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18.01.2022

Aktuelle Informationen des Landkreises Cuxhaven zum Thema "Corona-Virus"

Zeitpunkt der Veröffentlichung: Dienstag, 18.01.2022, 15:30 Uhr

Bitte beachten Sie, dass es aufgrund unterschiedlicher Meldesysteme und -zeitpunkte zu Abweichungen und Unterschieden zwischen den kommunalen Zahlen des Landkreises und den Angaben des RKI kommen kann. 

Aktuelle Zahl der Infektionen:

(Stand der Zahlen: Montag, 17.01.2022, 24:00 Uhr)

Anzahl der bestätigten Infektionen: 9.330 Personen
(+215 im Vergleich zur letzten Meldung)
Davon:

     Anzahl ohne akute Infektion: 7.618 Personen
(+91 im Vergleich zur letzten Meldung)
     Anzahl der Todesfälle: 193 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
     Anzahl der akuten Infektionen: 1.519 Personen
(+215/-91 im Vergleich zur letzten Meldung)
   
Person auf Intensivstation:
2 Personen
(keine Veränderung zur letzten Meldung)
davon an der Beatmung:
1 Person
(keine Veränderung zur letzten Meldung)

Auflistung nach Gemeinden

  Summe Keine akute
Infektion mehr
Akute
Infektion

Verstorben    

   

Gem. Beverstedt 692 (+22)

517 (+10)

168 (+22/-10)

7

SG Börde Lamstedt 185 (+8)
152 (+1)
32 (+8/-1)
1
Gem. Hagen i. Br. 542 (+5)
401 (+8)
135 (+5/-8)
6

SG Hemmoor

430 (+6)

378 (+1)
49 (+6/-1)
3

SG Land Hadeln 818 (+24)

682 (+6)

114 (+24/-6)
22

Gem. Loxstedt
993 (+31)
807 (+10)
172 (+31/-10)
14

Gem. Schiffdorf
949 (+19)

782 (+6)

150 (+19/-6)
17

Stadt Cuxhaven 2.195 (+56)

1.844 (+8)

286 (+56/-8)
65

Stadt Geestland 1.847 (+27)
1.525 (+33)
271 (+27/-33)
51

Gem. Wurster Nordseeküste 675 (+18)
529 (+8)
139 (+18/-8)
7

Wohnort wird noch ermittelt
4 (-1)
1
3 (-1)
0

Gesamt

9.330 (+215)  

7.618 (+91)

1.519 (+215/-91)

193


Neuinfektionen pro 100.000 EW
im Landkreis Cuxhaven:
487,4
Inzidenz Niedersachsen
Neuaufnahme Krankenhaus:
5,2
Prozentuale Intensivbettenbelegung:
5,3%

Für den Zeitraum vom 24. Dezember 2021 bis zum Ablauf des 2. Februar 2022 hat das Land Niedersachsen gem. § 3 Abs. 5 Corona-Verordnung die Warnstufe 3 landesweit festgestellt.


Durchgeführte Impfungen Impfzentrum und Impfbus (Endstand 18.09.2021):
Erstimpfungen:
81.625                                          
Zweitimpfungen:
78.097
Drittimpfungen:
0

Hinweis: Bei der Anzahl der Zweitimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet. Das Impfzentrum hat den Betrieb zum 18.09.2021 eingestellt. Aus diesem Grund fährt der Impfbus ebenfalls nicht mehr.

Durchgeführte Impfungen mobile Teams (Stand 17.01.2022):
Erstimpfungen:
2.306
Zweitimpfungen:
2.081
Drittimpfungen:
32.405


Durchgeführte Impfungen Arztpraxen (Stand 18.12.2021):

Erstimpfungen:

67.513
Zweitimpfungen:

68.072

Drittimpfungen:
46.609

Hinweis: Bei der Anzahl der Erstimpfungen werden die Impfungen mit Johnson & Johnson sowie die Genesenen mit einer Impfung nicht abgebildet.

Durchgeführte Impfungen gesamt (Impfzentrum, Arztpraxen, Mobile Teams):

Erstimpfungen:

151.444
Zweitimpfungen:
148.250
Drittimpfungen:
79.016

Entwicklung der letzten sieben Tage

Quelle: www.rki.de/inzidenzen

Stand der Zahlen: Dienstag, 18.01.2022, 03:00 Uhr

Datum
Infektionsquote
12.01.2022
449,6
13.01.2022
448,1
14.01.2022
452,2
15.01.2022
460,7
16.01.2022
459,7
17.01.2022
459,7
18.01.2022
487,4
Einwohnende 198.826*

Quote Neuinfektionen
pro 100.000 Einw. heute

487,4

* Das Robert-Koch-Institut legt für seine Auswertungen die Zahlen vom Landesamt für Statistik Niedersachsen zugrunde. Diese Zahl wurde nun an den Stand vom 31.12.2020 mit 198.826 Einwohnern angepasst.

Bewertung der Lage

„Die Situation im Landkreis deckt sich mit der in den vielen anderen Regionen Deutschlands. Die Infektionszahlen sind hoch, bewegen sich aber im bundesweiten Vergleich etwa im Mittelfeld“, berichtet Landrat Kai-Uwe Bielefeld. „Zum Glück wirkt sich das hohe Fallaufkommen derzeit nicht oder zumindest noch nicht auf die Belegung der Betten in den Krankenhäusern aus. Unmittelbare Auswirkungen hat diese Situation aber auf das Arbeitsaufkommen. Neben dem Fall- und Kontaktmanagement ist hier insbesondere das Bürgertelefon betroffen.“ Auch im dritten Jahr der Pandemie rufe ein Infektionsfall bei vielen Menschen eine große Verunsicherung hervor, berichtet der Landrat. „Das führt zu diesem sehr hohen Anrufaufkommen. Trotz aller Bemühungen ist es zur Zeit nicht immer möglich, alle Anrufe zeitnah entgegen zu nehmen“, so Bielefeld weiter. Ein weit überwiegender Teil der Fragen beziehe sich mittlerweile auf den Umgang mit einer vermuteten oder nachgewiesenen Infektion. „In den vergangenen Tagen haben wir hierzu zahlreiche Hinweise auf unserer Homepage veröffentlicht. Ich kann nur darum werben, diese Informationen sorgfältig zu lesen, bevor man sich in die Warteschleife des Bürgertelefons begibt. In vielen Fällen können die Fragen schon dadurch beantwortet werden“, ist der Landrat überzeugt.

Aktuelle Informationen finden Sie beispielsweise in der Pressemitteilung vom 17. Januar 2022 und vom 13. Januar 2022 oder zusammengefasst unter Quarantäne/Isolation auf der Coronaseite des Landkreises.

Neue Landesverordnung – 14Jährige werden jetzt in Kontaktbeschränkungen einbezogen

Bisher galt in den Verordnungen des Landes die Maßgabe, dass Kinder bis zu ihrem fünfzehnten Geburtstag von den allgemeinen Kontaktbeschränkungen ausgenommen waren. Diese Altersgrenze wurde nun um ein Jahr gesenkt. Jugendliche ab einem Alter von 14 Jahren müssen zukünftig bei der zulässigen Höchstzahl der privaten Kontakte mit einbezogen werden. Weiterhin gilt aber, dass die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske erst für Jugendliche ab dem 15. Geburtstag gilt.

Genesenennachweis nur noch drei Monate gültig

Aktuelle Richtlinien des Robert-Koch-Institutes sehen vor, dass als genesen nur noch Personen gelten, deren Infektion nicht mehr als 90 Tage zurückliegt. Genesenennachweise können daher nur noch drei Monate statt bisher sechs Monate als Zugangsberechtigung für 2G-Bereiche verwendet werden. Nicht nur aus diesem Grund sondern vor allem, um den eigenen Schutz zu vervollständigen, wird Personen, die von dieser Veränderung betroffen sind, empfohlen, sich möglichst umgehend um einen Impftermin zu bemühen oder auch die vielen Angebote ohne Termin der Mobilen Teams wahrzunehmen. Den Fahrplan der Mobilien Teams finden Sie hier.

Grundlage für einen Genesenenstatus ist weiterhin ein positives PCR-Testergebnis, das mindestens 28 Tage zurückliegt.

Johnson&Johnson – geboostert nur mit der dritten Spritze

Im Rahmen der Änderung der Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung hat das Paul-Ehrlich-Institut die Kriterien des Impfstatus von Personen, die mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, geändert. Nunmehr gelten Personen, die lediglich einmal mit dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson geimpft wurden, nicht mehr als vollständig geimpft. Zur Vervollständigung der Grundimmunisierung wird Betroffenen dringend eine zweite Impfung mit einem mRNA-Impfstoff vier Wochen nach der einmaligen Impfung mit diesem Impfstoff empfohlen.

Die Verordnungsänderung führt dazu, dass auch beim dem Impfstoff Janssen von Johnson&Johnson erst die dritte Impfung als Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) im Sinne der Corona-Verordnung des Landes betrachtet wird. Personen, die nach der ersten Impfung mit Janssen eine zweite Impfung erhalten haben, gelten damit rechtlich nicht länger als „geboostert“ und sind nicht mehr von der Befreiung der Testpflicht im Rahmen der 2Gplus-Regelungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung umfasst. Etwas anders verhält es sich bei der Absonderungspflicht: Sofern die zweite Impfdosis nach der Impfung mit dem Impfstoff von Johnson&Johnson weniger als drei Monate zurückliegt, sind Kontaktpersonen von einer Quarantänepflicht befreit.

Nach der vollständigen Impfung mit zwei Impfdosen wird Betroffenen eine Auffrischungsimpfung drei Monate nach der zweiten Impfung empfohlen. Da vor Ablauf dieser drei Monate nicht genügend Antikörper vorhanden sind, welche geboostert werden können, ist eine verfrühte Impfung daher nicht sinnhaft und ein ausreichender Schutz kann nicht aufgebaut werden.

Kinderimpftag des Mobilen Impfteams in Stotel

Am Donnerstag, den 03.02.2022 findet in der Nelly-Sachs-Straße in Stotel ein spezieller Kinderimpftag statt. Das Mobile Impfteam des DRK Wesermünde impft an diesem Tag im Auftrag des Landkreis Cuxhaven in der Zeit von 14.00 Uhr bis 18:00 Uhr Kinder im Alter von 5 - 11 Jahren. Um einen ruhigen und genauen Ablauf zu gewährleisten, ist notwendig vorab einen Termin für das Kind zu vereinbaren. Die Vereinbarung eines Termins ist über das Impfportal des Land Niedersachsen hier möglich. Sollten Sie den Termin stornieren wollen, ist dies ebenfalls über dieses Portal möglich.

Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, wird darum gebeten den Anamnese- und Einwilligungsbogen bereits ausgefüllt zur Impfung mitzubringen. Dieser Bogen kann auf der Seite des Robert Koch-Instituts hier in Deutsch und diversen anderen Sprachen heruntergeladen werden. Des Weiteren wird die Krankenkassenkarte und ein gültiges Ausweisdokument benötigt. Sofern ein Impfpass vorhanden ist, ist auch dieser vorzulegen.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven