Seiteninhalt


21.09.2022

Vollständig geimpft? - Ab dem 1. Oktober ändern sich die Vorschriften zum Corona-Impfstatus

Viele Menschen gelten ab dem ersten Oktober nicht mehr als vollständig geimpft. Um den Status wieder herzustellen, können sich Betroffene eine Auffrischungsimpfung holen. Die Mobilen Impfteams bieten dafür zahlreiche Termine an.

Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um gegen das Coronavirus als vollständig geimpft zu gelten, regelt seit März 2022 das Infektionsschutzgesetz. Für einige ändert sich dieser Status ab dem 1. Oktober 2022. Wer ist davon betroffen?

Bisher gilt, dass ein vollständiger Impfschutz vorliegt, wenn mindestens zwei Einzelimpfungen in Anspruch genommen wurden. Mit einer Einzelimpfung gelten diejenigen als vollständig geimpft, die zusätzlich eine Infektion mit dem SARS-CoV-2 Virus nachweisen können. Ab dem 01. Oktober ist das nicht mehr ausreichend. Erst nach der dritten, der sogenannten Boosterimpfung gilt der Impfstatus als vollständig. Ausnahmen gibt es nur, wenn eine SARS-CoV-2 Infektion nachgewiesen werden kann und mindestens zwei Einzelimpfungen in Anspruch genommen worden sind. Als Nachweis gilt in der Regel der positive PCR-Test oder eine mit Antikörpertest nachgewiesene Infektion VOR der ersten Impfung.

Um den Status als vollständig geimpft aufrechtzuerhalten, können sich zweifach Geimpfte ohne nachgewiesene SARS-CoV-2-Infektion eine Auffrischungsimpfung holen. Eine einfache Möglichkeit dafür ist das Angebot der Mobilen Impfteams im Landkreis Cuxhaven. Geimpft wird dort derzeit für die Dritt-- und Viertimpfung ein an die Variante BA.1 angepasster mRNA-Impfstoff der Marke BioNTech/Pfizer oder Moderna. Voraussichtlich ab der 39. Kalenderwoche wird auch ein auf die Variante B.A 4.5 angepasster Impfstoff von BioNTech/Pfizer zur Verfügung stehen.

Alle Impftermine der Mobilen Teams finden Sie auf der Seite des Landkreises Cuxhaven.
Weiterführende Informationen, zum Beispiel zu den unterschiedlichen Impfstoffen, zu Erstimmunisierungen aber auch Viertimpfungen, finden Sie ebenfalls auf dieser Seite.

Diese auf der Homepage des Landes Niedersachsen veröffentliche Grafik fasst die ablaufenden und zukünftigen Regelungen zum vollständigen Impfschutz zusammen:

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven