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17.04.2020

Biotonne und neue Gebühren - der Landkreis stellt die Weichen für die Abfallwirtschaft im Jahr 2021

Am Mittwoch hat der Landkreis einen großen Sprung in die abfallwirtschaftliche Zukunft gemacht:

Die beiden Satzungen, die den rechtlichen Rahmen für die Abfallwirtschaft im Landkreis Cuxhaven (ohne die Stadt Cuxhaven) setzen, sind beschlossen worden. Die neue Abfallbewirtschaftungssatzung und die neue Abfallgebührensatzung werden am 1. Januar 2021 in Kraft treten (mit Ausnahme der vorbereitenden Regelungen zur Biotonne, die bereits nach der Veröffentlichung in Kraft treten). Der Beschluss erfolgte aufgrund einer Ausnahmeregelung durch den Kreisausschuss, da die geplante Kreistagssitzung aufgrund der Corona-Krise ausfallen musste.

Was ist neu?

Ab dem 1. Januar 2021 werden Bioabfälle getrennt vom Restabfall in einer Biotonne gesammelt. Die Nutzung ist für alle privaten Haushalte grundsätzlich verpflichtend (Ausnahmen kann es bei Kompostierung und Verwertung auf dem eigenen Grundstück geben). Es können Biotonnen mit 60, 80, 120 oder 240 Litern genutzt werden. Dabei kann frei gewählt werden; eine Mindestgröße gibt es nicht. Die Jahresgebühr ist mit 5,52 € je 10 Liter Tonnenvolumen sehr günstig. Weitere Informationen erfolgen im Mai mit einem Schreiben an alle Gebührenpflichtigen und in einer gesonderten Presseinformation.
Die Abfall-Grundgebühr, mit der mengenunabhängige Kosten der Abfallbeseitigung abgedeckt werden, wird zukünftig nicht mehr einmalig für jedes Grundstück (unabhängig von der Anzahl der Wohnungen und Haushalte auf dem Grundstück) erhoben. Stattdessen wird für jede Nutzungseinheit auf einem Grundstück (das kann ein Einfamilienhaus, eine Wohnung, ein Ferienhaus usw. sein) eine eigene Grundgebühr erhoben. Dies führt dazu, dass Mehrfamilienhäuser zukünftig mit höheren Gebühren belastet werden. Letztendlich ist diese Regelung aber gerechter als bisher, da der einzelne Haushalt im Mehrfamilienhaus jetzt genauso wie im Einfamilienhaus belastet wird. Die Grundgebühr beträgt zukünftig 47,28 € je Nutzungseinheit.

Für Gewerbetriebe und ähnliche Einrichtungen wird zukünftig eine gesonderte Grundgebühr erhoben. Diese ist mit 27,84 € niedriger als für private Haushalte, da auch der Leistungsumfang für diese Betriebe geringer ist. Beispielsweise sind mengenunabhängige Kosten der Biotonne dort nicht enthalten, da die Biotonne für diese Einrichtungen freiwillig ist. Bei Nutzung einer Biotonne sind die Behältergebühren dann entsprechend höher (9,60 € je 10 Liter und Jahr).

Die Volumengebühr für den Restabfall (die Gebühr für den Abfallbehälter) steigt von 8,76 € je 10 Liter Behältervolumen und Jahr auf 9,84 € bei 2-wöchentlicher Abfuhr. Gleichzeit erhalten die Bürger mehr Wahlmöglichkeiten. Wer Abfall vermeidet hat es zukünftig einfacher, einen kleineren Behälter zu wählen oder – noch unkomplizierter – seinen Restabfall nur noch alle 4 Wochen statt alle 2 Wochen abholen zu lassen. Durch die Einführung der Biotonne darf zukünftig kein organischer Abfall mehr im Restabfall landen; daher werden viele Bürger ab 2021 den Abfuhrrhythmus verlängern oder kleinere Behälter für den Restabfall wählen können. Das Mindestvolumen für den Restabfallbehälter, das ein Haushalt vorhalten muss, halbiert sich von 10 Liter pro Person und Woche auf 5 Liter. Allerdings muss mindestens ein 60 Liter-Behälter genutzt werden; dies ist die kleinste verfügbare Behältergröße. Dabei besteht insb. für kleine Haushalte weiterhin die Möglichkeit, eine gemeinsame Tonne z. B. mit Nachbarn zu nutzen. Wer Restabfall konsequent vermeidet, kann hier Gebühren sparen.
Neu eingeführt wird auch eine Gebühr für den Tausch des Abfallbehälters. Wer ab dem kommenden Jahr einen vorhandenen Behälter in eine andere Größe tauschen will, zahlt dafür 12,20 €. Der Landkreis gibt damit – wie viele andere Entsorger auch - die gestiegenen Kosten für einen Tausch, der auf Veranlassung des Bürgers stattfindet, an den Verursacher weiter. Weiterhin kostenfrei bleibt ein Behältertausch aufgrund einer unverschuldeten Beschädigung und die erstmalige Ausstattung eines Hauses oder einer Wohnung mit einem Abfallbehälter. Biotonnen können im Jahr 2021 nicht getauscht werden. Hier bleibt der Bürger für die Dauer des Jahres an seine Wahl aus dem Jahr 2020 gebunden.
Übersichten mit den wichtigsten Gebühren für private Haushalte ab 2021 finden Sie hier

Wie geht es weiter?

Die neuen Abfallbewirtschaftungs- und Abfallgebührensatzungen des Landkreises werden demnächst im Amtsblatt des Landkreises Cuxhaven offiziell bekannt gemacht. Wer weitergehende und detailliertere Informationen sucht, findet die erläuternden Beschlussvorlagen und die Entwürfe der Satzungen, wie sie dem Kreisausschuss vorgelegt wurden, in Kürze auf den Internetseiten der Abfallwirtschaft unter www.landkreis-cuxhaven.de > WIR FÜR SIE > Abfallwirtschaft.

Fragen zu allen Themen rund um die Abfallentsorgung beantworten auch die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Abfallberatung des Landkreises Cuxhaven unter Telefon 04721 66-2525, -2553 oder -2606 oder per E-Mail an abfallberatung(at)landkreis-cuxhaven.de.

Autor/in: PresseInformationsDienst des Landkreises Cuxhaven