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Potenzialflächen Windenergienutzung

Nachfolgend wird die heute im Kreisausschuss und der Presse vorgestellte Karte bezüglich der Potenzialflächen Windenergienutzung aufgeführt.

Wichtig: Es handelt sich bei diesen Potenzialflächen Windenergienutzung nicht um Festlegungen als Ziele und Grundsätze der Raumordnung wie z.B. Vorranggebiete oder Vorbehaltsgebiete gem. § 7 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 Raumordnungsgesetz (ROG) und auch nicht um Windenergiegebiete gem. § 2 Nr. 1 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG). Die Potenzialflächen Windenergienutzung stellen den Planungsstand vom 15. August 2023 dar.

Die in der vorliegenden Karte abgebildeten Potenzialflächen entfalten keine Wirkung i.S.d. §§ 4, 12 ROG i.V.m. § 5 Abs. 9 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Es handelt sich nicht um die zeichnerische Darstellung des Teilabschnitts Windenergie des derzeit in Neuaufstellung befindlichen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Cuxhaven, welches gem. §§ 1, 7, 13 ROG zu erstellen ist. Der abgebildete Planungsstand trifft somit auch keine rechtsverbindliche Aussage zur Realisierbarkeit von Windenergiegebieten gem. § 2 Nr. 1 WindBG und deren räumlich finaler Lage, Größe und Anzahl. Daher finden, auf den abgebildeten Planungsstand bezogen, die Verfahrenserleichterungen gem. § 6 WindBG keine Anwendung.

FAQ zur Karte zu den Potenzialflächen Windenergienutzung

1. Handelt es sich bei den in der Karte zu den Potenzialflächen Windenergienutzung dargestellten Flächen um Vorranggebiete Windenergienutzung?

Nein! Die Karte stellt den Planungsstand vom 15. August 2023 dar und umfasst einen Flächenanteil von 2,45 % des Kreisgebiets.

Die Karte zeigt keine Vorranggebiete Windenergienutzung. Es handelt sich bei diesen Potenzialflächen Windenergienutzung nicht um Festlegungen als Ziele der Raumordnung wie z.B. Vorranggebiete gem. § 7 Abs. 3 Nr. 1 oder 2 Raumordnungsgesetz (ROG) und auch nicht um Windenergiegebiete gem. § 2 Nr. 1 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG).

Die in der vorliegenden Karte abgebildeten Potenzialflächen entfalten keine Wirkung i.S.d. §§ 4, 12 ROG i.V.m. § 5 Abs. 9 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG). Es handelt sich nicht um die zeichnerische Darstellung des Teilabschnitts Windenergie des derzeit in Neuaufstellung befindlichen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Cuxhaven, welches gem. §§ 1, 7, 13 ROG zu erstellen ist. Der abgebildete Planungsstand trifft somit auch keine rechtsverbindliche Aussage zur Realisierbarkeit von Windenergiegebieten gem. § 2 Nr. 1 WindBG und deren räumlich finaler Lage, Größe und Anzahl. Daher finden, auf den abgebildeten Planungsstand bezogen, die Verfahrenserleichterungen gem. § 6 WindBG keine Anwendung.

2. Können sich die Flächenkulissen in der Karte zu den Potenzialflächen Windenergienutzung noch verändern?

Ja! Die Karte stellt Potenzialflächen für die Windenergienutzung dar, die jedoch noch mit Klärungsbedarf bzw. besonderem Klärungsbedarf gekennzeichnet sind. Demzufolge können im weiteren Planungsprozess Gebiete hinzukommen oder ggf. entfallen, vergrößert oder verkleinert und in ihrer räumlichen Lage verändert werden. Die Karte stellt den Planungsstand vom 15. August 2023 dar und umfasst einen Flächenanteil von 2,45 % des Kreisgebiets.

Es handelt sich nicht um die zeichnerische Darstellung des Teilabschnitts Windenergie des derzeit in Neuaufstellung befindlichen Raumordnungsprogramms (RROP) des Landkreises Cuxhaven, welches gem. §§ 1, 7, 13 ROG zu erstellen ist.

3. Können die Shape-Dateien zur Karte Potenzialflächen Windenergienutzung zur Verfügung gestellt werden?

Nein! Die Karte dient als Orientierungshilfe und ist im Maßstab 1:200.000 gehalten.

4. Warum sind einige Windparks, die sich bereits in Planung befinden oder durch Projektierer als mögliche Standorte angedacht sind, nicht in der Karte enthalten?

Die Karte zu den Potenzialflächen Windenergienutzung stellt den Planungsstand vom 15. August 2023 dar und umfasst einen Flächenanteil von 2,45 % des Kreisgebiets. Siehe dazu auch die Antwort zu Frage 2.

Der aktuelle Planungsstand ist unabhängig von laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu sehen. Zum derzeitigen Planungsstand bestehen diesbezüglich keine Wechselwirkungen.

Soweit Sie Fragestellungen zur Herleitung konkreter Flächenkulissen haben, verweisen wir auf die in der Antwort zu Frage 5 dargestellten Kriterien.

5. Anhand welcher Kriterien wurde die Karte zu den Potenzialflächen Windenergienutzung erstellt?

Die Sitzungsvorlage 306/2022 mit Anlage legt den Zwischenstand des Kriterienkatalogs dar; auf dieser Grundlage wurde die Karte erstellt.

Die Sitzungsvorlage finden Sie im Kreistagsinformationssystem des Landkreises Cuxhaven unter https://cuxhaven.ratsinfomanagement.net/recherche .

6. Enthält die Karte zu den Potenzialflächen Windenergienutzung mögliche Standorte mit Höhenbegrenzung?

Nein!

Die Karte enthält keine Gebiete mit Höhenbegrenzung und trifft auch keine Aussage darüber, ob eine Höhenbegrenzung in einem nachgelagerten Genehmigungsverfahren notwendig ist.

7. Die Karte zu den Potenzialflächen Windenergienutzung wird bei Vergrößerung unscharf abgebildet. Was kann ich tun?

Klicken Sie zur Vergrößerung der Karte nicht auf die Graphik selbst, sondern laden Sie bitte die Karte als PDF-Dokument herunter. Dann erfolgt die Darstellung auch in Vergrößerung in ausreichender Schärfe. Den Link zum Herunterladen finden Sie unterhalb der abgebildeten Karte.


Rückfragen zur Karte können Sie gerne an potenzialflaechenwind@landkreis-cuxhaven.de richten. Wir werden Ihr Anliegen bearbeiten und Ihnen eine Rückmeldung zukommen lassen.

Autor: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven, 04.10.2023