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FAQ

Müssen Pflegeeltern verheiratet sein?

Nein. Auch Paare, die in eheähnlicher Lebensgemeinschaft leben bzw. Alleinerziehende und Alleinlebende können Pflegeeltern werden.

Können wir als gleichgeschlechtliches (Ehe-) Paar auch Pflegeeltern werden?

Ja.

Wie alt müssen Pflegeeltern sein?

Der Altersunterschied zwischen dem Pflegekind und seinen Pflegeeltern soll bei Vollzeitpflege einem Altersabstand entsprechen, der in Familien üblich ist. Abweichungen sind im Einzelfall möglich. Pflegeeltern müssen mindestens 25 Jahre alt sein.

Welche Voraussetzungen sollten Pflegeeltern erfüllen?

Pflegeeltern sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und mit ihrem Einkommen unabhängig von den Leistungen sein, die sie für das Pflegekind erhalten.
Pflegeeltern müssen körperlich und seelisch belastbar sein, Krankheiten dürfen sie im Alltag nicht wesentlich einschränken.
Für die Bewerbung benötigen Pflegeeltern ein polizeiliches Führungszeugnis und ein Gesundheitsattest.

Muss das Kind ein eigenes Zimmer haben?

Ja, ein Pflegekind hat einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer.

Kann ich Elternzeit beantragen?

Ja, mit der Aufnahme eines Pflegekindes auf Dauer können Sie Elternzeit in Anspruch nehmen. Sie erhalten jedoch kein Elterngeld, da für das Pflegekind monatliche Pflegegeldleistungen gezahlt werden

Wie funktioniert es mit unseren eigenen Kindern?

Mit der Aufnahme eines Pflegekindes müssen alle Familienmitglieder einverstanden sein, also auch die Kinder.

Was kann ich tun, wenn es zur Krise kommt?

Die Mitarbeiter*innen des Pflegekinderdienstes sind bei Krisen und Problemen jederzeit Ansprechpartner*innen und helfen bei der Bewältigung.

Kann ich beim Alter oder Geschlecht eines Pflegekindes mitreden?

Ein Pflegekind muss immer zu seiner Pflegefamilie und deren Umständen passen. Sollten Ihnen bestimmte Aspekte wie Geschlecht, Alter oder Migrationshintergrund/Nationalität wichtig sein, sprechen Sie dies im Laufe der Bewerbungs- und Vorbereitungsphase an.

Bleibt mein Pflegekind bei Vollzeitpflege für immer bei mir?

Die meisten Pflegeverhältnisse in der Vollzeitpflege sind auf Dauer angelegt. Sie enden in der Regel mit dem 18. Lebensjahr des Pflegekindes.
Auf Grund der im Hilfeplan nach §36 SGB VIII betrachteten Faktoren und Lebensumstände kann eine Rückführung nicht immer vollständig ausgeschlossen werden.

Haben Pflegekinder Kontakt zu ihren leiblichen Eltern?

Pflegekinder haben in der Regel Kontakt zu ihren Eltern. Dieser wird sehr individuell für jedes Kind vereinbart. Manche Kinder haben ebenfalls Kontakt zu Geschwistern, Großeltern oder anderen Familienmitgliedern.

Wer hat das Sorgerecht?

Wer die elterliche Sorge des Kindes hat, ist unterschiedlich. Entweder behalten die Kindeseltern das Sorgerecht oder die elterliche Sorge wird ganz oder teilweise auf einen Amtsvormund übertragen.