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Rahmenbedingungen

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (§ 27 SGB VIII) haben Personensorgeberechtigte einen Anspruch auf Hilfe, um ihren Kindern die Erziehung zu ermöglichen, die für die kindliche Entwicklung notwendig ist. Eine solche Hilfe ist auch die Patenschaft für Kinder psychisch kranker Eltern.

Die erste Anlaufstelle für psychisch erkrankte Eltern im Landkreis Cuxhaven ist der örtlich zuständige Bezirkssozialarbeiter (m/w) im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD). Dort können sie eine Hilfe beantragen. In der Regel hat der Bezirkssozialarbeiter (m/w) bereits einen Kontakt zu der Familie. Es ist aber auch möglich, dass der Kontakt über eine Klinik für Psychiatrie oder durch den sozialpsychiatrischen Dienst erfolgt. Der Bedarf für eine Patenschaft wird grundsätzlich durch das Amt Jugendhilfe gewährt. Diesen Dienst stellt auch die Kostenübernahme durch den Landkreis Cuxhaven sicher.

Nach Feststellung des Bedarfs wendet sich der zuständige Bezirkssozialarbeiter (m/w) an den Pflegekinderdienst des Landkreises Cuxhaven. Dort erfolgt die Auswahl einer geeigneten Patenfamilie. Im Pflegekinderdienst werden die Patenfamilien im Vorfeld auf Eignung überprüft.

Die Anforderungen einer solchen Überprüfung sind
• Lebenslauf
• Passbild
• Gesundheitsbescheinigung
• Polizeiliches Führungszeugnis
• Fragebogen des Pflegekinderdienstes
• Hausbesuche des Pflegekinderdienstes

Ausschlusskriterien bei der Auswahl von Paten sind
• eigene psychische Erkrankung
• Betroffenheit durch psychische Erkrankung von Angehörigen
• Sucht
• Sexuelle Devianz
• Straffälligkeit
• Sektenangehörigkeit
• Empfänger von Hilfe zur Erziehung

Der Pflegekinderdienst ist Ansprechpartner für die Paten. Außerdem haben Patenfamilien die Möglichkeit, eine psychologische Beratung und/oder Supervision durch die Erziehungsberatungsstelle des Landkreis Cuxhaven in Anspruch zu nehmen.

Der Bezirkssozialarbeiter bleibt zuständig für den Hilfeprozess in der betroffenen Familie. Von großer Bedeutung ist hierbei die Erstellung eines Hilfeplans (§ 36 SGB VIII) und deren regelmäßigen Fortschreibung. Eine kontinuierliche Kooperation ist am verlässlichsten, wenn die Zuständigkeiten und Abmachungen in einem verbindlichen Kontrakt (Hilfeplan) festgelegt werden. Darin sind die Ziele, die Betreuungsintensität und zeitliche Absprachen, die Wünsche der Kinder und die Bedürfnisse der Eltern und Paten festgehalten. In der regelmäßigen Fortschreibung erfolgt eine Überprüfung des bisherigen Hilfeplans. Hier können Unklarheiten und Missverständnisse geklärt werden. Neue Vereinbarungen können getroffen und festgeschrieben werden.

Das zentrale Anliegen von Patenschaften sind der Erhalt und die Förderung der Familie sowie der Schutz der Kinder vor Entwicklungsstörungen und eigener psychischer Erkrankung.

Die Lebensgeschichten der Kinder ( ), die das entgegen allen Widrigkeiten geschafft haben, lehren uns, dass Begabung, Zuversicht und Verantwortungsbewusstsein auch unter misslichen Umständen gedeihen können, wenn Kinder in ihrem Leben Menschen finden, die ihnen eine sichere Grundlage für die Entwicklung von Vertrauen, Selbständigkeit und Entschlossenheit bieten.
(Emmy E. Werner „Sozialisation: Die Kinder von Kauai“)

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