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Jugendhilfeplanung

Die Hauptaufgabe der Jugendhilfe ist die Herstellung bzw. Sicherung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien. Dabei kommt der Jugendhilfeplanung, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz als verbindlicher und kontinuierlicher Prozess gesetzlich verankert ist, eine wichtige Funktion zu. Das Gesetz schreibt konkret vor:

  1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen;
  2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
  3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Die freien Träger der Jugendhilfe sind frühzeitig zu beteiligen.

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