Informationen für Kontaktpersonen
Tuberkulose ist meldepflichtig. Was bedeutet das?
Die Erkrankung und der Tod an Tuberkulose sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtig. Sollte ein Arzt oder ein medizinisches Labor eine Erkrankung oder den Tod an Tuberkulose bei einem Patienten diagnostizieren, so muss dieses umgehend dem zuständigen Gesundheitsamt gemeldet werden.Was ist eine Umgebungsuntersuchung?
Das Gesundheitsamt wird durch die Meldepflicht automatisch über einen Erkrankungsfall informiert und beginnt umgehend mit den erforderlichen Ermittlungen, damit eine Weiterverbreitung in der Bevölkerung verhindert wird.
Mit der Hilfe der erkrankten Person ermittelt das Gesundheitsamt eine Liste der Personen aus der Familie und dem Freundeskreis, aus dem Arbeits- und Freizeitleben, zu dem während der Ansteckungszeit Kontakt bestanden hat.
Das Gesundheitsamt prüft anschließend die Art, Dauer und Intensität des Kontaktes und entscheidet danach, welche anschließenden Untersuchungen bei den Kontaktpersonen erforderlich sind.
Welche Untersuchungen werden im Gesundheitsamt durchgeführt?
Bei Kindern unter 5 Jahren wird meistens der Mendel-Mantoux-Test, ein Tuberkulin-Hauttest, durchgeführt.
Das Tuberkulin wird mit einer kleinen Spritze behutsam unter die Haut am Unterarm gespritzt. Das Ergebnis wird während eines zweiten Termins im Gesundheitsamt nach drei Tagen abgelesen.
Bei Kontaktpersonen über 5 Jahren wird in der Regel der QuantiFERON-TB Gold-Test durchgeführt, bei dem Blut aus einer Vene entnommen wird. Das Ergebnis dieser Untersuchung liegt nach einer Woche vor.
Zu Ihrem Termin im Gesundheitsamt bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
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- Personalausweis oder vergleichbares Ausweisdokument
- Impfausweis
- bei Kindern das Untersuchungsheft
- Röntgenpass, sofern einer vorhanden ist
Was bedeutet es, wenn...
... das Testergebnis negativ ausfällt?
Bei einem negativen Ergebnis kann bei gesunden Menschen mit hoher Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass es zu keiner Ansteckung mit dem Tuberkuloseerreger gekommen ist.
... das Testergebnis positiv ausgefallen ist?
Ein positives Testergebnis zeigt an, dass sich das Immunsstem der Testperson mit Tuberkuloseerregern auseinander gesetzt hat. Der Test kann allerdings nicht unterscheiden, ob diese Ansteckung bereits Jahre zurück liegt oder erst kürzlich erfolgte. Ferner bedeutet ein positiver Test nicht zwangsläufig, dass man an Tuberkulose erkrankt oder ansteckend ist.
Allerdings sind nun weitere Untersuchungen erforderlich:
So wird dann in der Regel durch eine Röntgenaufnahme geklärt werden, ob die Infektion zu einer Erkrankung in der Lunge geführt hat.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Vincent-Lübeck-Straße 2
27474 Cuxhaven
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Telefon: 04721 66-2126
Erreichbarkeit: Montag bis Donnerstag
Fax: 04721 66-270547
E-Mail: m.zimmer(at)landkreis-cuxhaven.de
Raum: 68
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