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16.04.2021

Schuleingangsuntersuchungen unter Pandemiebedingungen

Auch in diesem Jahr können die Schuleingangsuntersuchungen aufgrund der Corona Pandemie nur eingeschränkt durchgeführt werden.

Solange die geltenden Bestimmungen dies zulassen, soll nun mit Schwerpunkt auf Kinder mit ungeklärtem Förderbedarf ein Teil der Schulanfänger in den kommenden Wochen zu einer Untersuchung eingeladen werden,
Die Schuleingangsuntersuchungen des Kinder- und jugendärztlichen Dienstes sind ein wichtiger Bestandteil bei der Beurteilung der Schulreife. Bereits im vergangenen Jahr hat jedoch die Corona Pandemie Einfluss auf diese Untersuchungen genommen. Etwa 500 der circa 1800 Schulanfänger konnten für das Schuljahr 2020/21 nicht mehr in Augenschein genommen werden. Grund dafür war neben der Vermeidung weiterer Infektionen auch der vordringliche Einsatz der Fachleute des Gesundheitsamtes, und damit auch des Kinder- und jugendärztlichen Dienstes, bei der Corona-Fallermittlung und Kontaktnachverfolgung. Trotz der anhaltenden Pandemie werden die Schulreifeprüfungen in Abwägung mit dem Wohl der Kinder in der ohnehin für sie schwierigen Situation nun teilweise wieder aufgenommen.

Im Normalfall finden die Untersuchungen in den Monaten Oktober bis Mai statt. Das verfügbare Zeitfenster ist in diesem Jahr sehr viel kürzer. Längst nicht alle schulpflichtigen Kinder können daher vor Schuljahresbeginn noch zu einer Untersuchung eingeladen werden.
Die meisten Kinder entsprechen aber in ihrem körperlichen, geistigen und sozial-emotionalen Entwicklungsstand der erforderlichen Schulreife. Die Einschätzungen der Eltern und der Erzieherinnen und Erzieher, die die Kinder ebenfalls gut kennen, stimmen in diesen Fällen in der Regel überein. Auf die Untersuchung dieser Kinder kann demnach am ehesten verzichtet werden. Gleiches gilt für Kinder, die bereits im vergangenen Jahr beurteilt und aufgrund von Entwicklungsverzögerungen oder im Rahmen der Flexibilisierungsregelung vom Schulbesuch zurückgestellt wurden, denn bei ihnen kann von einer Weiterentwicklung ausgegangen werden.
Priorität haben die Kinder, bei denen ein nicht ganz eindeutiger Förderbedarf zu erkennen ist. Bei Unsicherheiten der Erzieher und auch der Eltern oder bei unterschiedlichen Einschätzungen ist eine entsprechende Abwägung durch den Kinder- und jugendärztlichen Dienst oft hilfreich. Bei den jetzt noch möglichen Untersuchungen soll zudem ein besonderes Augenmerk auf diejenigen Kinder gelegt werden, die keinen Kindergarten besuchen oder bei denen Förderkonzepte angepasst werden müssen. In einigen Fällen benötigen Eltern auch Unterstützung bei der Entscheidung über alternative Schulformen.
Die Erzieherinnen und Erzieher der Kindertageseinrichtungen haben unter Berücksichtigung der genannten Aspekte im Rahmen von Elterngesprächen und in Absprache mit den Grundschulen den Bedarf von Schuleingangsuntersuchungen abgeklärt und dem Gesundheitsamt die Kinder mitgeteilt, die zu einer Untersuchung eingeladen werden sollten.

In den vielen Jahren der guten Zusammenarbeit zwischen den Schulen, Kitas und dem Gesundheitsamt ist es in fast allen Fällen zu einer übereinstimmenden Einschätzung der Kinder gekommen. Alle Beteiligten sind daher zuversichtlich, dass auch unter diesen eingeschränkten Untersuchungsbedingungen der richtige Weg für die neuen Schulanfänger gefunden wird und sie angemessen begleitet werden. Eltern, die sich trotz dieser Bemühungen nicht ausreichend beraten und gehört fühlen, können sich unter Angabe der genauen Fragestellung und der Telefonnummer mit einer E-Mail an die Leiterin des Kinder- und jugendärztlichen Dienstes, Frau Dr. Fröhlke, wenden (h.froehlke(at)landkreis-cuxhaven.de).

Bild: Untersuchung eines schulpflichtigen Kindes durch die Mitarbeiterin des Kinder- und Jugendärztlichen Dienstes Frau Peréz.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven