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04.01.2022

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Dienstag, 04.01.2022, 16:00 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Montag, 03.01.2022, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 7.599 Personen
(+75 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 7.014 Personen
(+52 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 191 Personen
(+1 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 394 Personen
(+75/-52/-1 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Person auf Intensivstation:
1 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
davon an der Beatmung:
0 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion

Verstorben    

   
Omikron   

  


Gem. Beverstedt 489 (+10)

461

31 (+10/-1)

7 (+1)
4

SG Börde Lamstedt 151
149
1
1 0

Gem. Hagen i. Br. 385 (+5)
353 (+1)
26 (+5/-1)
6
3 (+1)

SG Hemmoor

382 (+2)

364 (+8)
15 (+2/-8)
3
2

SG Land Hadeln 696 (+5)

645 (+3)

31 (+5/-3)
20
5

Gem. Loxstedt
786 (+6)
721 (+7)
51 (+6/-7)
14
25

Gem. Schiffdorf
780 (+7)

722 (+6)

41 (+7/-6)
17
16 (+1)

Stadt Cuxhaven 1.886 (+16)

1.765 (+5)

56 (+16/-5)
65
6

Stadt Geestland 1.513 (+8)
1.375 (+9)
87 (+8/-9)
51
26

Gem. Wurster Nordseeküste 521 (+16)
459 (+13)
55 (+16/-13)
7
0

Wohnort wird noch ermittelt
0
0
0
0
0

Gesamt

7.599 (+75) 

7.014 (+52)

394 (+75/-52)

190 (+1)
87 (+2)


Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
155,4
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
4,8
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
8,1%

Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 15. Januar 2022 hat das Land Niedersachsen gem. § 3 Abs. 5 Corona-Verordnung die Warnstufe 3 landesweit festgestellt.


Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
81.625                                          
Zweitimpfungen:
78.097
Drittimpfungen:
0

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.09.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.

Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 03.01.2022):
Erstimpfungen:
1.986
Zweitimpfungen:
1.653
Drittimpfungen:
28.036


Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 18.12.2021):

Erstimpfungen:

67.513
Zweitimpfungen:

68.072

Drittimpfungen:
46.609

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams):

Erstimpfungen:

151.124
Zweitimpfungen:
147.822
Drittimpfungen:
74.647

Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Dienstag, 04.01.2022, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
29.12.2021
76,4
30.12.2021
109,6
31.12.2021
117,2
01.01.2022
101,6
02.01.2022
101,6
03.01.2022
125,2
04.01.2022
155,4
Einwohnende 198.826*

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

155,4

* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.

Beurteilung der Lage

Die Fallzahlen im Landkreis Cuxhaven nehmen weiterhin spürbar zu, sodass die Bearbeitung in der Fall- und Kontaktermittlung sowie an der Corona-Hotline, wie überall im Bundesgebiet, an die Grenzen stößt. „Wir können dagegen nicht an arbeiten“, teilt Landrat Kai-Uwe Bielefeld mit. „Den Fall- und Kontaktermittlern ist es derzeit nicht möglich, jede PCR positiv getestete Person anzurufen. In einigen Fällen wird lediglich der schriftliche Isolationsbescheid verschickt. Auch die Inanspruchnahme des Bürgertelefons sprengt inzwischen jedes vorstellbare Maß“, so Bielefeld. Unter der Rubrik „Corona“ auf unserer Homepage hier sind alle Informationen rund um das Thema Corona zu finden. „Ich möchte unsere Bürgerinnen und Bürger deshalb ausdrücklich dazu motivieren, sich zunächst auf unserer Homepage zu informieren. Sollten etwaige Fragen dann nicht abschließend geklärt sein, stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Corona-Hotline gerne zur Verfügung“, empfiehlt der Landrat. „Sollten Symptome wie beispielsweise Husten, Geschmacksverlust oder Schnupfen an sich bemerken, kontaktieren Sie bitte unverzüglich Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt. Warten Sie nicht auf Rückmeldung des Gesundheitsamtes.“

Bei den heute bekanntgegebenen zwei neuen Fälle der Omikron-Virusvariante handelt es sich nicht um die gesamten im Kreisgebiet vorliegenden Fälle, da auch hier die Erfassung aufgrund des hohen Arbeitsaufwandes nicht vollständig erfolgen konnte. Zudem werden derzeit grundsätzlich nur ca. 5% der genommenen Abstriche durch die Labore bezüglich der Virus-Varianten sequenziert, sodass die angegebene Anzahl der Omikron-Fälle im Landkreisgebiet nicht die tatsächlich vorliegenden Fälle darstellt.

Positiver Schnell-, Selbst- oder PCR-Test? Was muss ich tun?

Das Vorgehen ergibt sich aus der Absonderungsverordnung des Land Niedersachsen hier.

1. Es handelt sich um einen positiven Schnell- oder Selbsttest:

  • Das positive Schnelltestergebnis lässt noch keinen endgültigen Rückschluss darauf zu, ob Sie auch tatsächlich mit dem Coronavirus infiziert wurden. Es muss daher schnellstmöglich durch eine sogenannte PCR-Testung bestätigt werden. Diese PCR-Testung muss durch einem Arzt oder in einem Testzentrum (bei Testzentrum nur symptomfrei) durchgeführt werden. Hier finden Sie eine Liste aller Teststationen im Landkreisgebiet, die PCR-Tests durchführen.

  • Beim positiven Selbsttest ist eine Meldung per E-Mail an gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de zu machen. Als Betreff ist Verdachtsfall anzugeben. Das folgende Formular hier kann für die Meldung genutzt und auch bei der/dem behandelnden Ärztin, Arzt oder Teststation zur Erlangung des PCR-Tests vorgezeigt werden.

  • Bis zum Ergebnis der PCR-Testung begeben Sie sich bitte in häusliche Isolation und vermeiden jeglichen Kontakt zu Ihren Mitmenschen. Sollten Sie den Kontakt zu den Mitmenschen nicht vermeiden können (bspw. Heimreise mit dem öffentlichen Personennahverkehr), tragen Sie bitte durchgehend eine FFP2-Maske. Des Weiteren beachten Sie bitte Hygienemaßnahmen.

2. Es handelt sich um ein positives PCR-Ergebnis:

Das positive PCR-Ergebnis wird vom Labor dem Gesundheitsamt des Landkreises Cuxhaven gemeldet. Sofern Sie den Abstrich von Ihrem behandelnden Ärztin oder Arzt haben durchführen lassen, teilt Ihnen diese/r das Ergebnis ebenfalls mit. Das Gesundheitsamt wird sich telefonisch oder per Post bei Ihnen melden. Aufgrund der hohen Fallzahlen kann die Kontaktaufnahme unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen. Hier bittet die Kreisverwaltung um Geduld. Bitte warten Sie mit der Kontaktaufnahme zur Verwaltung mindestens 3 Tage nach dem positiven PCR Ergebnis. Sollten Sie dann noch keinen Anruf oder ein Schreiben des Gesundheitsamtes erhalten haben, melden Sie sich bitte per E-Mail unter Angabe der vollständigen persönlichen Daten (Vorname, Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) bei gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de.


3. Informieren Sie nach jedem positiven Corona-Testergebnis Ihre engen Kontakte über das Ergebnis. Als Kontaktperson gelten Personen die zu Infizierten oder Schnelltestpositiven Personen in den letzten zwei Tagen oder seid Durchführung des Tests ein enger Kontakt bestand:

  • enger Kontakt (weniger als 1,5 Meter Abstand) mehr als 10 Minuten ohne adäquaten Schutz - oder -
  • Gespräch (weniger als 1,5 Meter Abstand) ohne adäquaten Schutz, unabhängig von der Dauer - oder -
  • mehr als 10 Minuten Aufenthalt in einem schlecht belüfteten Raum

Ich bin enge Kontaktperson einer Corona infizierten Person! Was nun?

Die Quarantäne dient Ihrem Schutz und dem Schutz von allen Bürgerinnen und Bürgern vor Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus und soll die Verbreitung der Erkrankung verhindern. Die Quarantäne/Absonderung sollte für 10 Tage

  • für enge Kontaktpersonen nach den oben genannten Kriterien oder
  • für Personen, die mit der positiv getesteten Person (PCR-Test muss positiv sein!) in einem gemeinsamen Haushalt leben erfolgen.


Für Personen die Kontakt mit einem Fall hatten der nach RKI Richtlinien zu den besorgniserregenden Virusvarianten (z.B. Omikron) gehört, gelten gesonderte Regelungen (siehe unten)!

Die Pflicht zur Absonderung von engen Kontaktpersonen sowie den Haushaltsangehörigen entfällt, sofern es sich nicht um die Omikron-Variante handelt, bei geimpften oder genesenen Personen, sofern keine Symptome vorliegen. Eine regelmäßige Testung empfiehlt sich dennoch einige Tage lang.

Was passiert am Ende der Isolations- oder Quarantänezeit?

Jede mit dem Corona-Virus infizierte Person hat, um die Isolation zu beenden, erneut einen Corona-Test vornehmen zu lassen. Dieser ist am letzten Tag der Isolation vorzunehmen. Welches der letzte Tag der Isolation ist, ist der mündlichen bzw. schriftlichen Verfügung zu entnehmen. Ausreichend für die Freitestung ist ein negativer zertifizierter Schnelltest. Dieser kann bei einer vom Landkreis Cuxhaven beauftragten Stelle durchgeführt werden. Eine Liste der Teststellen ist hier einsehbar. Das Test-Ergebnis ist an Gesundheitsamt@Landkreis-Cuxhaven.de zu senden, um daraufhin die telefonische Entlassung aus der Isolation zu erhalten.

Die Vornahme eines PCR-Tests ist nicht notwendig und kann zu unnötigen Verzögerungen des Endes der Quarantäne führen, da das Testergebnis in der Regel nicht am selben Tag vorliegt. Sollte durch den Infizierten kein negatives Testergebnis vorgelegt werden, verlängert sich die Isolation bis längstens zum 21 Tag. Nach diesem Zeitpunkt gilt die Isolation automatisch und ohne Freitestung als beendet.

Kontaktpersonen können sich am 7. Tag mit einem negativen zertifizierten Schnelltest selbst aus der Quarantäne entlassen.
Verstöße gegen die Absonderung in Quarantäne können mit einem Bußgeld geahndet werden.

Omikron Variante: auch geimpfte oder genesene Kontaktpersonen müssen in Quarantäne

Alle Personen, die mit einer mit der Omikron-Variante infizierten Person in engem Kontakt gestanden haben, müssen eine 14-tägige Quarantäne einhalten. Dies gilt unabhängig davon, ob Sie vollständig geimpft oder genesen sind und selbst dann, wenn bereits eine Auffrischungsimpfung erfolgt ist. Eine direkte Aufforderung durch das Gesundheitsamt ist dafür nicht erforderlich. Vielmehr ergibt sich diese Pflicht schon aus der Niedersächsischen Absonderungsverordnung.

Während sich zu Beginn der Pandemie enge Kontaktpersonen von Infizierten regelmäßig auch in Quarantäne begeben mussten, haben wir uns inzwischen fast daran gewöhnt, dass geimpfte und genesene Personen von dieser Pflicht ausgenommen werden. Diese allgemeine Annahme ist allerdings trügerisch, denn sie gilt nur, wenn die infizierte Person nicht mit einer besorgniserregenden Virusvariante (VOC) infiziert ist.

Über viele Wochen sind solche Varianten nicht aufgetreten, nun ist aber auch im Landkreis Cuxhaven als „Omikron“ bezeichnete und als besorgniserregend eingestufte Virusvariante bereits aufgetreten. In diesen Fällen ist auch der Umgang mit Kontaktpersonen strenger. Alle Personen, die mit einer mit dieser Variante infizierten Person in engem Kontakt gestanden haben, müssen daher unabhängig von ihrem Impfstatus eine 14-tägige Quarantäne einhalten.

Wichtig ist, hier nicht auf die Aufforderung des Gesundheitsamtes zu warten, sondern sich sofort selbst abzusondern. Insbesondere bei hohem Fallaufkommen kann es vorkommen, dass eine Kontaktaufnahme des Gesundheitsamtes nicht zeitnah oder auch gar nicht erfolgen kann. Eine Verpflichtung zur Absonderung besteht dennoch, sobald Sie darüber informiert sind, dass dieser Kontakt bestanden hat – zum Beispiel, weil eine betroffene Person sie angerufen hat. Werden Dokumente für den Arbeitgeber benötigt, können diese unter Angabe der mit vollständigen Daten, sowie dem Impfstatus per E-Mail bei gesundheitsamt@landkreis-cuxhaven.de angefordert werden.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven