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02.04.2020

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona- Virus"

Stand: 02.04.2020, 16:00 Uhr

Aktuelle Zahl der Infektionen:

Anzahl der bestätigten Fälle: 59 Personen
(plus 3 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der noch Erkrankten: 30 Personen
(minus 3 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der Geheilten: 29 Personen
(plus 6 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der stationär Behandelten: 3 Personen
(plus 1 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der intensiv-medizinischen Behandelten: 2 Personen
(plus 1 im Vergleich zum Vortag)
Anzahl der Todesfälle: keine

Auflistung nach Gemeinden

Gemeinde Beverstedt 1
Gemeinde Loxstedt

2

Gemeinde Schiffdorf 6
SG Börde Lamstedt 6
SG Hemmoor 3 (plus 1)
SG Land Hadeln

15 (plus 1)

Stadt Cuxhaven 19
Stadt Geestland 6
Gemeinde Wurster Nordseeküste 1 (plus 1)
  59

Infektionsort

Deutschland 11 (plus 1)
Frankreich 3
Italien 6
LK Cuxhaven 24 (plus 1)
USA 2
Österreich 10
Spanien 1 (plus 1)
Unklar Ausland 2
  59

Infektionsketten

Cluster Hadeln 16
Haushaltskontakte 6
Kontakt zu Fall im anderen LK 2 (plus 1)
Kontakt zu Fall im LK 1
Reiserückkehrer 26 (plus 1)
unklare Infektionskette 7 (plus 1)
Veranstaltung in BW 1
  59

„Der Landkreis Cuxhaven ist mit 30 derzeit erkrankten im Vergleich zu vielen anderen Landkreisen gottlob vergleichsweise wenig betroffen.“ erläutert Landrat Bielefeld, „Das kann sich aber leider auch hier schnell ändern. Daher nutzen alle verfügbaren Kräfte die Zeit, sich entsprechend vorzubereiten.“ Die Bürgerinnen und Bürger fordere er auf, diese Bemühungen weiterhin durch umsichtiges Verhalten im Sinne der sozialen Distanz zu unterstützen.

Erste Lieferung von Schutzausrüstung:

Der Volkswagen Konzern hat medizinische Ausrüstung im Wert von rund 40 Millionen Euro für Niedersachsen und den Bund gespendet. Aus einer ersten Lieferung mit medizinischem Material hat auch der Landkreis Cuxhaven heute einen Anteil erhalten. Es handelt sich um 5088 Stück Mund-Nasenschutz, die für Pflegeheime und ambulante Pflegedienste im Landkreis Cuxhaven aber auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises bestimmt sind, die Bürgerinnen und Bürger zu Hause aufsuchen müssen. „Längst nicht alle Aufgaben des Landkreises Cuxhaven können im Homeoffice oder hinter verschlossenen Türen erledigt werden. Kolleginnen und Kollegen aus dem Gesundheitsamt oder auch beispielsweise dem Jugendamt müssen in die Lage versetzt werden, den Hilfesuchenden direkt zu helfen, ohne die eigene Gesundheit oder die des Gegenübers in Gefahr zu bringen“ erläutert Landrat Bielefeld.

Der Volkswagen Konzern will nach eigenen Angaben Medizingüter für insgesamt 40 Millionen Euro beschaffen und spenden. Außer Masken sind auch Handschuhe, Desinfektionsmittel, Fieberthermometer, Schutzbrillen und Schutzanzüge bestellt. Maik Rittershofer aus dem Krisenstab des Landkreises ist zuversichtlich, dass es gelingen wird, weitere Lieferungen in den Landkreis zu lenken. „Versprechen kann ich aber nichts.“ fügt er hinzu. Der Landkreis wird das Material direkt an die Einrichtungen verteilen.

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte bzw. Zahnärztinnen und Zahnärzte werden gebeten, sich für die Bestellung persönlicher Schutzausrüstung an die jeweilige kassenärztliche Vereinigung zu wenden. Die Pressemitteilung vom Vortag war diesbezüglich leider missverständlich formuliert.

Umgang mit Verkaufswagen:

Für die Gastronomie gelten derzeit eindeutige Regelungen. So ist unter anderem ausschließlich ein Außer-Haus-Verkauf zulässig, jedoch nicht an Laufkundschaft sondern nur nach telefonischer oder elektronischer Bestellung. Für die Betreiberinnen und Betreiber von Imbisswagen ist diese Regelung allerdings nur begrenzt umsetzbar. Daher haben den Landkreis insbesondere zu der Öffnung von Imbisswagen und ähnlichen Angeboten zahlreiche Anfragen erreicht. In Absprache mit den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden im Landkreis stellt Landrat Bielefeld hierzu folgendes klar:

Die Betreiberinnen und Betreiber von Imbisswagen können ihre Kundschaft gegebenenfalls auch auf Zuruf bedienen. Insofern entfällt grundsätzlich das Erfordernis der elektronischen Bestellung oder der Bestellung per Telefon. Allerdings sind auch dann alle weiteren Vorsichtsmaßnahmen, wie beispielsweise die Abstands- und Flächenregelungen und die Verhinderung des Verzehrs im Umkreis von 50 m um die Verkaufsstelle, einzuhalten. Bielefeld betont aber, dass dies nur für einzelne Imbisswagen gilt. Eine Ansammlung von Imbisswagen ist nicht zulässig. „Ansammlung bedeutet: mehr als ein Wagen.“, erläutert er, „denn es ist davon auszugehen, dass sonst die Abstands- und Flächenregelungen nicht einzuhalten sind und Ansammlungen nicht vermieden werden können.“

Tagestourismus wird stark eingeschränkt:

Für die kommende Woche ist eine weitere Allgemeinverfügung des Landkreises in Vorbereitung, die ab Montag, den 06.04.2020 bis Dienstag, den 20.04.2020 für Tagestouristen generell den Besuch der Orte entlang der Nordseeküste sowie an den Stränden von Weser und Elbe untersagen wird. Ausgenommen hiervon sind Personen mit erstem Wohnsitz im Landkreis Cuxhaven sowie der Seestadt Bremerhaven. Landrat Bielefeld appelliert einmal mehr an Tagesgäste, schon für das kommende Wochenende: „Bleiben Sie zu Hause! So schützen Sie sich und die Risikogruppen und die Funktionssicherheit unseres Gesundheitssystems.“

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven