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Information zur Wohnraumförderung

Allgemeine Hinweise

Die Wohnraumförderung dient der Förderung von Eigentumsbildung durch Einsatz zinsloser oder zinsgünstiger Baudarlehen zur Erzielung einer tragbaren Belastung.

Die Fördermittel werden für Neubau- und Kauf / Erwerbsvorhaben für kinderreiche Haushalte (ab 2 und mehr Kinder) und für Schwerbehinderte unter Beachtung der vorgegebenen Einkommensgrenzen und Wohnungsgrößen vergeben. Eine Förderung für den Kauf eines Hauses ist allerdings nur dann möglich, wenn in diesem Zusammenhang Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden.

Für den Ausbau / Umbau oder die Erweiterung eines bestehenden Gebäudes können Familien mit 3 und mehr Kindern ein zunächst zinsloses bzw. zinsgünstiges Darlehen erhalten.

Bei mindestes einem Kind und mindestens einer über 60 Jahre alten Person, die in den Haushalt aufgenommen werden soll, kann für eine altengerechte Wohnraumanpassung ein zunächst zinsloses bzw. zinsgünstiges Baudarlehen zur Verfügung gestellt werden.

Seit dem 01.01.2007 können Hauseigentümer, die ein älteres selbstgenutztes Wohngebäude (Fertigstellung bis zum 31.12.1983) energetisch modernisieren wollen, ebenfalls einen Antrag auf Gewährung zinsloser bzw. zinsgünstiger Darlehen stellen. Hiermit wird der Bedeutung der energetischen Modernisierung von Wohneigentum Rechnung getragen.

Unbedingt zu beachten ist, dass mit den Bauarbeiten vor Erteilung einer Förderzusage noch nicht begonnen sein darf. Bei Kauf bzw. Erwerb darf der Kaufvertrag erst nach Erteilung einer Förderzusage abgeschlossen werden. Ein Rechtsanspruch auf Bewilligung der Mittel besteht grundsätzlich nicht.

Mehr Informationen zu den vorstehend genannten und weiteren Förderprogrammen können Sie dem Internetauftritt der Investitions - und Förderbank Niedersachsen - NBank - (https://nbank.de) entnehmen. Der dort eingerichtete Förderlotse bietet eine umfassende und aktuelle Übersicht über die Förderprogramme der EU, des Bundes, des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen.

Hinweis: Seit dem 01.01.2010 ist die Vergabe von zinslosen Darlehen durch die NBank nur noch möglich, wenn das Einkommen der Antragsteller nicht mehr als 40 % über den maßgeblichen Regelsätzen nach dem SGB II liegt. Bei Überschreitung dieser 40 % kann ein Darlehen mit einer Verzinsung von 2 % gewährt werden.

Benötigte Unterlagen

Die Wohnungsbauförderungsmittel sind in einem formellen Verfahren zu beantragen. Antragsvordrucke und weitere Informationen erhalten Sie bei der Wohnungsbauförderungsstelle.

Rechtliche Grundlagen

Niedersächsisches Wohnraumförderungsgesetz (inkl. hierzu erlassene Verordnungen o.ä.)

Ihre Ansprechpartnerin

Telefon: 04721 66-2237
E-Mail: v.meier(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 237
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