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25.04.2019

Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen im Windpark Neuenwalde Stadt Geestland, Landkreis Cuxhaven

Gemäß § 10 Abs. 7 u. 8 BIMSchG u §1 a Abs. 2 der 9. BImSchV wird die Entscheidung nach dem BImSchG über den Antrag der PNE AG, Peter-Henlein-Str. 2-4, 27472 Cuxhaven zur Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen (WEA) des Typs Nordex N117, Leistung jeweils 3,6 MW, Nabenhöhe 91 m, Rotordurchmesser 116,80 m, Gesamthöhe 149,60 m, öffentlich bekannt gemacht.     
Die Immissionsschutzrechtliche Genehmigung wurde mit Be­scheid vom 08.04.2019 erteilt.      

Die Errichtung und der Betrieb sind auf folgenden Standorten ge­plant:    
„WEA 1“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 4/1,
„WEA 2“ – Gemarkung Neuenwalde, Flur 26, Flurstück 32/2.

Im Zusammenhang mit der Errichtung der Windenergieanlagen wurden folgende Maßnahmen genehmigt:     
2 Kranstellflächen, Kabelverlegungen, Wegebau zu den WEA: incl. einer Verladefläche an der L119 in der Gemarkung Neuen­walde, Flur 5, Flurstück 105/1 und einer Ausweich- u. Wendeflä­che am Neuenwalder Friedhof in der Gemarkung Neuenwalde, Flur 3, Flurstück 43; naturschutzfachlich erforderliche Kompen­sationsflächen.          
Darüber hinaus enthält die Genehmigung Nebenbestimmungen (wie Inhaltsbestimmungen, Bedingungen und Auflagen) Hin­weise und Anlagen.

Der Genehmigungsbescheid mit Begründung und allen Neben­bestimmungen und Anlagen kann in der Zeit vom 26.04.2019 bis zum 13.05.2019 bei den folgenden Stellen zu den angegebenen Zeiten eingesehen werden:    

  • Landkreis Cuxhaven, Amt Bauaufsicht und Regionalplanung, Vincent-Lübeck-Straße 2, 27474 Cuxhaven, Raum 322 (mon­tags bis donnerstags von 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr).          
  • Stadt Geestland, Rathaus I, Sieverner Str. 10, 27607 Geestland (Ortschaft Langen), im Bürgerbüro während der Öffnungszei­ten:
    Montag, Dienstag, Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr,
    Mittwoch, Freitag 08:00 - 12:30 Uhr          
    zusätzlich am zweiten Samstag im Monat: 08:00 - 12:30 Uhr.

Die Bekanntmachung und der Genehmigungsbescheid werden gemäß § 10 Abs. 8 a BImSchG i.V.m. § 21a Abs. 2 S. 5 der 9. BImSchV auch im zentralen Informationsportal über Umweltver­träglichkeitsprüfungen in Niedersachsen (https://uvp.niedersachsen.de/portal) veröffentlicht.        

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Bescheid auch gegen­über Dritten, die keine Einwendungen erhoben haben, als zuge­stellt. Nach der öffentlichen Bekanntmachung können der Be­scheid und seine Begründung bis zum Ablauf der Widerspruchs­frist von den Personen, die Einwendungen erhoben haben, schriftlich oder elektronisch beim Landkreis Cuxhaven (Az. 63 ImG 9/2018) angefordert werden.

Rechtsbehelfsbelehrung:      
Gegen den Genehmigungsbescheid kann innerhalb eines Mo­nats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Landkreis Cuxhaven, 27474 Cuxhaven, Vincent-Lübeck-Straße 2, einzulegen.

Cuxhaven, 25.04.2019

LANDKREIS CUXHAVEN

 

Der Landrat
In Vertretung
Bammann
Kreisrätin