Überleitungsbogen
Eine neu gegründete Arbeitsgruppe "Schnittstellenmanagement" hat einen Überleitungsbogen erarbeitet, der zukünftig im Landkreis Cuxhaven bei Verlegungen von Patienten und Patientinnen/Bewohnern und Bewohnerinnen genutzt werden soll, damit wichtige Informationen bezüglich individueller MRE-Situation nicht verloren gehen und aufnehmende Einrichtungen schnell zielgerichtet Maßnahmen ergreifen bzw. eingeleitete Behandlungen fortgesetzt werden können.
Grundlage hierzu ist die Niedersächsische Verordnung über Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen (NMedHygVO) vom 26. März 2012.
§ 12 Information bei Verlegung, Überweisung und Entlassung:
Geht von einer Patientin oder einem Patienten das Risiko für die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, aus, so hat die Leitung der medizinischen Einrichtung sicherzustellen, dass
1. das für den Krankentransport eingesetzte Personal mit unmittelbaren Kontakt zur Patientin oder zum Patienten,
2. die aufnehmende medizinische und pflegerische Einrichtung und
3.behandelnde niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte über dieses Risiko und Maßnahmen, die zur Verhütung und zur Bekämpfung und Weiterverbreitung erforderlich sind, informiert werden, bevor die Patientin oder der Patient verlegt, überwiesen oder entlassen wird.
Es ergeben sich keine datenschutzrechtlichen Bedenken bezüglich der Verwendung des Bogens, wenn die Ausdrucke im Hinblick auf den Empfänger bestimmungsgemäß weitergegeben werden.
Der Überleitungsbogen ist als Formular digital ausfüllbar.