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Informationen zur Baudenkmalpflege

Aktuelles

Fördermittel des Landes für Belange der Denkmalpflege nahezu aufgebraucht

Wie das Landesmat für Denkmalpflege (NLD) am 07.05.2020 mitteilte, stehen nach dem derzeitigen Stand für das Haushaltsjahr 2020 nur ein Bruchteil der Fördermittel zu Verfügung, die bisher üblich waren. Für die Region Lüneburg bedeutet es, dass diese geringen Mittel schon vollständig verplant sind und bereits Kürzungen vorgenommen werden mussten.

Anträge auf Förderungen sind daher derzeit leider aussichtslos. Auch für 2021 kann derzeit nach Aussage des NLD keine Prognose abgegeben werden. Das Landesamt bedauert diese Entwicklung und weiss um die daraus resultierende Probleme in der praktischen Denkmalpflege vor Ort, hat darauf jedoch leider keinen Einfluss.

Übersicht über verkäufliche historische Objekte in der Region

Mit dem Ziel der Zusammenführung von staatlichen, kommunalen und privaten Institutionen, Eigentümern historischer Gebäude und allen Interessenten, die sich für den Erhalt von historischer Gebäudesubstanz in ihrer Region einsetzen, wurde vom Monumentendienst die Seite www.denkmal-alarm.de erstellt. Zusammen mit Informationen über Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner bietet die Seite eine Informationsplattform und ein Netzwerk rund um die historische Baukultur.

Allgemeine Informationen der Denkmalpflege zur Hemmoorer Mühle, Mühlenstraße 13

Allgemeine Hinweise

Die Baudenkmalpflege dient dem Erhalt und dem Schutz der im Gebiet des Landkreises Cuxhaven befindlichen Baudenkmale.Ein Baudenkmal ist ein Kulturdenkmal im Sinne des § 3 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG).

Sämtliche Baumaßnahmen, die das Innere oder Gebäudeäußere oder auch die unmittelbare Umgebung des Denkmales betreffen, sind genehmigungspflichtig.

Empfehlung:
Der Landkreis Cuxhaven und das Land Niedersachsen stellen nach Maßgabe der im Haushalt bereitgestellten Mittel regelmäßig Zuschüsse zur Erhaltung und Instandsetzung von Baudenkmalen bereit. Darüber hinaus gibt es weitere Finanzierungsträger, die derartige Projekte fördern.
Ferner sind vom Gesetzgeber Steuervorteile für Aufwendungen an denkmalgeschützen Objekten eingeräumt worden. Es empfiehlt sich daher für Eigentümer von Kulturdenkmalen, nähere Informationen zum Thema Zuschüsse und steuerliche Abschreibung bei der unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Cuxhaven vor Beginn der geplanten Arbeiten einzuholen.

Öffnungszeiten

Öffnungszeiten des Amtes

Anfallende Gebühren

Keine Gebühren für Genehmigungen und Beratungen
Für die Ausstellung einer steuerlichen Bescheinigung werden Gebühren ab 61 EUR erhoben (je nach Höhe der anzuerkennenden Kosten)

Rechtliche Grundlagen

Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes (NDSchG)

Ihre Ansprechpartnerin

Telefon: 04721 66-2461
Fax: 04721 66-270363
E-Mail: b.greiner(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 305
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