaten entbehren mussten. Gleichwohl appelliere ich an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht zu leichtfertig mit der neuen Situation umzugehen, sondern weiterhin die Kontakte so gering wie möglich zu halten und die Hygieneregeln zu beachten, damit wir diesen Trend fortsetzen können“, so Landrat Kai- Uwe Bielefeld.

Neue Landesverordnung tritt heute in Kraft

Ab heute gilt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Mit den darin enthaltenen Änderungen werden die ersten vorsichtigen Lockerungsschritte umgesetzt, die von der Landesregierung in der vergangenen Woche vorgestellt wurden. Davon können auch die Bürgerinnen und Bürger des Landkreises Cuxhaven profitieren, da die 7-Tage-Inzidenz aktuell einen großen Abstand zu dem Schwellenwert von 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner innerhalb einer Woche aufweist.

Die Landesverordnung sieht Lockerungen in verschiedenen Bereichen des Alltags vor. Als Basis finden das Abstandsgebot und das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung weiterhin übergreifend Gültigkeit. Zudem werden die Lockerungen zunächst vorwiegend auf Außenbereiche angewandt, da für diese das Infektionsrisiko niedriger als für den Innenbereich einzustufen ist und so mit einer Öffnung im sichereren Bereich begonnen werden soll. Verbunden damit ist außerdem eine deutliche Ausweitung der Testpflicht als Zugangs- oder Teilnahmevoraussetzung für Einrichtungen oder Aktivitäten.

Die wesentlichen Änderungen umfassen u. a. die Regelung, dass Menschen, deren vollständige Impfung vor mindestens 14 Tagen stattgefunden hat, sowie Genesene, bei denen die Infektion mit dem Corona- Virus mindestens 28 Tage sowie höchstens 6 Monate zurückliegt, bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr mitgezählt werden, da die Ansteckungsgefahr für andere Personen als sehr gering anzusehen ist. Dies gilt auch beim Sport, den negativ getestete, geimpfte oder genesene Erwachsene kontaktfrei und mit mindestens zwei Metern Abstand voneinander nun wieder in Gruppen im Freien betreiben können. Um insbesondere Kindern und Jugendlichen mehr Freizeitaktivitäten zu ermöglichen, ist diesen im Alter bis einschließlich 18 Jahre gemeinsamer Mannschaftssport mit bis zu 30 Personen gestattet.

Darüber hinaus darf entsprechend der neuen Landesverordnung der gesamte Einzelhandel im Cuxland öffnen. In Geschäften mit nicht mehr als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche besteht die Möglichkeit eines Einkaufs nach vorheriger Terminvereinbarung. Allerdings gelten Zugangsbeschränkungen und die Kontaktverfolgung muss gewährleistet sein. Größere Geschäfte können nur mit Nachweis eines negativen Tests, einer vollständigen Impfung oder Genesung betreten werden. Auch ein Restaurantbesuch ist mit Einschränkungen ab sofort wieder möglich: In Außenbereichen von Gastronomiebetrieben können bis 23:00 Uhr Getränke und/oder Speisen verzehrt werden. Der Zugang ist ebenfalls gebunden an ein negatives Testergebnis oder alternativ einen Impf- oder Genesungsnachweis. Gleiches gilt für touristische Fahrten in im Fahrgastbereich offenen Bussen, Schiffen oder Kutschen, den Besuch von Museen oder Galerien sowie kulturelle Veranstaltungen unter freiem Himmel, die nun wieder erlaubt sind, sofern es sich hierbei um Sitzveranstaltungen mit nicht mehr als 250 Personen handelt.

„Die Bürgerinnen und Bürger im Cuxland erhalten mit den neuen Lockerungen im Alltag und im gesellschaftlichen Miteinander ein Stück Normalität zurück“, bemerkt der Landrat und fügt hinzu: „Aber auch für den Tourismus als bedeutenden Wirtschaftszweig hier im Landkreis sind die ersten Öffnungen ein wichtiges Signal für die Sommersaison. Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze können unter Belegungsbeschränkungen ab sofort Reisende aus Niedersachsen beherbergen und mit Blick auf die Corona-Zahlen bin ich optimistisch, dass schon bald weitere Schritte möglich sein werden.“ Voraussetzung für eine touristische Übernachtung von Personen, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind, ist ein negativer Testnachweis bei Anreise und mindestens zweimal pro Woche während des Aufenthaltes.

Der Unterricht an Schulen findet wie gehabt im Wechselmodell statt, sodass eine Hälfte der Klasse in der Schule unterrichtet wird, während die andere zuhause lernt. In Kindertagesstätten werden die Kinder weiterhin in festen Gruppen betreut.

Alle Lockerungen setzen eine 7-Tage-Inzidenz von konstant unter 100 voraus, wie es im Landkreis Cuxhaven aktuell der Fall ist. Maßgeblich ist hier allein der auf der Internetseite des Robert-Koch-Instituts veröffentlichte Inzidenzwert. Überschreitet dieser den Schwellenwert von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen, so greift am übernächsten Tag die Bundes-Notbremse und es kommt automatisch zu Beschränkungen.

Die aktuelle Fassung der Landesverordnung finden Sie hier.

Über die Testmöglichkeiten

Shopping, Biergarten, Wochenendtrip oder kulturelle Veranstaltungen – nach der neuen Landesverordnung wird vieles wieder möglich, was lange vermisst wurde. „Eintrittskarte“ für all diese Dinge ist häufig ein tagesaktueller negativer Test auf das Corona-Virus. Was aber bedeutet das genau? Welche Tests werden akzeptiert?

Zunächst gilt natürlich ein aktueller negativer PCR-Test als Nachweis. Auch ein tagesaktueller Schnellest, der in einer der Teststationen durchgeführt wurde, ist ausreichend. Ein Selbsttest kann ebenso akzeptiert werden, jedoch nur, wenn er unter Aufsicht durchgeführt wurde. Benötigt wird immer ein schriftlicher oder digitaler Nachweis über den negativen Test. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein. Die entsprechenden Nachweise werden beispielsweise in einem der vielen Testzentren ausgestellt. Es ist auch möglich, in einem Geschäft/einer Einrichtung unter Aufsicht einen Antigen-Selbsttest durchzuführen und sich das Ergebnis bescheinigen zu lassen. Wenn Sie bei Ihrer Arbeitsstätte einen Antigen-Test unter Aufsicht durchgeführt haben, kann die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber dies bescheinigen. Die Bescheinigung muss dabei stets den Vor- und Nachnamen, das Geburtsdatum und die Adresse der getesteten Person, den Namen und Hersteller des Tests, das Testdatum, die Testuhrzeit und die Testart, den Namen und die Firma der beaufsichtigenden Person wie auch schließlich das Testergebnis enthalten.

Wer vollständig geimpft oder von einer Infektion mit dem Corona- Virus genesen ist, ist von der Testverpflichtung ausgenommen. Landrat Kai- Uwe Bielefeld betont, dass dies mit Voranschreiten der Impfkampagne immer mehr Menschen betreffen wird. „Alle anderen haben in den kommenden Monaten die Möglichkeit, durch den Nachweis eines negativen Tests am wiedererwachenden gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.“ Die von den Testzentren angebotenen kostenlosen Bürgertests können mehrmals die Woche in Anspruch genommen werden. Im Landkreis Cuxhaven werden bereits an 60 Stationen kostenlose Bürgertests angeboten. Die Testmöglichkeiten werden nach und nach immer weiter ausgebaut. Der Landrat wirbt darum, das Angebot zu nutzen: „Auch wenn die Spontanität durch das Testerfordernis etwas eingeschränkt wird, ermöglicht dies doch, einem Sommer mit vielen Möglichkeiten entgegenzublicken, ohne die Sicherheit aus dem Auge zu verlieren. Ich vermute, dass ein regelmäßiger Test auf das Corona- Virus in den kommenden Wochen für die meisten von uns zur Selbstverständlichkeit werden wird.“

Landkreis stellt Genesungsnachweise aus

Bereits seit dem 19. April 2021 werden in Niedersachsen vollständig Geimpfte den Getesteten gleichgestellt. Von der Testpflicht befreit sind nun auch von einer Covid-19-Erkrankung Genesene. Gemäß der neuen Landesverordnung gilt der Genesungsnachweis vielfach als Zugangsberechtigung zu Einrichtungen oder Aktivitäten.

Der Landkreis Cuxhaven erstellt für alle vom Gesundheitsamt erfassten Personen, die eine Corona-Infektion überstanden haben, ein Dokument, welches die Genesung bescheinigt und als Nachweis vorgelegt werden kann, sofern der dort angegebene Zeitpunkt der Infektion mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate zurückliegt. Dieser Genesungsnachweis wird in Kürze an die betreffenden Personen per Post verschickt. Sollte er nach Ablauf von zehn Tagen noch nicht eingetroffen sein, können Genesene sich über die E-Mail Adresse genesene.corona@landkreis-cuxhaven.de unter Angabe ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums und Wohnortes an den Landkreis wenden.

ls Nachweis einer Genesung kann auch kann die Bestätigung über einen positiven PCR-Test verwendet werden, der nicht älter ist als sechs Monate und nicht jünger als 28 Tage.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven