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30.06.2022

Änderung der Bundes-Testverordnung

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Am 30.6.2022 ist die Änderung der Bundes-Testverordnung in Kraft getreten. Die sog. Bürgertests sind damit nur noch für bestimmte Personengruppen kostenfrei. Was das für die Menschen im Cuxland bedeutet, soll hier erläutert werden.

Die Testung von Personen mit Symptomen ist von der Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums nicht erfasst und damit keine Aufgabe der Teststationen sondern eine Leistung im Rahmen der Krankenbehandlung. Wer typische Symptome einer Erkrankung mit dem Corona-Virus hat, ist also in der Praxis des Hausarztes/der Hausärztin am besten aufgehoben. Zu den typischen Symptome zählen Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber oder Geruchs- und Geschmacksverlust. Die Kosten für einen Testung symptomatischer Personen beim Arzt übernehmen die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen.

Wer keine Corona-Symptome hat, aber dennoch einen Schnelltest machen möchte, kann auch weiterhin eine der Teststationen besuchen. Die Kosten für die Durchführung müssen jedoch selbst getragen und an die Teststation entrichtet werden.

Nur bestimmte Personengruppen können den Test auch weiterhin kostenfrei in Anspruch nehmen. Hierzu zählen abschließend:

  1.  Kinder bis zu ihrem fünften Geburtstag,

  2.  Personen, die aus medizinischen Gründen , nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden können, insbesondere im ersten Drittel einer Schwangerschaft.

  3.  Personen, die aus medizinischen Gründen in den letzten drei Monaten vor der Testung aus medizinischen Gründen nicht gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 geimpft werden konnten,

  4.  Personen, die an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben,

  5.  Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Infektion mit dem Coronavirus in Absonderung befinden, wenn die Testung zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist,

  6.  Personen die den Test für einen Besuch in einem Krankenhaus oder einer stationären Pflegeeinrichtung benötigen.

  7.  Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines Persönlichen Budgets nach § 29 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch Personen beschäftigen, sowie die von
     ihnen beschäftigten Personen,

  8.  Pflegepersonen im Sinne des § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch,

  9.  Personen, die mit einer mit dem Coronavirus infizierten Person in einem Haushalt leben.

Einen ermäßigten Test (für drei Euro Zuzahlung) erhalten Personen, die am gleichen Tag eine Veranstaltungen in Innenräumen oder Menschen über 60 Jahren bzw. chronisch Erkrankte besuchen. Auch wenn die Corona-Warn-App des RKI eine Warnung erhöhtes Risiko anzeigt muss nur dieser ermäßigte Betrag an die Teststation gezahlt werden.

Unbedingt müssen für den Test folgende Unterlagen mitgebracht werden:

  • Personalausweis oder Reisepass, bei nicht volljährigen Personen ggf. anderer Lichtbildausweis

  • Nachweis über den Anspruch auf einen kostenfreien bzw. kostenreduzierten Test nach den oben genannten Gründen. Dies kann sein:
    • Bei Kontraindikation ein entsprechendes ärztliches Attest

    • Bei Haushaltskontakt das Testergebnis der infizierten Person mit übereinstimmender Wohnanschrift

    • Bei Tests mit ermäßigter Kostenbeteiligung eine schriftliche Selbstauskunft mit Angabe des genannten Zwecks.

Auch weiterhin ist jeder verpflichtet, sich umgehend in Isolation zu begeben, wenn er ein positives Testergebnis hat. Auf ein positives Schnelltestergebnis muss zur Bestätigung umgehend einen PCR-Test folgen.

Eine Auflistung der Teststationen im Landkreis Cuxhaven finden Sie hier. Durch die gesetzlichen Änderungen kann es in den kommenden Wochen zu Veränderungen im Angebot kommen. Bitte informieren Sie sich zeitnah vor Ihrem Testwunsch, ob die von Ihnen gewünschte Teststation zur Verfügung steht.