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24.11.2020

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Stand der Zahlen: Dienstag, 24.11.2020, 00:00 Uhr *)

Zeitpunkt der Veröffentlichung: 14:00 Uhr

Aktuelle Zahl der Infektionen:

Anzahl der bestätigten Infektionen: 1.210 Personen
(+8) im Vergleich zur letzten Meldung)
Anzahl ohne akute Infektion: 992 Personen
(+16 im Vergleich zur letzten Meldung)
Anzahl der Todesfälle: 31 Personen
(+1 [m., 91 Jahre, Geestland] im Vergleich zur letzten Meldung)
Anzahl der akuten Infektionen: 187 Personen
(+8/-16/-1 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Anzahl der stationär Behandelten: 3 Personen
(-3 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: 1 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
   
Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw.
54,96
   

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion
Verstorben
Gem. Beverstedt 71

56 (+2)

14 (-2) 1
SG Börde Lamstedt 16 14 (+1) 1 (-1) 1
Gem. Hagen i. Br. 103 (+1) 88 (+1) 13 (+1/-1) 2
SG Hemmoor 59 (+2) 51 8 (+2) 0
SG Land Hadeln 98 87 (+2) 11 (-2) 0
Gem. Loxstedt 81 (+1) 70 (+2) 10 (+1/-2) 1
Gem. Schiffdorf 142 117 22 3
Stadt Cuxhaven 428 (+2)

337 (+5)

78 (+2/-5) 13
Stadt Geestland 174 142 (+3) 22 (-3/-1) 10 (+1)
Gem. Wurster Nordseeküste 37 (+2) 30 7 (+2) 0
Wohnort wird noch ermittelt 1 0 0
Gesamt 1.210 (+8) 992 (+16)
187 (+8/-16/-1)
31 (+1)

*) Die angegebenen Zahlen basieren auf den jeweils um 00:00 Uhr des Tages vorliegenden Meldungen.

Entwicklung der letzten sieben Tage

Datum
Infektionsquote Neuinfektionen
16.11.2020 97,81  
17.11.2020 89,24 +21
18.11.2020 82,18 +26
19.11.2020 68,06 +17
20.11.2020 63,53 +23
21.11.2020 60,50 +8
22.11.2020 61,01 +6
23.11.2020 54,96 +8
Gesamt: +109
Einwohnende 198.344 **)
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. 54,96

**) Nach Aktualisierung der Einwohnerstatistik für den Landkreis Cuxhaven zum 30.06.2020 ändert sich die für die Inzidenz maßgebliche Einwohnerzahl auf 198.344. Sie betrug vorher 198.038.

Bewertung der Lage:

„Der Pandemie- Stab des Landkreises hat heute mit verhaltenem Optimismus zur Kenntnis genommen, dass die Inzidenz für den Landkreis erneut weiter gesunken ist“, berichtet Landrat Kai- Uwe Bielefeld und ergänzt dazu noch folgende Gedanken:

„Mit nunmehr 54,96 Fällen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern scheint sich der Trend zu einer Beruhigung der Lage fortzusetzen. Sie liegt aber immer noch über den durch das Land festgesetzten Schwellenwert von 50. Insofern erinnere ich an dieser Stelle erneut an zu weiter zu beachten generellen Regelungen.“

Entsprechende Erläuterungen des Landes inkl. Schaubildern finden Sie hier.

Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht in der Stadt Cuxhaven tritt morgen in Kraft:

„Im Zuge der Pandemie habe ich für die Stadt Cuxhaven nunmehr in enger Abstimmung mit Oberbürgermeister Uwe Santjer die 9. Allgemeinverfügung erlassen. Sie tritt am morgigen Mittwoch, den 25.11.2020 in Kraft und ist zunächst befristet bis zum Sonntag, 06.12.2020“, erklärt Landrat Kai- Uwe Bielefeld. Zu den Inhalten führt er folgendes aus:

„Diese Maßnahme, die sich zum einen auf den Innenstadtbereich Cuxhavens inkl. der Schillerstraße beschränkt, umfasst andererseits aber auch den Stadtteil Süderwisch. Die Maßnahme hat folgende Gründe:

In der Schillerstraße, der Nordersteinstraße und der Segelckestraße kommt es in der nun beginnenden Weihnachtszeit zu einer erhöhten Anzahl von Fußgängerinnen und Fußgängern, sodass die Abstände oftmals nicht eingehalten werden können. Auch auf den Plätzen der Nordersteinstraße kann es zu einer erhöhten Anzahl von Passantinnen und Passanten kommen, da hier in diesem Jahr vereinzelte Weihnachtsstände aufgebaut werden. Daher besteht zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger in diesen Bereichen ebenfalls eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung.

Im Bereich des Stadtteils Süderwisch der Stadt Cuxhaven ist derzeit eine deutlich erhöhte Infektionsquote festzustellen. In diesem Umfeld befinden sich unter anderem die Süderwisch-Schule sowie mehrere Kindertagesstätten. Damit verbinden sich erhebliche Personenbewegungen, bei denen Abstände oft nicht eingehalten werden können. Zur Minimierung eines Infektionsrisikos ist es daher geboten, für den genannten Bereich eine allgemeine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung anzuordnen.
Betroffen sind konkret folgende Straßen:

  • Nordersteinstraße (inkl. Kaemmererplatz, Holstenplatz, Penzancer Platz, Vanneter Platz, Hafnarfjördurplatz)
  • Segelckestraße (im Bereich der ausgebauten Fußgängerzone)
  • Schillerstraße (im verkehrsberuhigten Bereich zwischen Schillerplatz und Alter Deichweg)
  • Küddowstraße
  • Memelstraße
  • Oderstraße
  • Ostpreußenstraße
  • Pommernstraße
  • Pregelstraße
  • Schlesienstraße
  • Schneidemühlplatz 7 - 9
  • Sudetenlandstraße
  • Süderwisch (ungerade Hs.-Nr. 61 - 65, gerade Hs.-Nr. 72 - 74)
  • Warthestraße
  • Weichselstraße
  • Westpreußenstraße

Gemeinsam mit der Polizei und dem Ordnungsamt der Stadt Cuxhaven, die hier in Amtshilfe dankenswerterweise tätig werden, wird die Einhaltung der Regeln überwacht werden.“

Ahndung von Verstößen leider erforderlich:

„Die allermeisten Bürgerinnen und Bürger tragen seit dem Frühjahr durch das Einhalten der geltenden Regelungen dazu bei, dass das Infektionsgeschehen im Cuxland beherrschbar bleibt. Dafür gilt es an dieser Stelle auch einmal ganz ausdrücklich „Danke!“ zu sagen. Ohne dieses rücksichtsvolle Verhalten müssten wir ein deutlich höheres Infektionsgeschehen mit all` seinen Konsequenzen feststellen!“ Mit diesen Worten beschreibt Landrat Kai- Uwe Bielefeld seine Gedanken bzgl. seiner Beobachtungen zur Einhaltung der Regeln.

„Leider gibt es aber auch Menschen, die sich nicht bzw. nicht konsequent an die Vorgaben halten. Hier bleibt uns als Infektionsschutzbehörde nur der Weg der Ahndung von Verstößen.“

Hierbei gelten folgende Rahmenbedingungen:

Es gilt zu differenzieren zwischen Maßnahmen, die eine Straftat darstellen, und solchen, die mit einem Bußgeld geahndet werden können. Sogenannte Quarantäne- Brecher, die sich also nicht an die entsprechenden Vorgaben des Gesundheitsamtes halten, können mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer hohen Geldstrafe bis zu 25.000 € belegt werden.

Andere Vergehen können je nach Einzelfall nach den Festlegungen der entsprechenden Festlegung des Landes mit einem Bußgeld belegt werden. Dabei ist die Situation, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht getragen wird, mit einem Bußgeld zwischen 100 und 150 € belegt.

Zusammenfassend führt der Landrat aus: „Leider gibt es neben den vielen Menschen, für die die Beachtung der Regeln selbstverständlich sind, auch diejenigen, bei denen wegen Nicht- Beachtung entsprechende Verfahren erforderlich sind. Für die Menschen, die sich nicht an die Regeln halten, gilt: Wir agieren in Anwendung der bestehenden Rechtslage und werden weiterhin Verstößen nachgehen!“

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven