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FAQ (Häufig gestellte Fragen) zum Sachlichen Teilprogramm Windenergie (28.08.2025)

des Regionalen Raumordnungsprogramms des Landkreises Cuxhaven

1. Wann ist die Veröffentlichung des verbindlichen Entwurfs und die Einleitung des Beteiligungsverfahrens zu erwarten?

Die Vorstellung des ersten offiziellen Entwurfs des Sachlichen Teilprogramms Windenergie ist für den 1. Quartal 2026 vorgesehen. Dafür wird eine zusätzliche Sitzung des Ausschusses für Regionalplanung, Wirtschaft und Digitalisierung anberaumt werden. Im Anschluss daran wird das offizielle Beteiligungsverfahren eingeleitet werden.

2. Handelt es sich bei der Veröffentlichung der Rohkulisse der Potenzialflächen um das formelle Beteiligungsverfahren und eine verbindliche Planungsunterlage?

Nein! Bei der Veröffentlichung der Rohkulisse der Potenzialflächen handelt es sich um eine informelle Planungsunterlage. Das formelle Beteiligungsverfahren nach der Veröffentlichung des Entwurfs des Sachlichen Teilprogramms Windenergie wird hierdurch weder vorgezogen noch ersetzt.

3. Ich möchte mich gerne zu der Rohkulisse der Potenzialflächen äußern. Gibt es die Möglichkeit der Rückmeldung?

Rückmeldungen zu der Rohkulisse der Potenzialflächen sind unter potenzialflaechenwind@landkreis-cuxhaven.de  möglich. Die Rückmeldungen werden entgegengenommen und gesichtet. Es wird um Verständnis gebeten, dass keine individuelle Rückmeldung erfolgen kann.

Bei der Veröffentlichung der Rohkulisse der Potenzialflächen handelt es sich um eine informelle Planungsunterlage. Das formelle Beteiligungsverfahren nach der Veröffentlichung des Entwurfs des Sachlichen Teilprogramms Windenergie wird hierdurch weder vorgezogen noch ersetzt.

4. Können noch weitere Gebietskulissen durch Externe in den Planungsprozess eingebracht werden?

Eine Antragstellung auf „Aufnahme“ einer Gebietskulisse in das Regionale Raumordnungsprogramm – Sachliches Teilprogramm Windenergie – ist nicht möglich. Die Vorranggebiete für die Windenergienutzung werden in einem landkreisweiten Planungskonzept anhand von Kriterien sach- und fachgerecht erarbeitet.

Es wird um Verständnis gebeten, dass keine individuelle Rückmeldung zu bestimmten Gebietskulissen erfolgen kann.

5. Handelt es sich bei den präsentierten Darstellungen in der Rohkulisse der Potenzialflächen bereits um verbindliche Vorranggebiete Windenergienutzung?

Nein! Die Rohkulisse der Potenzialflächen stellt lediglich einen Planungsstand dar.

Die Rohkulisse der Potenzialflächen zeigt keine abschließend festgelegten Vorranggebiete Windenergienutzung. Es handelt sich bei der Rohkulisse der Potenzialflächen nicht um Festlegungen als Ziele der Raumordnung wie z. B. Vorranggebiete gem. § 7 Abs. 3 Nr. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) und auch nicht um Windenergiegebiete gem. § 2 Nr. 1 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG).

Die Rohkulisse der Potenzialflächen entfaltet keine Wirkung i. S. d. §§ 4, 12 ROG i. V. m. § 5 Abs. 9 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz. Es handelt sich nicht um die zeichnerische Darstellung des Sachlichen Teilprogramms Windenergie des derzeit in Neuaufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsprogramms, Sachliches Teilprogramm Windenergie des Landkreises Cuxhaven, welches gem. §§ 1, 7, 13 ROG zu erstellen ist. Der abgebildete Planungsstand trifft somit auch keine rechtsverbindliche Aussage zur Realisierbarkeit von Windenergiegebieten gem. § 2 Nr. 1 WindBG und deren räumlich finaler Lage, Größe und Anzahl. Daher finden, auf den abgebildeten Planungsstand bezogen, die Verfahrenserleichterungen gem. § 6 WindBG keine Anwendung.

6. Könnte sich die Rohkulisse der Potenzialflächen noch verändern?

Ja! Die Rohkulisse der Potenzialflächen stellt lediglich einen Planungsstand dar. Sowohl durch die Bereinigung der Rohkulisse der Potenzialflächen und insbesondere der sich anschließenden einzelgebietlichen Prüfung und Abwägung können sich Flächenkulissen in ihren Zuschnitten und ihrer räumlichen Lage verändern und/oder auch ganz entfallen.

Es handelt sich nicht um die zeichnerische Darstellung des Sachlichen Teilprogramms Windenergie des derzeit in Neuaufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsprogramms, Sachliches Teilprogramm Windenergie des Landkreises Cuxhaven, welches gem. §§ 1, 7, 13 Raumordnungsgesetz zu erstellen ist.

7. Warum sind einige Windparks, die sich bereits in Planung befinden oder durch Projektierer als mögliche Standorte angedacht sind, nicht in der Rohkulisse der Potentialflächen enthalten?

Der aktuelle Planungsstand der Rohkulisse der Potenzialflächen ist unabhängig von laufenden immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren zu betrachten.

Die Bearbeitung von vollständigen Anträgen auf immissionsschutzrechtliche Genehmigung erfolgt weiterhin als Einzelfallprüfung im zuständigen Fachbereich.

8. Eine bestimmte Gebietskulisse ist nicht in der Rohkulisse der Potenzialflächen enthalten. Was sind die Gründe dafür?

Die Gebietskulisse ist aufgrund von tatsächlichen, rechtlichen oder planerischen Ausschlusskriterien nicht in der Rohkulisse der Potenzialflächen enthalten.

Mit der Sitzungsvorlage 166/2025 und der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 166/2025 mit Stand vom 21.07.2025 wurde im August 2025 der aktuelle Kriterienkatalog vorgestellt. Dieser Stand des Kriterienkatalogs ist bei der Rohkulisse der Potenzialflächen zugrunde gelegt. Es ist zu beachten, dass im Arbeitsverlauf – insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit der Planung – weiterhin Änderungen am Kriterienkatalog erforderlich sein können, die sich auch auf die Rohkulisse der Potenzialflächen auswirken.

Sowohl durch die Bereinigung der Rohkulisse der Potenzialflächen und insbesondere der sich anschließenden einzelgebietlichen Prüfung und Abwägung können sich Flächenkulissen in ihren Zuschnitten und ihrer räumlichen Lage verändern und/oder auch ganz entfallen.

Es wird um Verständnis gebeten, dass keine individuelle Rückmeldung zu bestimmten Gebietskulissen erfolgen kann.

9. Anhand welcher Kriterien wurden die Rohkulisse der Potenzialflächen erstellt? Wo sind diese Kriterien einsehbar?

Mit der Sitzungsvorlage 166/2025 und der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage 166/2025 mit Stand vom 21.07.2025 wurde im August 2025 der aktuelle Kriterienkatalog vorgestellt. Dieser Stand des Kriterienkatalogs ist bei der Rohkulisse der Potenzialflächen zugrunde gelegt. Es ist zu beachten, dass im Arbeitsverlauf – insbesondere aus Gründen der Rechtssicherheit der Planung – weiterhin Änderungen am Kriterienkatalog erforderlich sein können, die sich auch auf die Rohkulisse der Potenzialflächen auswirken.

Sowohl durch die Bereinigung der Rohkulisse der Potenzialflächen und insbesondere der sich anschließenden einzelgebietlichen Prüfung und Abwägung können sich Flächenkulissen in ihren Zuschnitten und ihrer räumlichen Lage verändern und/oder auch ganz entfallen.

Die Sitzungsvorlage und die Anlage 1 finden Sie im Kreistagsinformationssystem des Landkreises Cuxhaven unter https://cuxhaven.ratsinfomanagement.net/recherche oder unter dieser Verlinkung .

10. Können die Shape-Dateien und Web Map Service - Dienste zu der Rohkulisse der Potenzialflächen zur Verfügung gestellt werden?

Nein. Shape-Dateien und Web Map Service – Dienste können nicht zur Verfügung gestellt werden.

Zur Karte Rohkulisse der Potenzialflächen

Die in der Karte abgebildete Rohkulisse der Potenzialflächen mit Stand vom 19. August 2025 zeigt keine abschließend festgelegten Vorranggebiete Windenergienutzung. Es handelt sich bei dieser Rohkulisse der Potenzialflächen nicht um Festlegungen als Ziele der Raumordnung wie z. B. Vorranggebiete gem. § 7 Abs. 3 Nr. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) und auch nicht um Windenergiegebiete gem. § 2 Nr. 1 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (WindBG).

Die in der Karte abgebildete Rohkulisse der Potenzialflächen entfaltet keine Wirkung i. S. d. §§ 4, 12 ROG i. V. m. § 5 Abs. 9 Niedersächsisches Raumordnungsgesetz. Bei der Rohkulisse der Potenzialflächen handelt es sich nicht um die zeichnerische Darstellung des Sachlichen Teilprogramms Windenergie des derzeit in Neuaufstellung befindlichen Regionalen Raumordnungsprogramms, Sachliches Teilprogramm Windenergie des Landkreises Cuxhaven, welches gem. §§ 1, 7, 13 ROG zu erstellen ist. Der abgebildete Planungsstand trifft somit auch keine rechtsverbindliche Aussage zur Realisierbarkeit von Windenergiegebieten gem. § 2 Nr. 1 WindBG und deren räumlich finaler Lage, Größe und Anzahl. Daher finden, auf den abgebildeten Planungsstand bezogen, die Verfahrenserleichterungen gem. § 6 WindBG keine Anwendung.

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