Erdbeben in der Türkei und Syrien - Informationen für Betroffene und Hilfswillige
Die Personen mit türkischer oder syrischer Nationalität, welche sich derzeit in Deutschland und somit auch im Landkreis Cuxhaven aufhalten, haben aufgrund der Erdbeben in der Türkei und in Syrien die Möglichkeit Ihr Schengen-Visa zum weiteren Aufenthalt im Landkreis Cuxhaven auf maximal 180 Tage in 6 Monaten zu verlängern, da angesichts des Ausmaßes der Erdbebenkatastrophe in der Türkei höhere Gewalt vorliegt.
Wie der Berichterstattung in den öffentlichen Medien entnommen werden kann, arbeitet das Auswärtige Amt in enger Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium daran, das Visumverfahren für besonders vom Erdbeben betroffene Menschen anzupassen. Türkischen Staatsangehörigen, die für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei ihren Verwandten ersten oder zweiten Grades in Deutschland Schutz suchen möchten, soll in einem möglichst zügigen und unbürokratischen Verfahren ein Visum, mit auf Deutschland räumlich beschränkter Gültigkeit, ausgestellt werden.
Hierzu müssen aufnehmende Familienangehörige in Deutschland, im Rahmen dieses Verfahrens, eine Verpflichtungserklärung gemäß § 68 AufenthG bei der für ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde abgeben. Damit verpflichtet sich der Einladende, für alle Kosten aufzukommen, die im Zusammenhang mit dem Aufenthalt des Gastes entstehen, einschließlich der Kosten für eine eventuelle Krankenbehandlung.
Das Auswärtige Amt hält auf seiner Homepage aktuelle Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Erdbeben aus Februar 2023 in der Türkei und Syrien bereit.
Auf dieser Seite des Auswärtigen Amtes werden u.a. die folgenden Fragen beantwortet:
Fragen zu deutschen Staatsangehörigen in der Türkei:
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- Ich erreiche meine deutschen Angehörigen in der Türkei nicht. An wen kann ich mich wenden?
- Mein Pass ist in den Trümmern in der Türkei verloren gegangen. Ich möchte nach Deutschland zurück. Was kann ich tun?
- Ich bin deutsche/-r Staatsangehörige/-r und durch das Erdbeben in der Türkei jetzt obdachlos. An wen kann ich mich wenden?
Fragen zu türkischen oder syrischen Staatsangehörigen im Erdbebengebiet:
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- Ich möchte meine vom Erdbeben betroffenen Angehörigen nach Deutschland holen – welche Möglichkeiten gibt es?
- Was bedeutet die Visumsverfahrensvereinfachung, die der Berliner Senat beschlossen hat?
- Meine Familie hat bereits einen Antrag auf Familienzusammenführung bei der Botschaft Ankara gestellt/ sich für einen Termin zur Beantragung der Familienzusammenführung registriert und ist nun vom Erdbeben betroffen. Wie kann ich das Verfahren beschleunigen?
Allgemeine Frage zur Unterstützung der vom Erdbeben betroffenen Gebiete
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- Ich möchte spenden. Wo kann ich das?
- Ich habe Sachspenden gesammelt. An wen kann ich die Sachspenden übermitteln? Übernimmt die Bundesregierung die Transportkosten/die Logistik?
- Ich möchte einen Hilfstransport organisieren. Was ist zu beachten? An wen kann ich mich wenden?
- Mein Unternehmen möchte einen Hilfstransport/ eine große Sachspende organisieren. Was ist zu beachten?
- Ich möchte selbst in das Erdbebengebiet fahren und vor Ort helfen. Was muss ich beachten?
- Was tut Deutschland, um die Menschen in der Türkei und in Syrien zu unterstützen?
Weitere Informationen bezüglich des Erdbebens sind auch auf der Homepage des Türkischen Generalkonsulats in Hannover auf der Seite http://hannover.cg.mfa.gov.tr/Mission zu finden.
Sollten Sie noch weitere Fragen haben, können Sie diese bevorzugt schriftlich an auslaenderbehoerde@landkreis-cuxhaven.de senden.