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27.11.2020

Geflügelpest bei Nutzgeflügel - Einrichtung eines Beobachtungsgebietes in der Samtgemeinde Land Hadeln

Ein Teil der Samtgemeinde Land Hadeln ist durch den Ausbruch der Geflügelpest in einem Hausgeflügelbestand im Landkreis Dithmarschen zum Beobachtungsgebiet erklärt worden.

Betroffen sind die Gemeinden Belum und Neuhaus/Oste sowie ein Teil der Stadt Otterndorf.

Für Geflügelhalter gelten dort ab jetzt folgende Beschränkungen:

• Aufstallpflicht (gilt bereits seit zwei Wochen)

• Unverzügliche Anzeige der Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe der Nutzungsart und des Standorts sowie Anzahl verendeter gehaltener Vögel und jede Änderung gegenüber dem Veterinäramt des Landkreises

• Sperre der Geflügelhaltungen (Keine Transporte in oder aus der Haltung - gilt auch für Eier und tierische Nebenprodukte)

• Biosicherheitsmaßnahmen (Schutzkleidung; Reinigung und Desinfektion beziehungsweise Vernichtung der Schutzkleidung)

• Kein Freilassen von gehaltenen Vögeln zur Aufstockung des Wildvogelbestands

• Verbot von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder Veranstaltungen ähnlicher Art (ein Verbot besteht ohnehin aufgrund der Corona-Maßnahmen)

• Reinigung und Desinfektion von Transportfahrzeugen und Behältern, in denen Vögel, frisches Geflügelfleisch und ähnliches befördert worden sind, sowie von Fahrzeugen, mit denen ein Bestand mit gehaltenen Vögeln befahren worden ist

In der heute veröffentlichten Allgemeinverfügung sind das betroffene Gebiet und die notwendigen Maßnahmen beschrieben. Neben diesen Maßnahmen werden entsprechende Hinweisschilder an den Hauptzufahrtswegen angebracht.
Derzeit befinden sich 43 gemeldete Geflügeltierhaltungen in dem Beobachtungsgebiet. Vorwiegend sind Hobbytierhalter betroffen.
Auch ein Teil des Landkreises Stade fällt in das Beobachtungsgebiet, daher stehen die Fachleute des Veterinäramtes in regelmäßigem Kontakt mit dem Veterinäramt in Stade.

Im Landkreis Cuxhaven gilt bereits seit dem 13. November 2020 aufgrund einer Risikobewertung durch das Veterinäramt für den Gesamtlandkreis Cuxhaven eine Aufstallpflicht für Geflügel. Der Landkreis Cuxhaven ist Wildvogeldurchzugsgebiet für wildlebende Watt- und Wasservögel, die sich in den kommenden Wochen an Sammelplätzen in Zwischen- oder Überwinterungsquartieren aufhalten werden. Das begünstigt die Virusübertragung und Ausbreitung.

„Alle Halter von Geflügel im Landkreis Cuxhaven sind dringend aufgerufen, die Biosicherheitsmaßnahmen in ihrer Tierhaltung streng einzuhalten und ständig zu überprüfen“, macht die Leiterin des Veterinäramtes, Dr. Isabell Tolmien-Burfeindt, deutlich. „Das Vermeiden des Viruseintrages von der Wildtierpopulation in die Hausgeflügelbestände muss nun oberste Priorität haben, um unsere Haustierbestände zu schützen.“

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven