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29.11.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 29.11.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Sonntag, 28.11.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 6.407 Personen
(+73 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 5.822 Personen
(+64 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 183 Personen
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 402 Personen
(+73/-64/-1) im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Person auf Intensivstation:
3 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
davon an der Beatmung:
1 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 411 (+5)

383 (+2)

23 (+5/-2) 

5
SG Börde Lamstedt 135
129 (+5)
5 (-5)
1
Gem. Hagen i. Br. 316 (+4)
296 (+2)

14 (+4/-2)

6
SG Hemmoor

324 (+2)

309 (+3)
13 (+2/-3)
2
SG Land Hadeln 597 (+6) 
546 (+4)
31 (+6/-4)
20
Gem. Loxstedt
677 (+6)
622 (+3)
42 (+6/-3) 
13
Gem. Schiffdorf
644 (+11)

584 (+9)

46 (+11/-9)
14
Stadt Cuxhaven 1.710 (+23) 

1.543 (+16)

103 (+23/-16/-1)
64 (+1)
Stadt Geestland 1.235 (+15)
1.089 (+14)
95 (+15/-14) 
51
Gem. Wurster Nordseeküste 357 
321 (+6)
29 (-6)
7
Wohnort wird noch ermittelt
0
0
0
0
Gesamt

6.406 (+73) 

5.822 (+64)

402 (+73/-64/-1)

183 (+1)

Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
133,8
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
7,4
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
9,4 %


Gemäß § 3 Abs. 5 der neuen Corona-Verordnung vom 23.11.2021 gilt derzeit die Warnstufe 1.


Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
81.625                                          
Zweitimpfungen:
78.097
Drittimpfungen:
0

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.9.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.

Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 26.11.2021):
Erstimpfungen:
650
Zweitimpfungen:
174
Drittimpfungen:
4.425


Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 20.11.2021):

Erstimpfungen:

65.372                         
Zweitimpfungen:

66.045

Drittimpfungen:
11.132

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams):

Erstimpfungen:

147.647
Zweitimpfungen:
144.316
Drittimpfungen:
15.559

Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Montag, 29.11.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
23.11.2021
117,7
24.11.2021
128,3
25.11.2021
139,3
26.11.2021
129,8
27.11.2021
142,3
28.11.2021
133,8
29.11.2021
133,8
Einwohnende 198.826*

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

133,8

* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.

Bewertung der Lage

„Die allgemeine Lage zeigt sich im Vergleich zu vielen Regionen in Deutschland abgeschwächt, spiegelt aber auch im Landkreis Cuxhaven die allgemeine Entwicklung deutlich wieder“, berichtet Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Die Anzahl der Neuinfektionen bewegt sich täglich auf einem mittleren zweistelligen Niveau. Auch in den Kliniken im Cuxland liegen Menschen, die sich mit dem Virus infiziert haben, drei davon benötigen intensivmedizinische Betreuung. Besonders bedauerlich ist, dass nach langer Zeit wieder eine Person im Zusammenhang mit einer Covid-19 Infektion verstorben ist“, teilt Bielefeld mit. „Dies alles zeigt uns, dass die Pandemie leider keinesfalls an Macht verloren hat. Den Angehörigen gehört unser Mitgefühl. Den Erkrankten wünsche ich auf diesem Weg gute Besserung.“

Nachweise – „schummeln“ ist strafbar

Viele Bereiche des öffentlichen Lebens sind inzwischen nur noch mit einem 2G Nachweis nutzbar. Neben dem durchaus gewünschten Effekt eines gestiegenen Impfinteresses führt dies offenbar auch zu einer Zunahme von Fälschungen sowohl bei Impf- als auch bei Testnachweisen. Bielefeld betont, dass es sich hierbei nicht um ein Kavaliersdelikt handelt: „Einen Impf- oder Testnachweis zu fälschen, ist keine Ordnungswidrigkeit sondern strafbar. Wer einen solchen Nachweis gebraucht, kann mit einer Geldstrafe oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen. Bei der Herstellung solcher Fälschungen stehen sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren im Raum“, so der Landrat.

Dass die derzeit umfangreiche Nachweispflicht auch bei dem weit überwiegenden Teil der Menschen, die sich vorbildlich an die Regeln halten, zu Belastungen führt, weiß auch Bielefeld: „Ich mache keinen Hehl daraus, dass es bei dem in kurzer Zeit deutlich angestiegenen Testaufkommen und dem zum Glück stark ansteigenden Impfinteresse zu vorübergehenden Engpässen kommen kann. Das ist gewiss bedauerlich, ein gefälschter Nachweis ist aber mit Sicherheit keine Möglichkeit, damit umzugehen. Gerade angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens ist das mehr als fahrlässig und zu Recht strafbar.“

Wechsel in Warnstufe 2 – Allgemeinverfügung tritt ab Mittwoch in Kraft

Die Hospitalisierungsinzidenz überschreitet heute am fünften Werktag in Folge den laut Landesverordnung maßgeblichen Grenzwert von 6. Zusätzlich liegen die Neuinfektionen im Landkreis Cuxhaven schon seit längerer Zeit über dem maßgeblichen Grenzwert für die zweite Warnstufe. Das Erreichen dieser Stufe muss damit heute festgestellt werden. In der Folge gelten ab dem kommenden Mittwoch auch im Cuxland verschärfte Regelungen:

  • Pflicht zum Tragen von FFP2 Masken: Die Maskenpflicht im Innenbereich wird jetzt in der Regel nur noch durch das Tragen einer FFP2 Maske oder einer Maske mit gleichwertigem Schutzniveau erfüllt. Bis auf wenige Ausnahmen sind also die sogenannten OP-Masken nicht mehr zulässig. Bei Veranstaltungen mit über 1.000 Teilnehmenden, in Clubs, Diskotheken und auf Weihnachtsmärkten müssen diese Masken auch dann getragen werden, wenn ein Sitzplatz eingenommen wurde.
  • 2Gplus in Innenräumen: In vielen Bereichen haben nur noch Personen Zutritt, die einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen können und zusätzlich einen aktuellen Nachweis über ein negatives Testergebnis dabei haben. Diese Regelung gilt bei allen Veranstaltungen mit mehr als 15 Teilnehmerinnen und Teilnehmern, in Kinos, Theatern oder bei Ausstellungen, in der Innengastronomie, bei körpernahen Dienstleistungen, in Zoos und Freizeitparks (im Innenbereich), beim Sport in geschlossenen Räumen und auf Weihnachtsmärkten. In allen Bereichen, die von der 2Gplus Regel betroffen sind, müssen FFP2 Masken getragen werden.
  • Regelung im Beherbergungsbereich: Bei jeglicher Beherbergung im Innenbereich müssen zusätzlich zum Nachweis über eine Impfung oder eine durchgemachte Infektion zwei negative Testergebnisse pro Woche vorgelegt werden (2Gplus). Auch Campingplätze dürfen nun nur noch Gäste aufnehmen, die geimpft oder genesen sind. Ein Testnachweis ist für den Außenbereich aber nicht notwendig.

Alle derzeit gültigen Regelungen finden Sie in diesem Schaubild:

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven