Anhörungen der Bußgeldstelle können jetzt online beantwortet werden
Wer von der Bußgeldstelle schriftlich die Möglichkeit zur Stellungnahme in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erhält, kann diese zukünftig auch online abgeben. Ein Link mit QR-Code auf dem Anschreiben leitet dafür direkt auf ein personifiziertes Antwortformular.
In einem Bußgeldverfahren geht dem Bescheid immer eine sogenannte Anhörung voraus. Die Betroffenen bekommen so die Gelegenheit, zu dem Sachverhalt Stellung zu nehmen. Bisher war damit in der Regel ein Schriftwechsel verbunden, wenn man nicht persönlich ins Kreishaus fahren wollte. Seit der vergangenen Woche besteht nun die Möglichkeit, diese Stellungnahme online auf einem speziell eingerichteten Webportal abzugeben.
Auf allen Anhörungsbögen wird dafür ein Link mit QR-Code aufgedruckt sowie eine Kennung und ein Passwort für den Login. Betroffene können sich über diesen Link einfach, schnell und kostenfrei zur Sache äußern sowie Bilder einsehen und die persönlichen Daten korrigieren, die schon hinterlegt sind. „Das erleichtert den Aufwand für die Betroffenen enorm“, wirbt der Fachgebietsleiter der Bußgeldstelle Mathis Jährling für dieses neue Verfahren. Eine Antwort ist nicht nur mit dem Handy oder Tablet, sondern auch am Laptop oder PC möglich. „Der Zugangslink kann selbstverständlich auch in die Adresszeile des Browsers eingegeben werden“, so Jährling.
Dieses zusätzliche Angebot stellt nicht nur für die Betroffenen sondern auch für die Mitarbeitenden in der Bußgeldstelle eine Vereinfachung dar. Die Angaben müssen mit diesem Verfahren nicht mehr händisch in das System übertragen werden, sondern werden automatisch übernommen und müssen nur noch auf Plausibilität überprüft werden. „Das spart auch bei uns Zeit und Nerven, zumal die handschriftlichen Ausführungen nicht immer leicht zu entziffern sind“, freut sich Jährling, der innerhalb der ersten Woche bereits 73 Rückläufe auf diesem Weg erhalten hat.
Die Möglichkeit, „klassisch“ den Bogen auszufüllen und zurückzuschicken besteht natürlich weiterhin. „Uns ist bewusst, dass Onlinedienste für einen Teil der Bevölkerung nach wie vor eine große Hürde sind. Die üblichen Antwortschreiben nehmen wir daher selbstverständlich auch zukünftig gerne entgegen“, verspricht Jährling.
Bild: Ein Scan mit dem Handy genügt: Das Antwortformular ist unkompliziert aufzurufen.