Treibselbeseitigung
Die Wehrfähigkeit der Deiche wird maßgeblich vom Zustand der Grasnarbe beeinflusst. Kahlstellen bieten den Wellen eine Angriffsfläche für Ausspülungen. Um dies zu vermeiden sind die Deichverbände verpflichtet, das am Deich bei Sturmflut angespülte Treibsel (ostfriesisch: Teek oder Deeken) zu beseitigen; möglichst frühzeitig, um eine Schädigung der Grasnarbe zu vermeiden. Bei dem angespülten Treibsel handelt es sich um überwiegend organisches Material aus den Uferrandflächen (Schilf, Reet etc.), was durch Schwemmgut (Plastik, Flaschen etc.) verunreinigt ist.
Je nach angefallener Menge wird das Treibsel auf verbandseigene Humifizierungsplätze verbracht, nach einer Zwischenlagerung einer Flächenrotte zugeführt oder an Ort und Stelle verbrannt.
Die Verbrennung ist die mit Abstand kostengünstigste Art der Treibselbeseitigung. Derzeit liegen die Kosten hierfür bei ca. 5,00 € pro Kubikmeter. In diesen Kosten ist das Heraussammeln von Störstoffen (Kunststoff, Glas, Holz usw.), das mehrfache Umsetzen des Treibsels für eine weitestgehende Trocknung und die Abfuhr der Brennreste enthalten. Die anderen Beseitigungsarten, wie die Humifizierung (Kompostierung) kosten mehr als das Vierfache.
Die Treibselbeseitigung ist also im Wesentlichen ein finanzielles Problem. Die Haushaltslage der Deichverbände erlaubt nicht immer eine 100 %-ige Treibselabfuhr. Landesweit das größte Treibselaufkommen hat der Deichverband Osterstader Marsch mit bis zu 80.000 Kubikmeter (!) pro Jahr. Das Land Niedersachsen hat in der Vergangenheit deshalb diesem Deichverband mit zum Teil erheblichen finanziellen Mitteln "unter die Arme" gegriffen. Trotz dieser Zuwendungen war eine Treibselabfuhr aber nicht finanzierbar. Die Vorhaltung auf solche Mengen ausgelegter Humifizierungsplätze wäre auch hochgradig unwirtschaftlich.
Zahlreiche Firmen und die Universität Bremen haben in unterschiedlichen Projekten untersucht, ob sich das Treibsel wirtschaftlich nutzen läßt. Bisher wurden u. a. wegen der jährlich stark schwankenden Treibselmengen keine rentablen Verwertungswege gefunden.
Der Deichverband Osterstader Marsch hat das Land Niedersachsen aufgefordert, die Treibselbeseitigungskosten auf alle deichpflichtigen Flächen im Land flächengleich umzulegen. Der Grund dafür liegt auf der Hand: Der Deichverband Osterstader Marsch sieht es nämlich nicht ein, dass die Beseitigung des Reets, das am "oldenburgischen" Weserufer aufwächst und bei Sturmflut als Treibsel an seinen Deich gelangt allein von seinen Verbandsmitgliedern zu finanzieren ist. Aufgrund gesetzlicher Hürden (Vorteilsprinzip nach dem Wasserverbandsgesetz, Bundesgesetz) wird sich aber in absehbarer Zeit an der jetzigen Finanzierungslage nichts ändern.
Bei schwachen Sturmfluten (Kantenfluten) bleibt das Treibsel bereits an den Sommerdeichen angeschwemmt liegen. Entlang der Sommerdeiche fehlen durchgängig Treibselabfuhrwege. Die kleinen Sommerdeichverbände können den Bau solcher Wege nicht finanzieren. Anders als bei den Hauptdeichverbänden werden die Herstellung der Sommerdeiche und der Wege an den Sommerdeichen nämlich nicht aus Steuermitteln finanziert, sondern ausschließlich über die Verbandsbeiträge der Mitlieder.
Aufgrund der unbeständigen Wetterlagen im Frühjahr und der Sorge um den Erhalt der Grasnarbe steht den Deichverbänden oft nur ein kleines Zeitfenster für die Aufbereitung und Verbrennung des Treibsels zur Verfügung. Der Landkreis Cuxhaven hat den Deichverbänden im Rahmen von abfallrechtlichen Brenngenehmigungen aufgegeben, das Treibsel aus den Ortslagen herauszufahren und nur dann das Treibsel zu entzünden, wenn eine Rauchbeeinflussung der bebauten Bereiche weitestgend ausgeschlossen werden kann. Vereinzelt wurden den Deichverbänden auch Sperrzeiten vorgegeben.
Trotz der Vorsichtsmaßnahmen kommt es aber immer wieder zu Rauchbelästigungen der Anwohner. Häufigste Ursache ist ein Wechsel der Windrichtung nach der Entzündung des Treibsels. Die Deichverbände sind um eine anwohnerverträgliche Treibselbeseitigung bemüht. Wenn Sie Anregungen zur Treibselbeseitigung haben, die kostengünstig und bürgerfreundlich sind, nehmen wir diese gerne auf.
Bitte haben Sie Verständnis für diese Pflichtaufgabe der Deichverbände.
Ihr Ansprechpartner beim Landkreis Cuxhaven ist: