Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 17.01.2022, 13:30 Uhr
Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann.
Aktuelle Zahl der Infektionen:
(Stand der Zahlen: Sonntag, 16.01.2022, 24:00 Uhr)
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 9.115 Personen (+229 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon: |
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Anzahl ohne akute Infektion: | 7.527 Personen (+129 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 193 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 1.395 Personen (+229/-129 im Vergleich zur letzten Meldung) |
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Person auf Intensivstation: |
2 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
davon an der Beatmung: |
1 Person (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben |
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Gem. Beverstedt | 670 (+28) |
507 (+17) |
156 (+28/-17) |
7 |
|
SG Börde Lamstedt | 177 (+3) |
151 (+1) |
25 (+3/-1) |
1 | |
Gem. Hagen i. Br. | 537 (+19) |
393 (+9) |
138 (+19/-9) |
6 |
|
SG Hemmoor |
424 (+6) |
377 |
44 (+6) |
3 |
|
SG Land Hadeln | 794 (+17) |
676 (+6) |
96 (+17/-6) |
22 |
|
Gem. Loxstedt |
962 (+21) |
797 (+18) |
151 (+21/-18) |
14 |
|
Gem. Schiffdorf |
930 (+20) |
776 (+17) |
137 (+20/-17) |
17 |
|
Stadt Cuxhaven | 2.139 (+61) |
1.836 (+21) |
238 (+61/-21) |
65 |
|
Stadt Geestland | 1.820 (+30) |
1.492 (+30) |
277 (+30/-30) |
51 |
|
Gem. Wurster Nordseeküste | 657 (+23) |
521 (+10) |
129 (+23/-10) |
7 |
|
Wohnort wird noch ermittelt |
5 (+1) |
1 |
4 (+1) |
0 |
|
Gesamt |
9.115 (+229) |
7.527 (+129) |
1.395 (+229/-129) |
193 |
Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 hat das Land Niedersachsen gem. § 3 Abs. 5 Corona-Verordnung die Warnstufe 3 landesweit festgestellt. |
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Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021): | |||||||
Erstimpfungen: |
81.625 |
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Zweitimpfungen: |
78.097 |
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Drittimpfungen: |
0 |
Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.09.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.
Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 15.01.2022): | |
Erstimpfungen: |
2.286 |
Zweitimpfungen: |
2.042 |
Drittimpfungen: |
32.083 |
Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 18.12.2021): |
|
Erstimpfungen: |
67.513 |
Zweitimpfungen: |
68.072 |
Drittimpfungen: |
46.609 |
Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.
Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams): |
|
Erstimpfungen: |
151.424 |
Zweitimpfungen: |
148.211 |
Drittimpfungen: |
78.694 |
Entwicklung der letzten sieben Tage
Quelle: www.rki.de/inzidenzen
Stand der Zahlen: Montag, 17.01.2022, 03:00 Uhr
Datum |
Infektionsquote |
11.01.2022 |
389,3 |
12.01.2022 |
449,6 |
13.01.2022 |
448,1 |
14.01.2022 |
452,2 |
15.01.2022 |
460,7 |
16.01.2022 |
459,7 |
17.01.2022 |
459,7 |
Einwohnende | 198.826* |
Quote Neuinfektionen |
459,7 |
* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.
Änderungen in der Fall- und Kontaktermittlung – mehr Selbstverantwortung für Betroffene
Mit einer Anpassung der Niedersächsischen Absonderungsverordnung werden die Beschlüsse der Bund-Länder-Konferenz seit dem vergangenen Samstag auch in Niedersachsen umgesetzt. Neben veränderter Quarantäneregelungen bringt diese Anpassung auch Veränderungen im Fall-und Kontaktmanagement mit sich, die für Betroffene spürbar werden.
