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Allgemeine Vorschrift des Landkreises Cuxhaven

Der Kreistag des Landkreises Cuxhaven hat in seiner Sitzung am 18.11.2015 den Gemeinschaftstarif für den Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (VBN) in seinem Geltungsbereich im Rahmen einer allgemeinen Vorschrift als Höchsttarif im Sinne von Artikel 3 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1370/2007 festgesetzt.

In dem Gebiet des Landkreises Cuxhaven, das in das Verbundgebiet des VBN fällt, erfolgt die Beförderung von Fahrgästen im Linienverkehr nach §§ 42, 43 PBefG daher zu den jeweils von der Genehmigungsbehörde zugestimmten Beförderungsentgelten, Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen des VBN-Gemeinschaftstarifs.

Am 22.11.2017 wurde die allgemeine Vorschrift um die Regelungen zur Gewährung von Ausgleichszahlungen für den Ausbildungsverkehr im straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr ergänzt.

Am 2.10.2019 wurde die allgemeine Vorschrift um die Regelung zur Finanzierung der Anschlussmobilität HVV im Busverkehr im Landkreis Cuxhaven ergänzt.

Näheres ist der Richtlinie des Landkreises Cuxhaven vom 02.10.2019 zu entnehmen.

Richtlinie - Allgemeine Vorschrift vom 02.10.2019