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Trinkwassererwärmungsanlagen  

Die Anlagen zur Erwärmung von Trinkwasser müssen nicht nur in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Krankenhäusern untersucht werden. Auch Mietshäuser und andere gewerblich genutzte Gebäude sind davon betroffen. Die erste Routineuntersuchung muss bis Ende des Jahres 2013 durchgeführt sein.

Maßgeblich ist hierbei eine Novellierung, also eine Änderung der Trinkwasserverordnung, vom 14. Dezember 2012.

Wenn Mieteinnahmen erzielt werden, sind die Anlagen zur Trinkwassererwärmung in Mehrfamilien- und Mietshäusern untersuchungspflichtig, 
vorausgesetzt

  • der Wasserkessel fasst mehr als 400 Liter
  • und/oder es befinden sich mehr als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung vom Kessel bis zur Entnahmestelle – ohne Berücksichtigung der warmwasserführenden Ringleitung in einem Haus.

Eigenheime sowie Ein- und Zweifamilienhäuser fallen generell nicht unter die Untersuchungspflicht der Trinkwasserverordnung.

Diese Routineuntersuchung ist hier nicht notwendig.

Eine Verpflichtung, die Anlagen mit mehr als 400 Liter Volumen an das Gesundheitsamt zu melden, gibt es nicht.

Die Eigentümerin/der Eigentümer ist stattdessen aufgerufen, in eigener Verantwortung ihre/seine Trinkwassererwärmungsanlage alle drei Jahre von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersuchen zu lassen.

Dieses gilt nicht für öffentliche Einrichtungen, die müssen weiterhin jährlich von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersuchen lassen.

Die Ergebnisse müssen nur dann an das Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn mehr als 100 Keime pro 100 Milliliter festgestellt wurden.

Die Eigentümerin/der Eigentümer ist in diesem Fall verpflichtet, die Wasserverbraucher und das Gesundheitsamt unverzüglich zu informieren.

Zudem muss er eine sachverständige Person oder eine Fachfirma beauftragen, eine Gefährdungsanalyse zu erstellen, um die Ursache zu ermitteln. Die in der Gefährdungsanalyse geforderten Gegenmaßnahmen muss er einleiten.

Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren. Eine Infektion durch eingeatmete Legionellen kann eine leicht verlaufende, grippeähnliche Erkrankung, das Pontiac Fieber verursachen. Möglich ist aber auch, dass eingeatmete Legionellen eine schwere Lungenentzündung, die so genannte Legionellose hervorrufen.  

Meldung von Großanlagen

Meldung von mehreren Großanlagen

Hier finden Sie die Nds. Landesliste fuer Untersuchungsstellen nach TrinkwV