Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"
Stand der Zahlen: Sonntag, 27.12.2020, 24:00 Uhr *)
Zeitpunkt der Veröffentlichung: Montag, 28.12.2020, 14:30 Uhr
Aktuelle Zahl der Infektionen:
Anzahl der bestätigten Infektionen: | 1.683 Personen (+62 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl ohne akute Infektion: | 1.497 Personen (+57 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der Todesfälle: | 45 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Anzahl der akuten Infektionen: | 141 Personen (+62/-57) im Vergleich zur letzten Meldung) |
Anzahl der stationär Behandelten: | 11 Personen (+5 im Vergleich zur letzten Meldung) |
Davon intensiv-medizinisch Behandelte: | 1 Personen (keine Veränderung zur letzten Meldung) |
Quote der Neuinfektionen pro 100.000 Einw. |
56,47 |
Auflistung nach Gemeinden
Summe | Keine akute Infektion mehr |
Akute Infektion |
Verstorben | |
Gem. Beverstedt | 99 (+5) |
90 |
7 (+5) |
2 |
SG Börde Lamstedt | 21 (+1) |
19 (+3) |
1 (+1/-3) |
1 |
Gem. Hagen i. Br. | 117 (+3) |
111 (+1) |
4 (+3/-1) |
2 |
SG Hemmoor | 87 (+4) |
76 |
11 (+4) |
0 |
SG Land Hadeln | 130 (+4) |
119 (+3) |
11 (+4/-3) |
0 |
Gem. Loxstedt | 149 (+4) |
135 (+7) |
12 (+4/-7) |
2 |
Gem. Schiffdorf | 178 (+9) |
161 (+2) |
13 (+9/-2) |
4 |
Stadt Cuxhaven | 522 (+18) |
474 (+14) |
33 (+18/-14) |
15 |
Stadt Geestland | 313 (+14) |
250 (+24) |
44 (+14/-24) |
19 |
Gem. Wurster Nordseeküste | 66 |
62 (+3) |
4 (-3) |
0 |
Wohnort wird noch ermittelt | 1 |
0 | 1 |
0 |
Gesamt | 1.683 (+62) |
1.497 (+57) |
141 (+62/-57) |
45 |
*) Die angegebenen Zahlen basieren auf den jeweils um 00:00 Uhr des Tages vorliegenden Meldungen.
Entwicklung der letzten sieben Tage
Datum |
Infektionsquote | Neuinfektionen |
20.12.2020 | 35,80 | +7 |
21.12.2020 | 37,31 | +8 |
22.12.2020 | 42,35 | +12 |
23.12.2020 |
52,43 |
+38 |
24.12.2020 |
60,50 |
+30 |
25.12.2020 |
60,00 |
+16 |
26.12.2020 |
59,49 |
+7 |
27.12.2020 |
56,47 |
+1 |
28.12.2020 |
56,47 |
+8 |
Gesamt: | +127 | |
Einwohnende | 198.344 | |
Quote Neuinfektionen pro 100.000 Einw. | 56,47 |
Informationen zu den bevorstehenden Impfungen gegen Covid-19 über die Landeshotline
Nach wie vor häufen sich Anfragen zu den bevorstehenden Impfungen gegen das Corona-Virus beim Bürgertelefon und im E-Mail Postfach des Landkreises. Da die Durchführung der Impfungen zentral vom Land Niedersachsen gesteuert wird, können diese Fragen hier jedoch größtenteils nur unzureichend beantwortet werden.
Bürgerinnen und Bürger im Land Niedersachsen haben stattdessen die Möglichkeit, sich mit ihren Fragen rund um die Impfung an die Hotline des Landes unter der Rufnummer 0800 9988665 zu richten.
„Bitte nehmen Sie diese Möglichkeit in Anspruch. Fragen rund um die Impfungen kann die eigens dafür eingerichtete Hotline des Landes deutlich besser und aktueller beantworten, als unser Bürgertelefon“, wirbt Landrat Kai-Uwe Bielefeld für diese Möglichkeit und ergänzt: „Das Bürgertelefon des Landkreises steht selbstverständlich für alle anderen Fragen im Zusammenhang mit Corona weiterhin zur Verfügung. Mit der Nutzung des Landesangebotes bei Fragen zu den Impfungen tragen Sie zu einer Entlastung unserer Kapazitäten bei.“
Die Hotline ist außer an den Feiertagen von montags bis samstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 20:00 Uhr erreichbar.
Häufig gestellte Fragen sind zudem auf der entsprechenden Landesseite bereits beantwortet. Diese Informationen können rund um die Uhr hier abgerufen werden.
„Es ist mir bewusst, dass auch die Hotline des Landes derzeit noch nicht alle Fragen zufriedenstellend beantworten kann“, erläutert Bielefeld. „Es gibt nach wie vor Details, die zu klären sind. Alle Beteiligten arbeiten mit Hochdruck daran, die letzten Fragen zu lösen. Bis dahin brauchen wir alle noch ein paar Tage Geduld“, macht er deutlich.
Feuerwerk zum Jahreswechsel
Die aktuelle Landesverordnung räumt den Landkreisen die Möglichkeit ein, über eine kreisweite Allgemeinverfügung Plätze zu bestimmen, an denen zum Jahreswechsel das Abbrennen von Feuerwerk verboten ist. Von dieser Möglichkeit wird der Landkreis Cuxhaven keinen Gebrauch machen.
„In Abstimmung mit den Städten und Gemeinden und der Polizei bleiben wir bei unserer Einschätzung“, erläutert Landrat Bielefeld. „Das Abbrennen von Feuerwerk an bestimmten Plätzen zu verbieten, ist in unserem Landkreis nicht verhältnismäßig. Das wirksamste Mittel, dies einzuschränken, ist das Verbot des Verkaufs von Feuerwerkskörpern, das bereits durch die Änderung des Sprengstoffgesetzes geregelt ist“, macht Bielefeld deutlich und fügt ergänzend hinzu: „In der Silvesternacht werden die bekannten Plätze von der Polizei überwacht, um Ansammlungen zu verhindern.“
Die Niedersächsische Corona-Verordnung bestimmt, dass sich am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 nicht mehr als fünf Personen in der Öffentlichkeit versammeln dürfen, auch wenn sie die Abstandsregel einhalten.