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14.01.2021

Geflügelpest: Ausbruch in einem Putenbestand

In einem Mastputenbestand in der Gemeinde Wurster Nordseeküste ist nach Eingang eines positiven Laborbefundes durch das Lebensmittel- und Veterinärinstitut (Laves) Oldenburg der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt worden. Der Befund wurde durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als nationales Referenzlabor bestätigt.

Das Veterinäramt des Landkreises Cuxhaven hat bereits auf Grundlage der Geflügelpest-Verordnung tierseuchen-rechtliche Maßnahmen angeordnet. Um den Ausbruchsort wird ein Sperrbezirk mit einem Radius von drei Kilometern und ein zusätzliches Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern eingerichtet. Innerhalb dieser Gebiete gelten für Geflügelhaltungen und –transporte strenge Auflagen.

Rund 260 Geflügelhaltungen unterliegen der amtlichen Beobachtung. Es gilt eine Aufstallungs- und Abschirmungspflicht des gehaltenen Geflügels. Geflügeltransporte in diesem Bereich sind verboten. Das Beobachtungsgebiet wird an den Hauptverkehrsstraßen durch Schilder gekennzeichnet.

Das Veterinäramt weist nochmals darauf hin, dass alle Geflügelhalter im Landkreis Cuxhaven zum Schutz aller Hausgeflügelbestände vorsorglich bereits seit dem 13. November 2020 verpflichtet sind, ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen zu halten (siehe entsprechende Allgemeinverfügung vom 12.11.2020). Alle Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden ausdrücklich aufgefordert ihre Biosicherheitsmaßnahmen erneut zu überprüfen und strikt einzuhalten. Nur so können weitere Einträge dieser Tierseuche in Hausgeflügelbestände verhindert werden.

Eine Allgemeinverfügung zu den nun folgenden Maßnahmen finden Sie auf der Homepage des Landkreises unter diesem Link. Auf der dort veröffentlichten Karte können Tierhalter erkennen, ob ihre Geflügelhaltung im Sperrbezirk oder Beobachtungsgebiet liegt.

Autor/in: Presse- und InformationsDienst des Landkreises Cuxhaven