„Angesichts der hohen Fallzahlen setzt die Landesverordnung nun noch mehr auf die Eigenverantwortung jedes Einzelnen“, erläutert Landrat Kai-Uwe Bielefeld und teilt mit, dass die Prozesse im Fall- und Kontaktmanagement des Gesundheitsamtes entsprechend angepasst werden: „Die Kommunikation sowohl mit Infizierten als auch mit Kontaktpersonen wird zukünftig ausschließlich schriftlich erfolgen. Einen telefonischen Kontakt wird es in der Regel nicht mehr geben“, macht der Landrat deutlich und betont: „Sämtliche Verpflichtungen Infizierter und der entsprechenden Kontaktpersonen ergeben sich bereits aus der Absonderungsverordnung. Eine explizite Handlungsaufforderung durch das Gesundheitsamt ist also nicht mehr nötig. Angesichts der sehr hohen Fallzahlen werden wir darauf zukünftig vollständig verzichten. Die verfügbaren Kräfte werden sich vor allem auf den Bereich der vulnerablen Gruppen einerseits und zum anderen auf den Bereich Schulen und Kindertagesstätten konzentrieren.“
Zusammengefasst gilt damit künftig Folgendes:
- Verdachtsfälle aufgrund von positiven Schnell- oder Selbsttests können unter der E-Mail Adresse absonderung.corona@landkreis-cuxhaven.de an das Gesundheitsamt gemeldet werden. Die Betroffenen sind - ohne Anordnung durch das Gesundheitsamt - verpflichtet, sich unmittelbar abzusondern und unverzüglich einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen zu lassen.
- Personen, die sich nachweislich (durch PCR-Test bestätigt) mit dem COVID-19 infiziert haben, müssen sich zehn Tage in häusliche Isolation begeben. Der Impfstatus der erkrankten Person hat keine Auswirkungen auf die Pflicht zur Isolation.
- Das Gesundheitsamt muss über das positive PCR-Testergebnis informiert werden. Verwenden Sie das Kontaktformular oder eine E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de mit folgenden Informationen: Name, eigene Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), Arbeitgeber, ggf. Betreuungseinrichtung/Schule sowie Kontaktdaten der Kontaktpersonen der letzten zwei Tage. Ebenso müssen die Kontaktpersonen, der Arbeitgeber und ggf. Schule oder Betreuungseinrichtung in Kenntnis gesetzt werden.
- Eine Verkürzung der häuslichen Isolation auf sieben Tage ist möglich. Dazu muss die Bescheinigung über ein negatives Schnelltestergebnis vorliegen.
- Die Isolation darf grundsätzlich nur beendet werden, wenn die Betroffenen mindestens 48 Stunden symptomfrei sind.
- Enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person müssen sich im Regelfall zehn Tage in Quarantäne begeben und haben nach sieben Tagen die Möglichkeit zur Verkürzung der Absonderung mittels eines Schnelltests.
- Selbsttests sind zur Verkürzung der Absonderungspflicht nicht zulässig. Der Besuch einer Teststelle zur Verkürzung der Absonderungszeit ist während der Absonderung grundsätzlich und ausdrücklich erlaubt.
- Kontaktpersonen ohne Symptome, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben sowie Personen, deren zweite Impfung oder Genesung weniger als drei Monate zurückliegt, müssen sich nicht in Quarantäne begeben.
- Schülerinnen und Schüler sowie in einer Kindertageseinrichtung/in der Kindertagespflege betreute Kinder, können als Kontaktpersonen die Quarantäne weiterhin nach fünf Tagen mit einer Bescheinigung über einen negativen Schnelltest beenden.
Das Gesundheitsamt wird in der Regel keinen direkten Kontakt zu den Betroffenen aufnehmen. Für den allgemeinen Kontakt im Zusammenhang mit einer Infektion oder einem Infektionsverdacht nutzen Sie bitte die E-Mailanschrift: absonderung.corona@landkreis-cuxhaven.de.
Verwenden Sie bitte ausschließlich diese E-Mail-Adresse und sehen Sie von Anrufen in diesem Zusammenhang ab.
All diese Informationen finden Sie auch in diesem Merkblatt. Auf der Internetseite des Landes Niedersachsen finden Sie die aktuelle Absonderungsverordnung, weitere Informationen sowie entsprechende grafische Darstellungen.