Hilfen zur Erziehung - Allgemeiner Sozialer Dienst -
Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Eltern haben Rechte. Hierfür gibt es das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG).
Die Aufgaben der Jugendhilfe und die Hilfen zur Erziehung sind in diesem Gesetz geregelt und finden insbesondere dann Anwendung, wenn irgendetwas bei einem Kind, einem Jugendlichen und/oder Eltern aus der Bahn geraten ist. In der Familie entsteht Stress, wenn es zum Beispiel heißt – „Mein Kind nimmt Drogen“ oder „Kein Bock mehr auf Schule“ oder „Der kommt mir nicht ins Haus“ oder Trennung, Umzug, Armut usw. In diesem Gefühl – „Wir schaffen es nicht mehr“, stehen wir beratend zur Seite und versuchen zu helfen.
Das Ziel der Jugendhilfe ist, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken und zu fördern. Hierbei achten wir auch auf die Interessen der Kinder und Jugendlichen. Sie sind das schwächste Glied in unserer Gesellschaft. Unser Anliegen ist es, diese „Gruppe“ zu stärken und den Kindern und Jugendlichen die Botschaft zu geben - auch du hast in der Jugendhilfe Rechte.
Geht es dir schlecht, hast du das Recht, Hilfe und Unterstützung bei uns einzufordern.
Kinder und Jugendliche müssen aber auch wissen und diese Botschaft geben wir auch, dass nicht nach jedem Krach mit den Eltern oder mit der Schule – aber auch mit uns im Amt Jugendhilfe, wenn nicht alles so läuft wie sie glauben, dass es laufen muss, nach dem „Anwalt oder Richter“ gerufen werden muss.
Entsprechend der vielen verschiedenen Lebenssituationen und Problemlagen gibt es eine Vielzahl verschiedener Hilfeformen zur Unterstützung von Familien und deren Kinder. Die Hilfen zur Erziehung werden unterschieden in ambulante, teilstationäre und stationäre Erziehungshilfen. Sie sind gesetzlich im KJHG festgeschrieben und es besteht ein Rechtsanspruch darauf.
Das Amt Jugendhilfe legt im Landkreis Cuxhaven besonderen Wert auf die ambulanten und teilstationären Erziehungshilfen. Ziel dieser Hilfen ist es, dass die Familienbezüge gestärkt werden, die Kinder und Jugendlichen in ihren Familien die notwendige Unterstützung erfahren und die Eltern perspektivisch unabhängig von erzieherischen Hilfen ihren Familienalltag unter Einbeziehung der sozialräumlichen Angebote bewältigen.
Ansprechpartner des Allgemeinen Sozialen Dienstes finden Sie hier