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30.07.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Freitag, 30.07.2021, 14:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Donnerstag, 29.07.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 4.565 Personen
(+4 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 4.353 Personen
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 176 Personen
(keine Veränderungen zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 36 Personen
(+4/-1 im Vergleich zur letzten Meldung)


Anzahl der stationär Behandelten: Derzeit wird in den Kliniken im Kreisgebiet eine Person aufgrund der Erkrankung intensivmedizinisch behandelt.
   
Durchgeführte Impfungen im Impfzentrum:
Erstimpfungen:
64.481
Zweitimpfungen:
50.312
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (27.07.2021)
Erstimpfungen:

56.100

Zweitimpfungen:
44.079
Quote:
Erstimpfungen: 60,89 %; Zweitimpfungen: 47,67 %


Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.

14,10

   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 280

275


5
SG Börde Lamstedt 85
84
0
1
Gem. Hagen i. Br. 251
245
0
6
SG Hemmoor 238 (+3)
230
6 (+3)
2
SG Land Hadeln 455
435 (+1)
1 (-1)
19
Gem. Loxstedt
486
472

12
Gem. Schiffdorf
401

387

1
13
Stadt Cuxhaven 1.322

1.241

19
62
Stadt Geestland 815 (+1)
762
4 (+1)
49
Gem. Wurster Nordseeküste 232
222
3
7
Wohnort wird noch ermittelt 0
0 0
0
Gesamt 4.565 (+4)
4.353 (+1)
36 (+4/-1)
176


Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Freitag, 30.07.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
23.07.2021
5,00
24.07.2021
4,50
25.07.2021
5,00
26.07.2021
4,00
27.07.2021
4,00
28.07.2021
9,60
29.07.2021
12,60
30.07.2021
14,60
Einwohnende 198.344
Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute
14,10

Beurteilung der Lage

Am zweiten Tag in Folge wird für den Landkreis Cuxhaven ein Inzidenzwert von mehr als 10 Neuinfektionen je 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ausgewiesen. Sofern dieser Wert am morgigen Samstag ebenfalls über 10 liegt, muss in der Regel per Allgemeinverfügung festgestellt werden, dass nunmehr die Regeln aus der Niedersächsischen Coronaverordnung für den höheren Inzidenzwert zum Tragen kommen. „Ich gehe derzeit davon aus, dass wir diesen Wechsel von Stufe null in Stufe eins des Niedersächsischen Stufenplans morgen werden verkünden müssen“, teilt der Erste Kreisrat Friedhelm Ottens dazu mit und fügt hinzu: „Die Möglichkeit, von einer solchen Verfügung abzusehen, sehen wir derzeit nicht, denn die Neuinfektionen der vergangenen Woche sind inzwischen nur noch zur Hälfte auf das klar abgrenzbare Geschehen innerhalb der Schiffscrew zurückzuführen. Es bleibt dennoch abzuwarten, ob wir auch morgen den Inzidenzwert von 10 überschreiten.“

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird ggf. morgen an dieser Stelle auf der Internetseite des Landkreises zu finden sein, sofern aufgrund des Inzidenzwertes der Wechsel in Stufe 1 des Niedersächsischen Stufenplans erfolgt. In dem Fall gelten folgende Regelungen ab dem kommenden Montag:

Veränderungen beim Wechsel in Stufe 1

Die wesentlichen Änderungen, die sich durch die angekündigte Feststellung aufgrund der Corona-Landesverordnung ergeben sind folgende:

1. Kontaktbeschränkungen

Private Treffen sind, unabhängig davon, ob sie drinnen oder draußen stattfinden, nur noch mit maximal zehn Personen aus unterschiedlichen Haushalten beziehungsweise mit einem Haushalt plus 2 weiteren Personen eines anderen Haushaltes möglich.

2. Veranstaltungen

Sofern sie in Innenräumen stattfinden, sind Veranstaltungen nun nur noch mit bis zu 500 Besucherinnen und Besuchern mit ausschließlich sitzendem Publikum genehmigungsfrei möglich. Sofern das Publikum zumindest zeitweise steht, ist bereits ab 100 Besucherinnen und Besuchern eine Genehmigung erforderlich. Im Außenbereich muss in jedem Fall bei mehr als 500 Besucherinnen und Besuchern eine Genehmigung eingeholt werden.

Bei allen Veranstaltungen muss gewährleistet sein, dass die Abstände eingehalten und Masken getragen werden. Eine Abweichung davon durch alternative Testpflicht ist nun nicht mehr möglich.

3. Beherbergung

Eine Testpflicht für die Gäste von Beherbergungsbetrieben besteht nicht mehr nur zu Beginn des Aufenthalts sondern zusätzlich mindestens zweimal wöchentlich. Davon ausgenommen sind weiterhin Genesene und Geimpfte.

4. Gastronomie

Private Feiern in der Gastronomie sind nur noch mit maximal 100 Gästen erlaubt. Dazu zählen auch geimpfte oder genesene Personen sowie Kinder unter 14 Jahren. Es besteht eine Testpflicht für alle Gäste und eine Maskenpflicht. Die Masken dürfen nur am Sitzplatz abgenommen werden.

Diskotheken, Clubs und Shishabars müssen schließen.

5. Heime für ältere oder pflegebedürftige Menschen oder Menschen mit Behinderungen

Für Besucherinnen und Besucher dieser Einrichtungen besteht nunmehr eine Testpflicht, sofern sie nicht nachweislich geimpft oder von der Erkrankung genesen sind.

Die Regelungen für Stufe 1 des Niedersächsischen Stufenplans finden Sie zusammengefasst in diesem Schaubild oder ausführlich auf der Internetseite des Landes Niedersachsen.

Positiver Schnelltest - Wie geht es nun weiter?

Wer mit einem PoC-Antigenschnelltest positiv auf das Coronavirus getestet wurde, ist erstmal erschrocken und fragt sich häufig, was jetzt zu tun ist. Die folgenden Hinweise sollen bei der Klärung dieser Frage helfen.

1. Veranlassen Sie umgehend einen PCR-Test

Vereinbaren Sie zeitnah einen Termin für einen PCR-Test in einer testenden Arztpraxis oder einem Testzentrum, das PCR-Tests anbietet. Das positive Schnelltestergebnis lässt noch keinen endgültigen Rückschluss darauf zu, ob Sie auch tatsächlich mit dem Coronavirus infiziert wurden. Es muss daher schnellstmöglich durch eine sogenannte PCR-Testung bestätigt werden. Eine Liste der Teststellen finden Sie hier.

2. Begeben Sie sich in häusliche Isolation

Bis zum Ergebnis der PCR-Testung begeben Sie sich bitte in häusliche Isolation und vermeiden jeglichen Kontakt zu Ihren Mitmenschen. Sollten Sie den Kontakt zu den Mitmenschen nicht vermeiden können (bspw. Heimreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr), tragen Sie bitte durchgehend eine FFP2-Maske. Beachten Sie bitte auch die bekannten Hygienemaßnahmen sehr genau.

Ihr positives PoC-Antigenschnelltestergebnis wird dem Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven gemeldet. Das Gesundheitsamt wird sich zeitnah telefonisch bei Ihnen melden und Sie über die weiteren Schritte informieren.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven