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21.06.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 21.06.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Sonntag, 20.06.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.520 Personen
(+1/-1 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.329 Personen
(+2 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 172 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 19 Personen
(-2 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. Derzeit werden in den Kliniken im Kreisgebiet keine Personen aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt.
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
56.744
Zweitimpfungen:
35.288
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand: 19.06.2021)
Erstimpfungen:
38.769
Zweitimpfungen:
21.421


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

1,00

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 280 (+1)

273

2 (+1)

5
SG Börde Lamstedt 85
84
0
1
Gem. Hagen i. Br. 251
244
1
6
SG Hemmoor 232
229
1
2
SG Land Hadeln 453
432
2
19
Gem. Loxstedt
481
470
1
10
Gem. Schiffdorf
400

387

0
13
Stadt Cuxhaven 1.299 (-1)

1.235 (+1)

2 (-1/-1)
62
Stadt Geestland 810
754
9
47
Gem. Wurster Nordseeküste 229
221 (+1)
1 (-1) 
7
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.520 (+1/-1)
4.329 (+2)
19 (+1/-1/-2)
172


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Montag, 21.06.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
14.06.2021
3,00
15.06.2021
3,50
16.06.2021 3,00
17.06.2021
2,50
18.06.2021
2,00
19.06.2021
1,00
20.06.2021
1,00
21.06.2021
1,00
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 1,00


Beurteilung der Lage

„Mit Inkrafttreten der neuen Landesverordnung gelten ab heute, auch im Bereich des Landkreises Cuxhaven diverse Lockerungen, da wir aufgrund des konstant niedrigen Inzidenzwertes in die Stufe 0 des niedersächsischen Corona-Stufenplans einzuordnen sind. Dabei ist ein negativer Testnachweis Voraussetzung für so manche Freiheit, die wir gemeinsam in der nächsten Zeit genießen dürfen. Derzeit ist die Testinfrastruktur für die zertifizierten Schnelltests im Landkreis sehr gut und diese weiterhin aufrecht zu erhalten ist wichtig. Daher ist es wünschenswert, dass sich alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch Besucher, weiterhin freiwillig testen lassen, um Infektionen frühzeitig erkennen und das Corona-Virus auch weiterhin erfolgreich eindämmen und zu können“, so Landrat Kai-Uwe Bielefeld. Weiterhin teilt er mit:“ Ich freue mich darüber, dass die Absolventinnen und Absolventen der Abschlussklassen ihre bestandenen Prüfungen nun in angemessenem Rahmen feiern können.“

Geänderte Corona-Verordnung mit diversen Lockerungen bei Inzidenz unter 10

Am vergangenen Freitag ist die Änderung der Corona-Verordnung mit diversen Lockerungen veröffentlicht worden. Diese gilt vorerst bis zum 16.07.2021.

Insbesondere bei den privaten Zusammenkünften gibt es eine große Veränderung. In Landkreisen mit einer Inzidenz unter 10, darunter auch das Cuxland, fällt die Kontaktbeschränkung auf eine bestimmte Anzahl von Haushalten weg. Es dürfen sich im Innenbereich 25 Personen und im Außenbereich 50 Personen - ohne Auflagen - treffen. Ein Treffen über diese Anzahl hinaus ist zulässig, wenn ein/e Verantwortliche/r sicherstellt, dass nur Personen mit einem negativen Testnachweis teilnehmen. Kinder bis 14 Jahre, Begleitpersonen von Menschen mit wesentlichen Behinderungen oder Pflegebedürftigkeit, Personen mit vollständigem Impfschutz oder mit Genesenen-Bescheinigung zählen nicht mit.

Bei privaten geschlossenen Feiern in Gastronomiebetrieben entfallen die zahlenmäßigen Begrenzungen. Ab 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen ist ein negativer Testnachweis vorzulegen. Es besteht keine Abstandspflicht und keine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (MNB). So sind z. B. Hochzeiten oder Abschlussfeiern wieder in größerem Rahmen möglich.

Die Regelungen für Veranstaltungen wurden zusammengefasst. Für alle gilt: Sie benötigen ein Hygienekonzept (außer bei durch Rechtsvorschriften vorgeschriebenen Zusammenkünften). Bei mehr als 25 Personen im Innenbereich und 50 Personen im Außenbereich gilt die Abstandspflicht und drinnen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, solange nicht ein Sitzplatz eingenommen wurde. Eine Schachbrettbelegung mit einem reduzierten Abstand von 1m ist möglich, in geschlossenen Räumen nur mit Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr. Wahlweise kann der Veranstalter sich entscheiden vom Zuschauer einen negativen Testnachweis zu fordern. Dann ist kein Abstand und keine Mund-Nasen-Bedeckung gefordert. Eine Veranstaltung ab 1.000 Personen ist genehmigungspflichtig.

Der Besuch auf dem Wochenmarkt kann bei einer Inzidenz unter 10 ohne eine Mund-Nasen-Bedeckung stattfinden. Auf Spezialmärkten wie Flohmärkten ist jedoch weiterhin das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung vorgeschrieben.

Gäste im Landkreis Cuxhaven müssen nur noch bei Anreise ein negatives Testergebnis vorlegen. Vollständig geimpfte und genesene Personen können die entsprechenden Nachweise nutzen. Den Gästen steht selbstverständlich frei, während ihres Aufenthaltes auch weiterhin freiwillig die zahlreichen Corona-Teststationen aufzusuchen.

In Gastronomiebetrieben und Bars müssen derzeit keine Testergebnisse mehr vorgelegt werden. Bis zum Einnehmen des Platzes muss weiterhin eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden.

Die aktuelle Corona-Verordnung kann auf der Seite der Niedersächsischen Landesregierung unter folgendem Link hier eingesehen werden. Der Stufenplan 2.0 kann hier eingesehen werden. Zur einfachen Veranschaulichung hat das Land Niedersachsen hier Schaubilder zur Verfügung gestellt.

Digitaler Impfnachweis

Zuvor wurde an dieser Stelle bereits die Einführung des digitalen Impfpasses im Impfzentrum des Landkreises Cuxhaven in Aussicht gestellt. Ab heute kann dieses Angebot nun wahrgenommen werden: Mit der Zweitimpfung kann nun auf Wunsch auch der digitale Impfnachweis im Impfzentrum ausgestellt werden. Der Impfstatus kann damit per Smartphone-App belegt werden, sodass der gelbe Impfpass in Papierform nicht mehr mitgeführt werden muss.

Den Mitarbeitenden im Impfzentrum ist es jedoch nicht möglich, Impfnachweise für die Vergangenheit zu generieren. Personen die bereits vollständig geimpft sind, können den Nachweis stattdessen über eine Apotheke oder das Portal des Land Niedersachsen hier beziehen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven