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21.12.2021

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Dienstag, 21.12.2021, 15:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Montag, 20.12.2021, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 7.131 Personen
(+14) im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 6.557 Personen
(+47 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 187 Personen
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 387 Personen
(+14/-47/-1 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Person auf Intensivstation:
1 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
davon an der Beatmung:
0 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 471

441 (+4)

25 (-4)

5
SG Börde Lamstedt 149
140 (+2)
8 (-2)
1
Gem. Hagen i. Br. 357 (+1)
333 (+4)

18 (+1/-4)

6
SG Hemmoor

360 (+1)

339 (+6)
18 (+1/-6)
3
SG Land Hadeln 664 (+2)

606 (+6)

38 (+2/-6)
20
Gem. Loxstedt
725 (+1)
682 (+4) 
30 (+1/-4)
13
Gem. Schiffdorf
730 (+1)

661

52 (+1/-1)
17 (+1)
Stadt Cuxhaven 1.819 (+1)

1.711 (+3)

44 (+1/-3)
64
Stadt Geestland 1.407 (+5)
1.251 (+7) 
105 (+5/-7)
51
Gem. Wurster Nordseeküste 449 (+2)
393 (+11)
49 (+2/-11)
7
Wohnort wird noch ermittelt
0
0
0
0
Gesamt

7.131 (+14) 

6.557 (+47)

387 (+14/-47/-1)

187 (+1) 

Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
126,7
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
5,3
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
10,0%


Seit dem 01.12.2021 gilt laut dieser Allgemeinverfügung im Landkreis Cuxhaven Warnstufe 2.

Mit der Allgemeinverfügung des Land Niedersachsen hier hat dieses festgestellt, dass ab dem 17. Dezember 2021 (0000 Uhr) die Warnstufe 2 gemäß § 2 Abs. 2 der Niedersächsischen Corona-Verordnung landesweit für das Land Niedersachsen gilt.


Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
81.625                                          
Zweitimpfungen:
78.097
Drittimpfungen:
0

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.09.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.

Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 20.12.2021):
Erstimpfungen:
1.766
Zweitimpfungen:
961
Drittimpfungen:
21.976


Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 18.12.2021):

Erstimpfungen:

67.513
Zweitimpfungen:

68.072

Drittimpfungen:
46.609

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams):

Erstimpfungen:

150.904
Zweitimpfungen:
147.130
Drittimpfungen:
68.587

Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Dienstag, 21.12.2021, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
15.12.2021
120,2
16.12.2021
127,7
17.12.2021
126,7
18.12.2021
108,6
19.12.2021
105,1
20.12.2021
105,1
21.12.2021
126,7
Einwohnende 198.826*

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

126,7

* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.

Beurteilung der Lage

Um die umfangreichen Aufgaben im Fall- und Kontaktmanagement erledigen zu können kann der Landkreis nun erneut auf Amtshilfe durch die Bundeswehr zurückgreifen. „Nach wie vor sind sehr viele Kolleginnen und Kollegen mit der Bekämpfung der Pandemie beschäftigt“, erläutert Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Seit gestern unterstützen uns dabei fünf Soldaten der Bundeswehr. Für diese Unterstützung durch die Bundeswehr bin ich sehr dankbar, ebenso wie für die Unterstützung, die wir schon seit Wochen aus den Rathäusern der Samtgemeinde Land Hadeln und der Stadt Geestland erhalten“, so Bielefeld.

„Am heutigen Tage erhielten wir leider die Nachricht vom Tod eines 60jährigen Einwohners aus der Gemeinde Schiffdorf. Den Angehörigen gilt mein Mitgefühl“, so Bielefeld.

FFP2 – Pflicht im Einzelhandel

Seit heute reicht für das Einkaufen in Niedersachsen eine OP-Maske nicht mehr aus. Stattdessen müssen Jugendliche ab 14 Jahren und Erwachsene im gesamten Einzelhandel eine FFP2-Maske oder eine Maske eines gleichwertigen Schutzniveaus tragen. Dies gilt auch in allen Lebensmittelgeschäften, in Apotheken, Drogerien, Babybedarfsmärkten etc. Dieser Pflicht unterliegen im Grundsatz auch die im Einzelhandel Beschäftigten. Wenn alternative Maßnahmen, wie physische Barrieren aus Glas oder Plexiglas, getroffen werden, ist aber das Tragen einer medizinischen Maske (OP-Maske) ausreichend.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind Wochenmärkte und der Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel. Kinder von 0 bis 5 Jahren müssen gar keine Maske tragen, von 6 bis 4 Jahren reicht eine normale Alltagsmaske, ältere Kinder (bis 14 Jahre) müssen zumindest eine medizinische Maske (OP-Maske) verwenden.
FFP2-Masken, auch solche mit dem Schutzniveau KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus, filtern infektiöse Partikel besonders wirkungsvoll aus der Atemluft. Ein höherer Schutz vor Ansteckung ist vor dem Hintergrund der auch im Landkreis Cuxhaven bereits festgestellten Omikron-Variante des Virus sehr empfehlenswert, zeigen doch die bisherigen Erkenntnisse, dass diese Variante deutlich ansteckender ist, als die bisher vorherrschenden.

Damit sie wirklich schützen, müssen diese Masken allerdings richtig getragen werden. Sie sollten an den Rändern möglichst dicht abschließen. Beim Luftholen sollte die Maske an das Gesicht angesogen werden. Ein Luftstrom am Gesicht weist darauf hin, dass die Maske nicht gut sitzt. Darüber hinaus ist der hygienische Umgang mit der Maske wichtig. Setzen Sie die Maske auf und ab, ohne dabei die Innenseite oder den Dichtrand zu berühren und bewahren Sie sie nach dem Einsatz gut belüftet auf. Dann ist auch eine wiederholte kurzzeitige Benutzung möglich.

Omikron Variante: auch geimpfte oder genesene Kontaktpersonen müssen in Quarantäne

Alle Personen, die mit einer mit der Omikron-Variante infizierten Person in engem Kontakt gestanden haben, müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie vollständig geimpft oder genesen sind und selbst dann, wenn bereits eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Eine direkte Aufforderung durch das Gesundheitsamt ist dafür nicht erforderlich. Vielmehr ergibt sich diese Pflicht schon aus der Niedersächsischen Absonderungsverordnung.

Während sich zu Beginn der Pandemie enge Kontaktpersonen von Infizierten regelmäßig auch in Quarantäne begeben mussten, haben wir uns inzwischen fast daran gewöhnt, dass geimpfte und genesene Personen von dieser Pflicht ausgenommen werden. Diese allgemeine Annahme ist allerdings trügerisch, denn sie gilt nur, wenn die infizierte Person nicht mit einer besorgniserregenden Virusvariante (VOC) infiziert ist.

Über viele Wochen sind solche Varianten nicht aufgetreten, nun ist aber auch im Landkreis Cuxhaven als „Omikron“ bezeichnete und als besorgniserregend eingestufte Virusvariante bereits aufgetreten. In diesen Fällen ist auch der Umgang mit Kontaktpersonen strenger. Alle Personen, die mit einer mit dieser Variante infizierten Person in engem Kontakt gestanden haben, müssen daher unabhängig von ihrem Impfstatus eine 14-tägige Quarantäne einhalten.

Wichtig ist, hier nicht auf die Aufforderung des Gesundheitsamtes zu warten, sondern sich sofort abzusondern. Insbesondere bei hohem Fallaufkommen kann es vorkommen, dass eine Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes nicht zeitnah oder auch gar nicht erfolgen kann. Eine Verpflichtung zur Absonderung besteht dennoch, sobald Sie darüber informiert sind, dass dieser Kontakt bestanden hat – zum Beispiel, weil eine betroffene Person sie angerufen hat.

Weiterhin viele durchgeführte qualifizierte Tests an Teststationen

In der vergangenen Woche wurden an den Teststationen im Landkreis Cuxhaven insgesamt 31.935 Testungen durchgeführt. 47 Schnelltests davon fielen positiv aus. Die Anzahl der durchgeführten Testungen verteilen sich im Landkreis wie folgt:

  • Stadt Cuxhaven : 13.813Testungen

  • Wurster Nordseeküste : 2.049 Testungen

  • Geestland : 2.022 Testungen

  • Hemmoor, Hechthausen, Lamstedt : 4.593 Testungen

  • Beverstedt, Hagen, Loxstedt, Schiffdorf : 5.671 Testungen

  • Land Hadeln : 3.787 Testungen

Im Verhältnis zur vorletzten Woche (48. KW) mit 43.904 Testungen haben sich die Testzahlen deutlich verringert. Dass weniger Tests durchgeführt wurden, lässt sich mit dem Wegfall der 2Gplus-Regelung in Restaurants, Fitnessstudios etc. bei bestimmten Voraussetzungen (geboostert, genesen nach erfolgter Impfung oder auch 70% der Kapazität) erklären.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven