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24.06.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Donnerstag, 24.06.2021, 17:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Mittwoch, 23.06.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.520 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.331 Personen
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 173 Personen
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 16 Personen
(-1/-1 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Aus technischen Gründen ist die Angabe der aufgrund einer Erkrankung mit Covid-19 stationär aufgenommenen Personen derzeit nicht möglich. Derzeit werden in den Kliniken im Kreisgebiet keine Personen aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt.
   
Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und mobile Team:
Erstimpfungen:
57.610
Zweitimpfungen:
38.131
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen
Erstimpfungen:
47.122
Zweitimpfungen:
23.820


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

0,50

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 280

273

2

5
SG Börde Lamstedt 85
84
0
1
Gem. Hagen i. Br. 251
244
1
6
SG Hemmoor 232
229
1
2
SG Land Hadeln 453
432
2
19
Gem. Loxstedt
481
470
1
10
Gem. Schiffdorf
400

387

0
13
Stadt Cuxhaven 1.299

1.235

2
62
Stadt Geestland 810
756 (+1)
6 (-1/-1)
48 (+1)
Gem. Wurster Nordseeküste 229
221
1
7
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.520
4.331 (+1)
16 (-1/-1)
173 (+1)


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Donnerstag, 24.06.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
17.06.2021
2,50
18.06.2021
2,00
19.06.2021
1,00
20.06.2021
1,00
21.06.2021
1,00
22.06.2021
0,50
23.06.2021
0,50
24.06.2021
0,50
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 0,50

Beurteilung der Lage

„Die Impfung gegen das Corona-Virus ist der wesentliche Faktor zur Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Garant dafür ist, dass die Inzidenzwerte im Herbst nicht wieder so hoch wie im letzten Jahr sind“, so Landrat Kai-Uwe Bielefeld. Weiter führt er aus: „Damit der Anteil der Geimpften in der Bevölkerung so hoch ist, dass sich das Corona-Virus nicht mehr von einem zum anderen Menschen überträgt und sich Ungeimpfte durch den Schutz der Herde nicht mehr infizieren können, ist eine Herdenimmunität wichtig.“ Die Delta-Variante beträgt derzeit bundesweit 15% aller positiven PCR-Tests. Dieser Wert hat sich in den letzten Wochen jeweils verdoppelt. „Sollte sich dieser Trend weiterhin fortsetzten, ist zu erwarten, dass in einigen Wochen die Delta-Variante die dominierende Virus-Variante im Bundesgebiet ist. Im Impfzentrum Cuxhaven besteht derzeit die Kapazität weiteren 890 Personen einen Termin zur Erstimpfung bis zum 14. Juli zu ermöglichen. Alle Personen, die bisher noch keinen Termin zur Erstimpfung erhalten haben, werden aufgefordert sich zeitnah über das Impfportal des Land Niedersachsen für eine Impfung zu registrieren“, so Bielefeld.

Weiterhin teilt der Landrat mit: „Das Gesundheitsamt meldet am heutigen Tag einen weiteren Todesfall im Zusammenhang mit einer Corona-Infektion. Den Angehörigen gilt meine aufrichtige Anteil-nahme an ihrem Verlust.“

Wo besteht weiterhin eine Testpflicht?

Bei einem Inzidenzwert unter 10 besteht nur noch eine Testpflicht

  • bei Feiern ab 25 Personen drinnen,
  • bei Feiern ab 50 Personen draußen,
  • einmalig bei der Anreise einer Beherbergungsstätte oder einer ähnlichen Einrichtung, eines Hotels, eines Campingplatzes, einer Stellplatzanlage für Wohnmobile und einer Anlage für Bootsliegeplätze,
  • Kundinnen und Kunden von körpernahen Dienstleistungen, wenn die erforderliche medizini-sche Maske nicht dauerhaft getragen werden kann.

Personen die einen vollen Impfschutz besitzen oder über einen Genesenen-Nachweis verfügen sind von der Testpflicht befreit.

Über diese verpflichtenden Test hinaus besteht weiterhin die Möglichkeit freiwillig einen zertifizierten Test, an einer der im Landkreis Cuxhaven zahlreich vorhandenen Teststationen, vornehmen zu lassen. Eine Übersicht zu den Teststationen finden Sie hier. Sobald die Inzidenz wieder über den Wert von 10 steigen sollte, wird die Testpflicht in vielen Bereichen wieder verschärft.

Dokumentation der Kontaktdaten – wie ist das jetzt geregelt?

Auch mit den zunehmenden Lockerungen sind zahlreiche Regeln nach wie vor einzuhalten. Dazu gehört, an vielen Stellen die Kontaktdaten hinterlegen zu müssen. Diese Dokumentation ist ein wichtiger Baustein in der Bekämpfung der Pandemie. Dadurch wird gerade jetzt, wo mehr Kontakte möglich sind, die Kontaktnachverfolgung maßgeblich erleichtert – und damit werden Infektionsketten früh unterbrochen.

Wo eine Dokumentation verlangt wird, soll hier für den Landkreis Cuxhaven einmal aufgezählt werden.

Bitte hinterlassen Sie Ihre Kontaktdaten

  • bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung mit unmittelbarem Körperkontakt (Friseur, Kosmetiker, Optiker),
  • in der Fahrschule oder ähnlichen Ausbildungseinrichtungen,
  • (Fahrlehrerausbildungsstätte, Flugschule, anerkannten Aus- und Weiterbildungsstätte nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz bzw. für Triebwagenführer o.ä.),
  • in Beherbergungsbetrieben,
  • in Gastronomiebetrieb (Bsp. Restaurant, Café, Kneipe, Shishabar), Diskotheken und Clubs,
  • in außerschulischen Bildungseinrichtungen (z.B. Volkshochschulen, Familienbildung, Jugendbildung, Musikschulen aber auch außerschulischen Lernförderung oder berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung),
  • bei der Inanspruchnahme von offenen Gruppenangeboten der Kinder- und Jugendhilfe,
  • in Krankenhäusern, Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen,
  • bei der Inanspruchnahme eines Schnelltests
  • bei Veranstaltungen sowie in Theatern und Kinos
  • bei einer touristischen Busreise
  • bei einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung, an der in geschlossenen Räumen mehr als 25 Personen oder unter freiem Himmel mehr als 50 Personen teilnehmen.

Die Kontaktdatenaufnahme soll im Sinne der geltenden Verordnung elektronisch erfolgen. Anbieter oder Betreiber sind daher aufgefordert, eine solche Möglichkeit anzubieten. Die Aufnahme der Daten in Papierform ist möglich, wenn eine elektronische Datenerhebung in Einzelfällen nicht in Frage kommt. In diesem Fall müssen Name, Vorname, vollständige Anschrift, Telefonnummer sowie das Erhebungsdatum und die Erhebungszeit wahrheitsgemäß hinterlassen werden. Anbieter oder Betreiber sind in diesem Fall für die korrekte Erhebung der Daten verantwortlich. Bei begründeten Zweifeln sind diese berechtigt, die Angaben auf Plausibilität zu überprüfen (z.B. durch Vorlage des Personalausweises). Wenn ein Teilnehmer/Besucher die Kontaktdatenaufnahme verweigert, ist ihm der Zutritt zu verwehren.

Im Fall einer analogen Datenaufnahme müssen Anbieter und Betreiber darauf achten

  • dass Dritte die Daten nicht einsehen können (der Eintrag in Listen ist nicht möglich)
  • und die Daten ausschließlich für die Vorlage beim Gesundheitsamt verwendet werden.

Bei der elektronischen Variante können Betreiber und Anbieter die persönlichen Daten nicht einsehen. Im Fall einer Infektion erfolgt die Datenübertragung an das Gesundheitsamt direkt über die jeweilige Anwendung.

Es gibt weitere Bereiche, in denen viele Menschen zusammenkommen, beispielsweise in Musikgruppen oder Sportvereinen. Hier ist die Aufnahme der Kontaktdaten nicht vorgeschrieben, wird aber im Sinne einer effizienten Nachverfolgung im Infektionsfall dringend empfohlen – beispielsweise durch das Führen von Anwesenheitslisten.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven