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Informationen zur Wohnberechtigungsbescheinigung

Allgemeine Hinweise

Mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen dürfen nur in Übereinstimmung mit den Förderzielen genutzt werden und unterliegen deshalb über einen bestimmten Zeitraum einer Zweckbindung.

Die der Zweckbindung unterliegenden Wohnungen dürfen nur an Personen vermietet werden, die im Besitz eines Wohnberechtigungsscheines sind.

Der Wohnberechtigungsschein kann nur bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen (abhängig von der Haushaltsgröße bzw. der Zahl der Kinder) erteilt werden.

Die Wohnberechtigung wird unter Angabe von Name und Anschrift, Wohnungsgröße und Haushaltsangehörigen bescheinigt. Der Wohnberechtigungsschein gilt für die Dauer eines Jahres. Der Wohnungssuchende ist berechtigt, innerhalb dieser Frist eine geförderte Wohnung zu beziehen.

Benötigte Unterlagen

Der Wohnberechtigungsschein ist in einem formellen Verfahren zu beantragen. Antragsvordrucke sowie Beratung erhalten Sie bei der Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises Cuxhaven. Sie können jedoch auch den interaktiven Antragsvorduck benutzen. Beachten Sie bitte, dass die Originalunterschrift dabei unbedingt erforderlich ist.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen und Vordrucke beizufügen

Anfallende Gebühren

18,00 Euro bis 35,00 EUR je nach Höhe des Haushaltseinkommens.

Die Bescheide für Empfänger von Sozialleistungen werden kostenfrei erteilt.

Unterschriftspflicht

Ist die Antragstellerin / der Antragsteller minderjährig, so ist dem Antrag eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigen beizufügen, dass die Wohnung bezogen werden darf.

Rechtliche Grundlagen

Wohnungsbindungsgesetz, Niedersächsisches Wohnraumförderungsgesetz

Ihre Ansprechpartnerin

Telefon: 04721 66-2237
E-Mail: v.meier(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 237
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