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Abbruch von Gebäuden

 

 

Leider ist es immer häufiger zu beobachten: An alten Häusern nagt der Zahn der Zeit und oft sind sie durch ihren schlechten Zustand eigentlich nicht mehr zu retten. Eine Beseitigung der Immobilie ist dann oftmals der wirtschaftlichste und sicherste Weg.


Doch hierbei sind viele Punkte zu bedenken:

Diese Informationen sollen dabei helfen, eine Art Checkliste der zu beachtenden Dinge zu erstellen


Brauche ich für den Abriss eines Hauses eine Genehmigung vom Bauamt ?

In Niedersachsen ist lediglich der Abbruch und die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang zur NBauO genannten Teils einer baulichen Anlage vor Durchführung der Maßnahmen anzuzeigen. Der Abbruch eines alten Einfamilienwohnhauses oder eines Stallgebäudes ist also beispielsweise nicht anzuzeigen.

Aber: Häuser, die unter Denkmalschutz stehen, bedürfen vor einem möglichen Abbruch hierfür eine denkmalrechtliche Genehmigung. Zudem können auf einem Grundstück, dass in unmittelbarer Nähe eines Denkmals liegt nach dem Abbruch einer Altimmobilie an das eventuell neu geplante Haus besondere Anforderungen nach dem Denkmalschutz gestellt werden. Weitere Informationen zum Denkmalschutz und zur Ansprechpartnerin finden Sie hier.

Was habe ich bei den Abbrucharbeiten zu beachten?

Bei Abbruch anfallende Abfälle wie Asbest, Bauschutt, Holz, Kabel usw. dürfen gemäß den Bestimmungen des Abfallgesetzes nur in dafür zugelassenen Anlagen behandelt, gelagert und abgelagert werden. Wenn Sie eine Fachfirma mit der Beseitigung Ihres Hauses beauftragen, wird diese sich darum kümmern, dass die einzelnen Komponenten ordnungsgemäß entsorgt werden.

Sofern Sie die Arbeiten selbst erledigen wollen, hilft Ihnen das Abfall ABC des zuständigen Amtes Wasser und Abfallwirtschaft des Landkreises Cuxhaven weiter. Hier finden Sie zum Beispiel Informationen darüber, wo und wie Sie Asbest ordnungsgemäß entsorgen können. Dem Sonderthema Asbest widmet das Gewerbeaufsichtsamt einen eigenen Flyer, dem alle wissenswerten Informationen zum Umgang mit diesem Baustoff entnommen werden können. Dieser Flyer ist erhältlich auf der Internetseite des Staatlichen Gewerbeaufsichtsamtes des Landes Niedersachen unter www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de und dort unter den Menüpunkten Arbeitsschutz/Baustellen/Downloadangebote/Flyer,Entsorgung von Asbest.



Folgende Punkte gilt es eventuell ebenfalls noch zu beachten:

- Information der Nachbarschaft
- Information der Versorgungsunternehmen (Gas, Wasser, Strom, Telefon)
- Öl oder Gastankentsorgung
- Verfüllung der nach den Abbrucharbeiten entstandenen Grube 
- Absicherung der Baustelle
- Verkehrsregelung (Straßenbauamt, Verkehrsbeschilderung)