Legionellenuntersuchung in Trinkwassererwärmungsanlagen
Was sind Legionellen?
Legionellen sind Bakterien, die sich im warmen Wasser vermehren. Eine Infektion durch eingeatmete Legionellen kann eine leicht verlaufende, grippeähnliche Erkrankung, das Pontiac Fieber verursachen. Möglich ist aber auch, dass eingeatmete Legionellen eine schwere Lungenentzündung, die so genannte Legionellose hervorrufen.
Wer muss auf Legionellen untersuchen?
Die Untersuchungspflicht auf Legionellen besteht nicht nur in öffentlichen Gebäuden wie Schulen oder Krankenhäusern. Auch Mietshäuser und andere gewerblich genutzte Gebäude sind nach §31 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) untersuchungspflichtig.
Gebäudewasserversorgungsanlagen in gewerblichen Gebäuden (einschließlich Mehrfamilien- und Mietshäusern) sind untersuchungspflichtig,
vorausgesetzt:
- der Wasserkessel fasst mehr als 400 Liter
- und/oder es befinden sich mehr als drei Liter in mindestens einer Rohrleitung vom Kessel bis zur Entnahmestelle – ohne Berücksichtigung der warmwasserführenden Ringleitung in einem Haus.
Eigenheime sowie Ein- und Zweifamilienhäuser fallen generell nicht unter die Untersuchungspflicht der Trinkwasserverordnung.
Diese Routineuntersuchung ist hier nicht notwendig.
Eine Verpflichtung, die Anlagen mit mehr als 400 Liter Volumen an das Gesundheitsamt zu melden, gibt es nicht.
Die Eigentümerin/der Eigentümer ist nach §31 der TrinkwV verpflichtet, in eigener Verantwortung ihre/seine Trinkwassererwärmungsanlage mindestens alle drei Jahre von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersuchen zu lassen.
Dieses gilt nicht für öffentliche Einrichtungen, die müssen weiterhin jährlich von einem akkreditierten Labor auf Legionellen untersuchen lassen.
Formulare
Meldung von Gebäudewasserversorgungsanlagen
Meldung von mehreren Großanlagen
Links
Hier finden Sie die Nds. Landesliste für Untersuchungsstellen nach TrinkwV