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Beistandschaften


Elterninformationen

  •  Sie sind allein erziehend
  •  Sie meinen, Sie brauchen den Unterhalt für Ihr Kind nicht regeln
  •  Sie sind Eltern und nicht miteinander verheiratet
  •  Sie haben sich vom Vater Ihres gemeinsamen Kindes getrennt
  •  Sie möchten für Ihr Kind den Unterhalt regeln
  •  Sie sind verheiratet, Ihr Partner ist nicht der Vater Ihres Kindes,
  •      der Vater Ihres Kindes zahlt keinen Unterhalt
  •  Sie leben in Scheidung, der Unterhalt für Ihr Kind/Ihre Kinder ist zu 
         regeln/beurkunden
  •  Sie suchen Beratung in Unterhaltsfragen
  •  Sie haben Fragen zur elterlichen Sorge/zum Sorgerecht

Möchten Sie mehr wissen?

Dann lesen Sie bitte die folgenden Familienbeispiele:

  • Michelle ist vor wenigen Tagen geboren.
    Jenny und Mike sind Eltern. Sie wollen zusammen mit Michelle eine Familie sein, zusammen leben, aber nicht heiraten.

    Was ist zu tun?
    Eine Vaterschaftsanerkennung ist vorgeschrieben. Verantwortungsbewusste Eltern sollten das gleich und einvernehmlich regeln. Denn wer weiß was kommt?
    Eventuell möchten Jenny und Mike auch das gemeinsame Sorgerecht für Michelle.
    Vaterschaftsanerkennungen können bei jedem Jugendamt oder Standesamt der eigenen Wahl beurkundet werden.
    Sorgeerklärungen können nur beim Jugendamt abgegeben werden.
  • Michelle ist zwei Jahre alt.
    Der Unterhalt für Michelle wurde bisher nicht geregelt, weil Jenny und Mike meinten, dass brauchen wir nicht.
    Jenny und Mike haben sich getrennt. Beide reden nicht mehr miteinander. Mike ist alles egal, er zahlt für Michelle keinen Unterhalt, er ist über alle Berge.
    Michelle und Jenny finden keine Unterstützung bei Michelle´s Großeltern. Die Not ist groß.

    Was ist zu tun?
    Jenny bittet das Jugendamt um Unterstützung bei ihren Unterhaltsforderungen für Michelle. Das Jugendamt setzt sich mit Mike in Verbindung. Wenn Mike auch mit dem Amt Jugendhilfe keine Regelungen zum Unterhalt treffen möchte, wird eine Gerichtsentscheidung herbeigeführt.

  • Lea´s Beziehung zum Partner Manni war nur von kurzer Dauer. Sie ist schwanger.
    Kontakte haben die beiden nicht mehr. Manni hat nichts von der Schwangerschaft mitbekommen. Leas Baby Sonja kommt gesund zur Welt.

    Was ist zu tun?
    Lea erfährt beim Jugendamt:
    Eine nicht verheiratete Mutter hat das alleinige Sorgerecht. Das Kind hat einen Anspruch auf einen Vater. Das setzt in diesem Fall die freiwillige Anerkennung oder die gerichtliche Feststellung voraus.
    Das Jugendamt setzt Manni davon in Kenntnis und wird versuchen, eine freiwillige Vaterschaftsanerkennung oder wenn nötig eine gerichtliche Vaterschaftsfeststellung herbei zu führen.
    Auch wenn Manni nichts von seiner Familie wissen will: Zum Unterhalt ist und wird er verpflichtet.

  • Paul ist vier Jahre. Seine Eltern Maike und Sven haben sich getrennt.
    Sven zieht verärgert aus, weil Maike einen neuen Freund (Sebastian) hat. Die beiden ziehen mit dem kleinen Paul zusammen. Paul möchte aber nicht auf seinen Vater verzichten.

    Was ist zu tun?
    Sven fragt beim Jugendamt, was kann ich tun? Ich möchte weiterhin den Kontakt zu Paul und Paul vermisst mich so.
    Dort erfährt er, dass nach dem Familienrecht die Eltern die Pflicht und das Recht haben, für das minderjährige Kind zu sorgen. Und, dass das Kind das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil hat; jeder Elternteil ist zum Umgang mit dem Kind verpflichtet und berechtigt. Die Umsetzung erfahren und vereinbaren die Eltern in weiteren Beratungen. Paul ist zufrieden, dass er weiterhin von beiden Eltern umsorgt wird.
    Paul´s  Eltern haben beispielhaft und sehr verantwortungsbewusst gehandelt.

Rufen Sie an – vereinbaren Sie bitte einen Termin im Jugendamt.
Wir helfen Ihnen bei diesen wichtigen Formalitäten.

Ansprechpartner des Jugendamtes
finden sie hier ...

Weitere Beratungsangebote des Jugendamtes sind die

Beratungsstellen für Kinder, Jugendliche und Eltern
des Landkreises Cuxhaven und die Jugendhilfestationen.

 


 



 

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