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08.03.2023

Infektionsschutzbelehrungen jetzt auch online

Wer im gewerblichen Bereich mit Lebensmitteln in Kontakt kommt, muss vorab eine Belehrung vom Gesundheitsamt erhalten. Diese Belehrung bietet der Landkreis Cuxhaven ab sofort auch online an. 

Alle Personen, die im gewerblichen Bereich zu unverpackten Lebensmitteln Kontakt haben, beispielsweise beim Lebensmittel herstellen, behandeln und in den Verkehr bringen, benötigen nach dem Infektionsschutzgesetz vor Aufnahme der Tätigkeit eine entsprechende Belehrung und Bescheinigung vom Gesundheitsamt, welche dem Arbeitgeber vorzulegen ist. Dies gilt auch für Personen, die in Küchen und Gemeinschaftsverpflegungen arbeiten. Bisher fand die Belehrung in Präsenz im Kreishaus in Cuxhaven statt. Ab sofort ist es allen Personen möglich diese Belehrung auch online zu erhalten. Somit entfällt das Warten auf einen Termin und die Belehrung kann jederzeit bequem von zu Hause aus durchgeführt werden.

Was wird für die Online-Belehrung benötigt und wo ist diese zu finden?

Sie benötigen ein Servicekonto bei BundID und einen Computer, Laptop oder anderes internetfähiges Endgerät mit Lautsprecher und einen Drucker zum Ausdrucken der Bescheinigung. Ihr persönliches Servicekonto können Sie hier einrichten: BundID

Sie gelangen direkt über folgenden Link zur Online-Belehrung: Startseite - Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz

Nach der Anmeldung mit Ihrem Servicekonto startet die eigentliche Belehrung. Es werden mehrere Videos abgespielt, zu denen Fragen gestellt werden. Nachdem diese richtig beantwortet wurden, gelangen Sie direkt zum Bezahlvorgang mit mehreren Zahlungsmöglichkeiten. Es werden Online-Überweisung giropay, PayPal, Kreditkarte und Giropay als Bezahlmöglichkeit angeboten. Nach der Zahlung wird Ihnen die Bescheinigung sowie eine Quittung und die Antragsdaten zum Download bereitgestellt.

Die Online-Belehrung kann in deutscher, französischer, arabischer, russischer, italienischer und englischer Sprache erfolgen.


Wer hat einen Anspruch auf eine kostenbefreite Belehrung?

Bestimmt Personengruppen haben nach Vorlage eines Nachweises (z.B. Bescheinigung der Schule) die Möglichkeit einer kostenbefreiten Bescheinigung.

Folgende Gruppen gehören zum kostenbefreiten Personenkreis:

  • Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden Schulen, Berufsschulen, Berufseinstiegsschulen, Fachoberschulen, Berufsoberschulen und beruflichen Gymnasien für Zwecke einer Maßnahme der beruflichen Orientierung
  • Schülerinnen und Schüler oder Erziehungsberechtigte, für Zwecke der Ausgabe des Pausenfrühstücks in der Schule
  • ehrenamtlich tätige Personen, für Zwecke der Zubereitung der Mittagsverpflegung und deren Ausgabe an Schülerinnen und Schüler an einer Ganztagsschule
  • ehrenamtlich tätige Personen, für Zwecke der Zubereitung der Mittagsverpflegung und deren Ausgabe an betreute Kinder in einer Tageseinrichtung
  • Feldköchin und Feldköche oder Hilfskräfte für Tätigkeiten in Feldküchen im Rahmen des Katastrophen- oder des Zivilschutzes

Bei einem kostenbefreiten Antrag ist zunächst durch das Gesundheitsamt zu prüfen, ob die Voraussetzung der Kostenbefreiung erfüllt ist. Nach Vorliegen der Voraussetzung wird die Bescheinigung an das Postfach des Servicekontos des Antragstellenden geschickt. Dieser erhält außerdem eine automatische Information darüber per E-Mail.

Zu beachten ist, dass die kostenbefreite Bescheinigung nur für den jeweils bestimmten Zweck z.B. Schülerpraktikum zu verwenden ist. Sie gilt nicht für gewerbliche Zwecke.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven