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Registrierung von Lebensmittelbetrieben
Die Verordnungen (EG) Nr. 882/2004 und Nr. 852/2004 verpflichten alle Lebensmittelunternehmer, die auf einer Stufe der Produktion, der Verarbeitung oder des Vertriebs von Lebensmitteln tätig sind, der entsprechenden zuständigen Behörde die Betriebe zwecks Eintragung zu melden.
Das mit der Meldung und Erfassung verbundene Verfahren wird in dem Leitfaden zur Registrierung von Betrieben näher erläutert.
Für die Registrierung Ihres Unternehmens verwenden Sie bitte das Meldeformular.
Das mit der Meldung und Erfassung verbundene Verfahren wird in dem Leitfaden zur Registrierung von Betrieben näher erläutert.
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